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Europäische Kommission

Berichtigungsschreiben N. 1/2021

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
13. November 2020
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Das Berichtigungsschreiben Nr. 1 (BS Nr. 1/2021) zum Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2021 (HE 2021) trägt Folgendem Rechnung:

  • der Aufnahme der zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des Trilogs am 10. November erzielten Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 („MFR“). Das Ergebnis baut auf der im Rahmen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 17.-21. Juli[1] erzielten Einigung auf und wirkt sich auf die Höhe der Mittelausstattung einer Reihe von Ausgabenprogrammen und besonderen Instrumente, die Struktur der Rubriken und den Eingliederungsplan sowie den Inhalt der Erläuterungen zum Haushaltsplan (insbesondere hinsichtlich des Beitrags des europäischen Aufbauplans – „Next Generation EU“) aus;
  • der Aktualisierung des veranschlagten Bedarfs, der zweckgebundenen Einnahmen und der eingestellten Mittel für Agrarausgaben. Neben sich verändernden Marktfaktoren wird im BS Nr. 1/2021 auch den Auswirkungen der seit der Annahme des HE 2021 im Juli 2020 ergangenen Beschlüsse im Agrarbereich sowie anderen Vorschlägen, die im kommenden Haushaltsjahr beträchtliche Auswirkungen haben dürften, Rechnung getragen;
  • der Vornahme von Anpassungen, die sich aus dem Vorschlag für einen einzigen Einrichtungsakt ergeben, in dem die wichtigsten Komponenten des Mandats und der Aufgaben festgelegt sind, die der neuen Generation von Exekutivagenturen ab 2021 übertragen wurden, und der dem Ausschuss der Exekutivagenturen[2] zur Stellungnahme sowie dem Rat und dem Europäischen Parlament für eine sechswöchige Prüfung vorgelegt wird. Diese Anpassungen stützen sich in Bezug auf Eingliederungsplan, Mittel und Stellenpläne nach wie vor auf die auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates (EUCO) vom 17.-21. Juli erzielte Einigung und werden weiter aktualisiert, um der politischen Einigung über den nächsten MFR Rechnung zu tragen, sobald der einzige Einrichtungsakt finalisiert wurde;
  • der Vornahme von Anpassungen an der Höhe der Mittel- und/oder Personalausstattung einiger dezentraler Agenturen (EMA, ECDC, ECHA, EUA, EBA und EASO) unter Berücksichtigung der jüngsten legislativen oder politischen Entwicklungen in Bezug auf ihre Tätigkeit im Jahr 2021 und insbesondere der Auswirkungen des von der Kommission am 11. November vorgeschlagenen „Gesundheitspakets“;
  • der Vornahme von Anpassungen an der Rubrik 7 „Europäische öffentliche Verwaltung“, einschließlich der Auswirkungen der Kürzung der im HE 2021 veranschlagten Aktualisierung der Dienstbezüge zum 1. Juli 2020 von 0,9 % auf 0,7 % und der Aufstockung des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) für die Verwaltung der haushaltsexternen Europäischen Friedensfazilität (EPF) sowie die Ausweitung der konsularischen Dienste und
  • der Vornahme sonstiger Anpassungen und technischer Aktualisierungen, die unter anderem die Gliederung des Haushaltsplans (den Eingliederungsplan) betreffen.

Unter dem Strich führt das BS Nr. 1/2021 auf der Ausgabenseite des HE 2021 insgesamt zu einer Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 2608,8 Mio. EUR und einer Aufstockung der Mittel für Zahlungen um 2609,3 Mio. EUR.

[1] EUCO 10/20 vom 21.7.2020.

[2] Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1).

Dateien

  • 13. NOVEMBER 2020
Berichtigungsschreiben N. 1/2021
  • 13. NOVEMBER 2020
Amending letter No. 1 –– Annex