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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 9/2020

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Oktober 2020 (Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2020)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 10/2020, COM(2020) 962 - 9. Oktober 2020
Standpunkt des Rates: 8. Dezember 2020

Standpunkt des Parlaments: 15. Dezember 2020

Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 9 für das Haushaltsjahr 2020 dient einem dreifachen Zweck:

  • Aufstockung der Mittel für Zahlungen im Einklang mit der aktualisierten Vorausschätzung und unter Berücksichtigung der in der „Globalen Mittelübertragung“ (DEC 16/2020, die dem Parlament und dem Rat Anfang Oktober vorgelegt wurde) vorgeschlagenen Umschichtungen;
  • Anpassung der Einnahmenseite, um den Auswirkungen von Wechselkursdifferenzen und zusätzlich vereinnahmten Bußgeldern Rechnung zu tragen; und
  • weitere Einstellung begrenzterer Anpassungen bei den Ausgaben in den Haushaltsplan. Sie betreffen die Höhe der Dotierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und einiger dezentraler Agenturen (ESMA, EIOPA, EBA und ELA).

Die insgesamt beantragte Aufstockung der Mittel für Zahlungen (1569,3 Mio. EUR) betrifft die Teilrubriken 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ und 1b „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ sowie die Rubriken 2 „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“ und 4 „Europa in der Welt“.

Die Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen in Rubrik 2 wird geringfügig durch Einsparungen bei den Agenturen der Teilrubrik 1a ausgeglichen, was zu einer Erhöhung der Mittel für Verpflichtungen um insgesamt 36,4 Mio. EUR führt.

Die Gesamtauswirkung auf der Einnahmenseite ist ein Rückgang der sonstigen Einnahmen um 588 Mio. EUR, der durch eine entsprechende Erhöhung der BNE-Beiträge ausgeglichen wird.

Dateien

10. FEBRUAR 2021
BH 9/2020, ABl. L 47, 10.2.2021