Zum Hauptinhalt
Logo der Europäischen Kommission
Europäische Kommission

Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
17. Dezember 2014
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2014, COM(2014) 329 – 28. Mai 2014
Standpunkt des Rates: 12. Dezember 2014
Standpunkt des Parlements: 17. Dezember 2014

Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2014 beinhaltet Folgendes:

  • höhere Vorausschätzungen für die sonstigen Einnahmen aus Geldbußen und Zinsen in Höhe von 1417,0 Mio. EUR;
  • höhere Vorausschätzungen für die sonstigen Einnahmen aus Rückzahlungen und Erstattungen an die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) im Betrag von 151,0 Mio. EUR;
  • eine Umschichtung der Mittel für Zahlungen um 717,4 Mio. EUR;
  • eine gesamt Erhöhung der Mittel für Zahlungen um 4246,7 Mio. EUR für die Rubriken 1a, 1b, 2, 3 und 4, für die die nach Maßgabe des Artikels 13 der Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens die Inanspruchnahme des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben vorschlägt. Diese Aufstockung soll es ermöglichen, Umständen gerecht zu werden, die bei der Festlegung der Obergrenzen der Mittel für Zahlungen des MFR für die Jahre 2014 bis 2020 nicht vorauszusehen waren; und
  • eine Anpassung der Stellenpläne der Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Berücksichtigung der Umwandlung von Planstellen in der Funktionsgruppe Assistenz (AST) in Planstellen der neuen Funktionsgruppe Sekretariatskräfte und Büroangestellte (AST/SC), da nun verlässliche Schätzungen der Zahl der betroffenen Stellen für 2014 verfügbar sind. Durch die beantragte Umwandlung von Planstellen können unter Rubrik 5 Einsparungen von Verwaltungsausgaben in Höhe von 0,4 Mio. EUR erzielt werden. Die entsprechenden Mittel für Zahlungen stehen nun für eine Umschichtung zur Verfügung.

Dateien

  • 17. MÄRZ 2015
BH 2/2014, OJ L 73, 17.3.2015