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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 11. April 2019
  • Brüssel
  • Generaldirektion Haushalt
  • Lesedauer: 2 Min

Umgang mit Interessenkonflikten für eine bessere Nutzung von EU-Mitteln

Am 10. April 2019 veranstaltete die Generaldirektion Haushalt eine Konferenz über Vermeidung von und Umgang mit Interessenkonflikten. Durch die EU Haushaltsordnung von 2018 wurden die Regeln für Interessenkonflikte verschärft, die für Behörden der Mitgliedstaaten gelten, die EU-Mittel implementieren. Um die wirksame Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen, bot die Konferenz eine Plattform für mehr als 400 Teilnehmer, um Meinungen und Best Practices auszutauschen. Der für Haushalt und Personal zuständige Kommissar Günther H. Oettinger erklärte: „Ein wirksamer und transparenter Umgang mit Interessenkonflikten ist von entscheidender Bedeutung, um eine wirtschaftliche Verwaltung der EU-Mittel zu gewährleisten und um das Vertrauen der EU-Bürger zu sichern, das Vertrauen in die Art und Weise in der wir ihre Steuergelder verwalten.“ Vortragende, Teilnehmer und Teilnehmerinnen repräsentierten nationale Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden der Mitgliedstaaten und die OECD. Vertreter anderer EU-Organe (Europäisches Parlament, Rat, Europäischer Rechnungshof) waren ebenfalls anwesend. Sie erörterten verschiedene Themen, darunter: der neue Artikel 61 der Haushaltsordnung von 2018, der sich mit Interessenkonflikten befasst, und dessen Auswirkungen auf die geteilte Mittelverwaltung, die Ermittlung von und der Umgang mit Interessenkonflikten, praktische Erfahrungen mit den neuen Vorschriften, gewonnene Erkenntnisse und ein Ausblick auf die Zukunft. Sie betonten die Beziehung zwischen einem guten Umgang mit Interessenkonflikten und einer besseren Nutzung von EU-Mitteln. Darüber hinaus wiesen sie darauf hin, dass der Umgang mit Interessenkonflikten ein wesentlicher Bestandteil wirksamer interner Kontrollsysteme ist. Der für Haushalt und Personal zuständige Kommissar Günther H. Oettinger hielt eine Keynote-Rede und ein Vertreter der OECD erläuterte die bewährten OECD-Praktiken in Bezug auf Interessenkonflikte. Schließlich schloss Gert Jan Koopman, Generaldirektor für Haushalt, die Konferenz ab. Hintergrund Die neue Haushaltsordnung, welche alle Regeln und Verfahren für die Verwaltung des EU-Haushalts enthält, trat im August 2018 in Kraft. Die Zahl der Finanzvorschriften wurde um die Hälfte verringert und die Haushaltsordnung ist nun ein einheitliches Regelwerk für alle Finanzierungsmechanismen. Das erlaubt vereinfachten Zugang zu EU-Mitteln, vereinfachte Implementierung, genauso wie eine stärkere Ergebnisorientierung. Die neue Architektur macht die Haushaltsordnung sowohl für diejenigen, die EU-Mittel erhalten, als auch für jene, die das Geld auf EU-, nationaler und lokaler Ebene verwalten, benutzerfreundlicher. Die neue Haushaltsordnung greift die wichtigsten Bedenken auf, die in einer öffentlichen Konsultation geäußert wurden, und trägt zur Priorität der Kommission bei, Verfahren zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen, Transparenz zu erhöhen und den Schwerpunkt auf die Erzielung von Ergebnissen und von europäischem Mehrwert zu verlagern. Haushaltsordnung 2018Haushaltsordnung 2018 factsheet (EN)

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. April 2019
Autor
Generaldirektion Haushalt
Ort
Brüssel

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Generaldirektion Haushalt

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Generaldirektion Haushalt
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