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  • Presseartikel
  • 2. August 2024
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Mit Heimtieren in Europa verreisen

European pet passport

 

Nicht nur Unionsbürgerinnen und -bürger können sich frei innerhalb der Europäischen Union bewegen: Das Recht auf Freizügigkeit in der EU gilt dank harmonisierter Vorschriften auch für das Reisen mit Ihrer Katze, Ihrem Hund oder Ihrem Frettchen. Wenn Sie in diesem Sommer mit Ihrem vierbeinigen Freund innerhalb der EU verreisen wollen, müssen Sie jedoch einen gültigen EU-Heimtierausweis dabeihaben

Der EU-Heimtierausweis enthält eine Beschreibung Ihres Haustiers, Angaben wie den Mikrochip- oder Tätowierungscode, einen Nachweis über die Tollwutimpfung und die Kontaktdaten des Tierarztes, der den Ausweis ausgestellt hat. Einen EU-Heimtierausweis für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen erhalten Sie bei jedem zugelassenen Tierarzt. Die wichtigste Anforderung für Reisen ist, dass die Tollwutimpfung Ihres Heimtiers auf dem neuesten Stand ist – dies gilt auch für Heimtiere, die aus einem Drittland in die EU einreisen. Und wenn Sie in ein Land reisen, das frei vom Bandwurm Echinococcus multilocularis ist (Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland), dann muss Ihr Heimtier gegen diesen Bandwurm behandelt worden sein. 

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Seit 2021 sind EU-Heimtierausweise, die für Tierbesitzer mit Wohnsitz in Großbritannien ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig. Außerdem ist zu beachten, dass der EU-Heimtierausweis nur für Katzen, Hunde und Frettchen gilt. Wenn Sie mit Vögeln, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen verreisen wollen, sollten Sie sich über die nationalen Einreisevorschriften des Ziellandes informieren. 

Wenn Sie mit Ihrem Heimtier aus einem Drittstaat in die EU einreisen, müssen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung vorlegen. Dieses Dokument ähnelt dem EU-Heimtierausweis und enthält Angaben zur Gesundheit, zur Identität und zur Tollwutimpfung Ihres Heimtiers. Es muss innerhalb von zehn Tagen vor der Ankunft des Tieres in der EU von einem amtlichen Tierarzt des Ausgangslandes ausgestellt worden sein. Außerdem sollten Sie der EU-Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Heimtiers eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass seine Einreise nicht aus gewerblichen Gründen erfolgt. 

Sie können mit bis zu fünf Heimtieren reisen. Wenn Sie mehr als fünf Heimtiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) auf der Reise mitführen, müssen Sie nachweisen, dass diese an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen und älter als sechs Monate sind. Wenn Sie nicht selbst mit Ihrem Heimtier reisen, müssen Sie der anderen Person, die Ihr Heimtier mitführt, hierzu eine schriftliche Ermächtigung erteilen. Allerdings muss sich das Heimtier spätestens fünf Tage nach der Einreise wieder bei Ihnen befinden. 

Mehr dazu 

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
2. August 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation