Einzelheiten Datum der Veröffentlichung1. Dezember 2016Beteiligte dienststelleGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Vorschlag der Kommission: COM(2016) 624 – 30. September 2016Standpunkt des Rates: 28. November 2016Standpunkt des Parlements: 1. Dezember 2016 Nach Prüfung aller anderen finanziellen Möglichkeiten zur Reaktion auf unvorhergesehene Umstände innerhalb der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) des mehrjährigen Finanzrahmens für 2016 und nach Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments im Jahr 2016 in vollem Umfang (1 530 Mio. EUR) scheint es erforderlich, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch zu nehmen, damit der Bedarf im Zusammenhang mit der Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise gedeckt werden kann; dazu werden die Mittel für Verpflichtungen im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2016 über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 hinaus aufgestockt. Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2016 wird der Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, damit über die Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 3 des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR bereitgestellt werden können. Die Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 240,1 Mio. EUR in vollem Umfang gegen die Spielräume im Rahmen der Obergrenze für Verpflichtungen der Rubrik 5 (Verwaltung) des mehrjährigen Finanzrahmens für das Haushaltsjahr 2016 aufgerechnet. Dateien 28. FEBRUAR 2017Beschluss (EU) 2017/339, OJ L 50, 28.2.2017Andere Sprachen (2)English(212.87 KB - HTML)Herunterladenfrançais(213.12 KB - HTML)Herunterladen