Rechtswidrige Handlungen und Rechtsmissbrauch können in jeder Organisation vorkommen – sei sie privat oder öffentlich, groß oder klein. Sie können sich auf unterschiedliche Weise äußern: Korruption oder Betrug, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit. Das könnte dem öffentlichen Interesse ernsthaft schaden. Daher muss dagegen vorgegangen werden.
Menschen, die für eine Organisation tätig sind oder im Rahmen ihrer Arbeit mit einer Organisation in Kontakt kommen, erfahren von solchen Vorkommnissen häufig als Erste. Daher können sie den ersten Schritt tun und den Fall melden.
Hinweisgeber, d. h. Personen, die Informationen über Fehlverhalten, die sie in einem Arbeitskontext erhalten haben, innerhalb der betroffenen Organisation oder einer externen Behörde melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen, tragen zur Vermeidung von Schäden und zur Aufdeckung von Bedrohungen oder Schäden des öffentlichen Interesses bei, die andernfalls unentdeckt blieben.
Der Schutz von Hinweisgebern ist in der EU und auf nationaler Ebene uneinheitlich geregelt. Daher schrecken Hinweisgeber aus Angst vor Vergeltung häufig davor zurück, ihre Bedenken zu melden.
Aus diesen Gründen legte die Kommission am 23. April 2018 ein Paket mit Initiativen vor, das einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen beinhaltet, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Zudem umfasst es eine Mitteilung, mit der ein breiter Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern zum Wohle des öffentlichen Interesses auf europäischer Ebene geschaffen, leicht zugängliche Meldekanäle eingerichtet, die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und das Verbot von Vergeltung gegenüber Hinweisgebern betont und gezielte Schutzmaßnahmen eingeführt werden.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde am 23. Oktober 2019 angenommen und trat am 16. Dezember 2019 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis zum 17. Dezember 2021 Zeit.
Dokumente
- 16. DEZEMBER 2019
- 23. OKTOBER 2019
- 20. APRIL 2018
- 20. APRIL 2018