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Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2016

Einzelheiten

Part of collection
Datum der Veröffentlichung
13. April 2016
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2016, COM(2016) 152 – 9 März 2016
Standpunkt des Rates: 16. März 2016
Standpunkt des Parlaments: 13. April 2016

Der Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 1 für das Haushaltsjahr 2016 dient einem doppelten Zweck:

  • Zum einen soll eine Haushaltsstruktur für das vorgeschlagene neue Instrument zur Bereitstellung von Soforthilfe innerhalb der Union geschaffen und ein Betrag von 100 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen zur Verfügung gestellt werden, damit der unmittelbare Finanzierungsbedarf gedeckt werden kann. Zu diesem frühen Zeitpunkt in Jahr sind alternative Quellen, aus denen Mittel für Verpflichtungen innerhalb der Rubrik 3 umgeschichtet werden könnten, nur schwer zu ermitteln. Daher schlägt die Kommission vor, die für das neue Instrument im Rahmen dieses Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans angeforderten Mittel durch eine Anpassung der derzeit verfügbaren Mittel des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) bereitzustellen. Bei Betrachtung des unmittelbaren Finanzierungsbedarfs des neuen Instruments sowie des derzeitigen Stands der Ausführung des AMIF und dessen voraussichtlichen Bedarfs in den kommenden Monaten ergibt sich der vorgeschlagene Betrag für die Übertragung aus dem AMIF. Die Kommission wird die Ausführung des Haushaltsplans 2016 genau überwachen und möglicherweise Mittelübertragungen und/oder einen Berichtigungshaushaltsplan vorschlagen, damit zu gegebener Zeit die nötige Finanzierung sowohl für den AMIF als auch für das neue Soforthilfeinstrument gesichert wird. Dabei wird die Entwicklung der Bedarfsanalyse für das gesamte Jahr zugrunde gelegt.
  • Zum anderen soll angesichts der am 13. November 2015 in Paris verübten Terroranschläge der Personalbestand des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, das bei Europol angesiedelt ist, aufgestockt werden, damit es eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus in der EU übernehmen kann. Die entsprechenden Mittel für die Vergütung neuer Mitarbeiter (25 zusätzliche Planstellen, 5 Stellen für Vertragsbedienstete und 5 Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige) belaufen sich auf 2,0 Mio. EUR; es wird vorgeschlagen, hierfür Mittel aus dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF) umzuschichten, die bisher für Maßnahmen im Rahmen der Polizeiunion vorgesehen waren.

Insgesamt hat dieser BH keine Nettoauswirkungen auf die Höhe der Mittelansätze im Haushaltsplan 2016.

Dateien

15. JANUAR 2019
BH 1/2016, OJ L 143, 31.5.2016