SEITENINHALTE SEITENINHALTE Was ist das Frühjahrspaket? Mit dem von der EU-Kommission im Mai veröffentlichten Frühjahrspaket tritt der jährliche Zyklus des Europäischen Semesters in seine nationale Phase ein. Das Paket bietet jedem Mitgliedstaat gezielte Ratschläge zu dessen Wirtschaftspolitik und Reformen und baut dabei auf den allgemeineren Prioritäten auf, die zuvor im Herbstpaket behandelt wurden. Die Empfehlungen der Kommission stützen sich auf die Bewertung der nationalen Strategiepläne, die im April von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden, in Verbindung mit einer Analyse ihres jeweiligen sozioökonomischen Kontexts.Darüber hinaus werden mit dem Frühjahrspaket eingehende Überprüfungen veröffentlicht, in denen mögliche makroökonomische Ungleichgewichte in EU-Ländern bewertet werden. Sie spielen damit eine Schlüsselrolle beim Schutz der wirtschaftlichen Stabilität in Europa. Bestandteile des Pakets Das Frühjahrspaket umfasst folgende Dokumente:die Mitteilung zum Frühjahrspaketdie Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungendie Länderberichteden Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unionden Vorschlag zu den beschäftigungspolitischen LeitlinienDaneben kann das Frühjahrspaket noch weitere einschlägige Dokumente im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester enthalten.Mitteilung zum FrühjahrspaketDie Mitteilung bietet einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters.Bei einer „Mitteilung“ handelt es sich um ein Dokument, in dem ein Organ der EU seinen Standpunkt zu einem bestimmten Thema darstellt und dessen Adressaten andere europäische Organe sind.Länderspezifische EmpfehlungenDie länderspezifischen Empfehlungen bieten jedem Mitgliedstaat maßgeschneiderte Leitlinien mit Vorschlägen zu sozioökonomischen und haushaltspolitischen Maßnahmen, die im Folgejahr zu ergreifen sind. Der Schwerpunkt der Empfehlungen liegt auf Politikbereichen, in denen fortdauernde Herausforderungen bestehen oder die in den nationalen Strategieplänen nur teilweise angegangen werden. Sie können sich auf ein breites Themenspektrum erstrecken, darunter die öffentlichen Haushalte, Rentenreformen, Bildung, Innovationsbedarf, Schaffung von Arbeitsplätzen oder Bekämpfung von Arbeitslosigkeit.Die Kommission erarbeitet die länderspezifischen Empfehlungen auf der Grundlage der Länderberichte und der Überprüfung der nationalen Reform-, Stabilitäts- und Konvergenzprogramme, die die Mitgliedstaaten im April vorlegen. In diesen Empfehlungen schlagen sich weitgehend die Prioritäten aus dem Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum und der Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets nieder, die Teil des Herbstpakets sind.LänderberichteDie Länderberichte bieten eine ausführliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen und Herausforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie eine Bewertung darüber, inwiefern diese durch nationale politische Maßnahmen angegangen werden. Darüber hinaus wird darin die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen früherer Semesterzyklen überprüft.Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen UnionIm Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird die Einhaltung des Defizit- und des Schuldenstandskriteriums durch die EU-Mitgliedstaaten bewertet. Diese Bewertung richtet sich nach den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP), eines Regelwerks, mit dem solide öffentliche Finanzen in den EU-Ländern sichergestellt werden. Konkret müssen sich die Mitgliedstaaten an folgende Obergrenzen halten:Defizitkriterium: das jährliche öffentliche Defizit darf nicht über 3 % des BIP liegenSchuldenstandskriterium: die Staatsschulden dürfen nicht über 60 % des BIP liegenVon Mitgliedstaaten, die diese Werte überschreiten, werden Korrekturmaßnahmen erwartet. Falls ein Mitgliedstaat das Defizit- und/oder das Schuldenstandskriterium nicht einhält, kann die Kommission eine Empfehlung an den Rat zur Einleitung eines Defizitverfahrens vorschlagen. Das Land untersteht dann der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts.Beschäftigungspolitische LeitlinienIm Vorschlag zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien werden gemeinsame Prioritäten festgelegt, mit denen die nationalen Beschäftigungs- und Sozialpolitiken gerechter und inklusiver gestaltet werden sollen. Nächste Schritte Nach der Veröffentlichung des Frühjahrspakets übermittelt die Kommission den anderen EU-Organen und den Mitgliedstaaten die Unterlagen zur weiteren Erörterung:Im Juni bespricht der Rat die Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen und einigt sich – nach möglichen Änderungen – auf eine Endfassung. Die Empfehlungen werden anschließend dem Europäischen Rat vorgelegt, der sie billigt.Im Juli nimmt der Rat dann die abschließenden länderspezifischen Empfehlungen an. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sie umzusetzen.Länderspezifische Empfehlungen Dokumente General publications24. Mai 2023Generalsekretariat2023 European Semester: Spring package2023 European Semester: Spring package 23. Mai 20222022 European Semester: Spring package2022 European Semester: Spring package General publications2. Juni 20212021 European Semester: Spring PackageSpring Package 2021
General publications24. Mai 2023Generalsekretariat2023 European Semester: Spring package2023 European Semester: Spring package