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Berichtigungsschreiben N.2/2016

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Oktober 2015
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 2 (BS Nr. 2) zum Haushaltsplanentwurf für 2016 (HE 2016) betrifft Folgendes:

  • Die Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben den sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 2/2016 auch den Auswirkungen der seit der Vorlage des HE 2016 im Mai 2015 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen zweckgebundenen Einnahmen im Rahmen des EGFL ergibt sich bei der Rubrik 2 ein um 477,3 Mio. EUR niedrigeres Nettoergebnis sowohl bei den Mitteln für Verpflichtungen als auch bei den Mitteln für Zahlungen;
  • Die Aktualisierung des Sachstands bei den partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zur Berücksichtigung der jüngsten Schätzungen, wonach die erforderlichen Ausgaben gegenüber den ursprünglichen Voranschlägen um 11 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen zurückgehen;
  • Für die Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise auf der Grundlage der Europäischen Migrationsagenda, die auf den im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 7/2015 vorgeschlagenen Maßnahmen aufbauen, sind die folgenden Aufstockungen erforderlich:
    • - Rubrik 3: Sicherheit und Unionsbürgerschaft. Neben der Aufstockung der Soforthilfe für die stärker betroffenen Mitgliedstaaten und dem Ausbau der Kapazität der drei in erster Linie mit der Bewältigung der Krise befassten Einrichtungen sollen die beiden Beschlüsse vom September 2015 zur Umsiedlung sowie der zusätzliche Mittelbedarf beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und beim Fonds für die innere Sicherheit (ISF) berücksichtigt werden. Zur Finanzierung der für 2016 vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die Mittel für Verpflichtungen um 1380 Mio. EUR und die Mittel für Zahlungen um 778,8 Mio. EUR aufgestockt werden. Daher schlägt die Kommission vor, das Flexibilitätsinstrument für einen Betrag von 1504,0 Mio. EUR für die Rubrik 3 in Anspruch zu nehmen. Darin enthalten sind die 124 Mio. EUR, für die die Kommission bereits zusammen mit dem ursprünglichen Haushaltsplanentwurf 2016 einen Vorschlag zur Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments vorgelegt hatte; dieser Vorschlag wird nun zurückgezogen und durch den neuen Entwurf eines Rechtsakts ersetzt, der zusammen mit diesem Berichtigungsschreiben übermittelt wird;
    • - Rubrik 4: Europa in der Welt. Eine Aufstockung der Humanitären Hilfe um 150 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 405 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen sowie zusätzliche Mittel für Zahlungen für das Europäische Nachbarschaftsinstrument in Höhe von 210 Mio. EUR;
    • - Rubrik 5: Verwaltung. Eine Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen um 23,9 Mio. EUR zur Finanzierung von Dienstbezügen und Dienstreisen.
  • Eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen um 5 Mio. EUR, um Verpflichtungen zur Zahlung von Entgelten an den Europäischen Investitionsfonds (EIF) nachzukommen, damit die Instrumente des KMU-Teils des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eingesetzt werden können;
  • Eine haushaltsneutrale strukturelle Änderung des Stellenplans der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER);
  • Eine Kürzung der Mittel für Zahlungen des Programms „Lebens- und Futtermittel“ um 20,0 Mio. EUR.

Diese Änderungen in allen Rubriken zusammengenommen führen netto zu einem Anstieg der Mittel für Verpflichtungen um 1070,6 Mio. EUR und der Mittel für Zahlungen um 914,5 Mio. EUR.

Dateien

14. OKTOBER 2015
COM(2015) 513
26. JUNI 2014
COM(2015) 513 – Annex