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Umsetzung der Empfehlungen des Europäischen Semesters

Nach der Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen im Mai ergreift jeder Mitgliedstaat Maßnahmen zu deren Umsetzung.

Überblick

Nach der Veröffentlichung des Frühjahrspakets des Europäischen Semesters im Mai gibt die Europäische Kommission den Inhalt an die anderen EU-Organe und die Mitgliedstaaten weiter. Ein zentrales Element dieses Pakets sind die Entwürfe zu den länderspezifischen Empfehlungen, die jedem Mitgliedstaat maßgeschneiderte Leitlinien zur umzusetzenden Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Haushaltspolitik bieten.

Nach der Billigung durch den Rat der Europäischen Union beziehen die Mitgliedstaaten ab Juli die abschließenden Empfehlungen in ihre nationale Politik und Haushaltsplanung für das folgende Jahr ein. Diese als „nationales Semester“ bekannte Umsetzungsphase dauert bis Oktober. Die Euro-Länder müssen ihre Haushaltsentwürfe dann der Kommission zur Überprüfung vorlegen.

Die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen kann über eine Spezialdatenbank überwacht werden, in der alle seit 2011 angenommenen Empfehlungen abgelegt sind. Die Bewertung der Kommission bezüglich der in der Umsetzungsphase gemachten Fortschritte bildet die Grundlage für den nächsten Zyklus des Europäischen Semesters.

Zeitplan

  1. Juni
    Erörterung der länderspezifischen Empfehlungen im Rat

    Im Juni erörtert der Rat die Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen, erwägt mögliche Änderungen und einigt sich auf eine Endfassung. Sollten die Empfehlungen vom ursprünglichen Kommissionsvorschlag abweichen, wird dies vom Rat begründet. In der Folge werden die Empfehlungen dem Europäischen Rat vorgelegt, der sie formal billigt.

  2. Juli
    Annahme der abschließenden länderspezifischen Empfehlungen

    Im Juli nimmt der Rat die abschließenden länderspezifischen Empfehlungen offiziell an.

  3. Juli bis Oktober
    Umsetzung der Leitlinien durch die Mitgliedstaaten während des „nationalen Semesters“

    Ab Juli beginnen die Mitgliedstaaten mit der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen durch konkrete politische Maßnahmen und Reformen. Die haushaltspolitischen Empfehlungen werden in den Haushaltsentwürfen für das kommende Jahr umgesetzt.

    Die Kommission überwacht die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen genau und bewertet die Wirkung der Maßnahmen. Zusätzlich tauscht sie sich mit relevanten Interessenträgern aus. Gestützt auf diese Rückmeldungen bereitet die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum vor, der als Grundlage für neue politische Empfehlungen im folgenden Zyklus des Europäischen Semesters dient.

    Bis Mitte Oktober müssen die Euro-Länder der Kommission und der Eurogruppe ihre Haushaltsentwürfe für das kommende Jahr vorlegen. Die Kommission beurteilt, inwiefern sie den länderspezifischen Empfehlungen, dem vereinbarten Nettoausgabenpfad und den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts genügen. Damit endet der Zyklus des Europäischen Semesters.

Nächste Schritte

Mit der Veröffentlichung des Herbstpakets im November beginnt ein neuer Zyklus des Europäischen Semesters. In das Paket fließt die Bewertung der Bemühungen der Mitgliedstaaten während des nationalen Semesters durch die Kommission ein.

Zu beachten ist, dass die länderspezifischen Empfehlungen des abgeschlossenen Zyklus des Europäischen Semesters weiter von Belang sind. Auf Haushaltsentwürfe, die sich nicht nach früheren Empfehlungen richten, wird in den Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung im Rahmen des Herbstpakets eingegangen.

Die Mitgliedstaaten verabschieden ihren neuen Staatshaushalt zum Jahresende.