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Umsetzung der Empfehlungen

Die EU-Länder greifen die Empfehlungen in ihren Reformplänen und Haushaltsentwürfen für das Folgejahr auf.

Die Datenbank für länderspezifische Empfehlungen ist das wichtigste Instrument für die Erfassung und Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen. Alle Empfehlungen, die seit 2011 im Rahmen des Europäischen Semesters angenommen wurden, sowie die kontinuierliche Bewertung der Umsetzungsfortschritte durch die Kommission werden in der Datenbank erfasst.

Für die Länder des Euro-Währungsgebiets geht die Haushaltsaufsicht im Herbst in die heiße Phase: Sie müssen bis zum 15. Oktober ihre Übersicht über die Haushaltsplanung für das Folgejahr vorlegen.

Die Kommission prüft, ob diese Pläne mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehen. Im November gibt sie zu allen Plänen eine förmliche Stellungnahme ab, sodass Ihre Empfehlungen in den endgültigen Haushaltsplänen berücksichtigt werden können.

Die Finanz- bzw. Wirtschaftsminister der Länder des Euro-Währungsgebiets erörtern die Bewertung der Pläne durch die Kommission in der Euro-Gruppe.