Einzelheiten Datum der Veröffentlichung8. November 2019Beteiligte dienststelleGeneraldirektion Haushalt Beschreibung Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 5/2019, COM(2019) 610 – 8. November 2019Standpunkt des Rates: Standpunkt des Parlaments: Am 2. Juli 2019 übermittelte die Kommission den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2019[1], der der Aktualisierung der Ausgaben- und der Einnahmenseite des Haushaltsplans zur Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen dienen sollte. Der Rat und das Europäische Parlament schlossen ihre Lesung des EBH Nr. 4/2019 am 3. September 2019[2] bzw. am 10. Oktober 2019[3] ab. Da das Europäische Parlament Abänderungen angenommen hatte, die der Rat nicht billigen konnte, wurde ein Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einberufen. Der Vermittlungsausschuss hat über einen Zeitraum von 21 Tagen zwischen dem 15. Oktober und dem 4. November 2019 gearbeitet. In diesem Zeitraum gelang es jedoch nicht, die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rats einander anzunähern. Die unstrittigen Punkte des EBH Nr. 4/2019 wurden in den vorliegenden Entwurf für den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5/2019 aufgenommen, in dem gleichzeitig die neuesten vorliegenden Informationen berücksichtigt werden. Daher wird mit dem EBH Nr. 5/2019 beabsichtigt, auf der Ausgabenseite die Verwaltungsausgaben der EU-Organe anzupassen, um den folgenden Auswirkungen Rechnung zu tragen: - der ab 1. Juli 2019 geltenden Aktualisierung der Dienstbezüge, die niedriger ausfällt, als veranschlagt und; - der am 28. Oktober 2019 beschlossenen jüngsten Verschiebung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union; auf der Einnahmenseite die Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (d. h. Zölle und Zuckerabgaben) sowie der Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MwSt) und das Bruttonationaleinkommen (BNE) zu aktualisieren und die VK-Korrekturbeträge und ihre Finanzierung mit der sich daraus ergebenden Änderung bei der Aufteilung der Eigenmittelbeiträge an den EU-Haushalt auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu veranschlagen. [1] COM(2019) 610 vom 2.7.2019. [2] 11733/19. [3] 2019/2037(BUD). Dateien 8. NOVEMBER 2019EBH 5/2019 COM(2019) 594Andere Sprachen (2)English(889.36 KB - PDF)Herunterladenfrançais(999.39 KB - PDF)Herunterladen 8. NOVEMBER 2019EBH 5/2019 – annex (Englisch)Andere Sprachen (2)English(2.57 MB - PDF)Herunterladenfrançais(2.57 MB - PDF)Herunterladen