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Was unternimmt die Kommission zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit?

Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit

Die Wahrung unserer Grundwerte ist eine gemeinsame Verantwortung aller EU-Organe und Mitgliedstaaten. Wie vom Gerichtshof der Europäischen Union anerkannt, ist die Europäische Kommission dafür verantwortlich, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass das Recht, die Werte und die Grundsätze der EU geachtet werden. Um dieser Verantwortung nachzukommen, verfügt die Kommission über eine Reihe von Instrumenten, das sogenannte „Instrumentarium zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit“. Je nach Art der Herausforderung für die Rechtsstaatlichkeit kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz. Diese sind auf die jeweilige Situation zugeschnitten und zielen darauf ab, die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und Probleme im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit zu verhindern oder darauf zu reagieren.  

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit

Seit 2020 veröffentlicht die Europäische Kommission jedes Jahr ihren Bericht über die Rechtsstaatlichkeit. Dieser Bericht ist das Kernstück eines jährlichen Zyklus, des sogenannten Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der einen Überblick über die Situation der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erlaubt. In dem Bericht werden sowohl positive als auch negative Entwicklungen betrachtet. Im Rahmen dieser Bewertung, die das Ergebnis von alljährlich Hunderten von Treffen mit Behörden und Interessenträgern ist, richtet die Europäische Kommission auch maßgeschneiderte Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten.   

Dieses Konzept hat Früchte getragen: 65 % der Empfehlungen von 2022 wurden 2023 ganz oder teilweise umgesetzt. Dies zeigt, dass der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit zu einer der wichtigsten Triebkräfte für den Wandel geworden ist und zur Aufrechterhaltung hoher Standards auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit in der EU beiträgt. Ab 2024 deckt der Bericht auch vier Erweiterungsländer ab.   

Mehr über die Menschen, die hinter dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit stehen, sowie über die Arbeiten im Vorfeld des Berichts, über die durch ihn angestoßenen Debatten und über die bislang erzielten Ergebnisse erfahren Sie in unserer Videoreihe. Teilen Sie die Videos unter dem Hashtag #RuleOfLaw in den sozialen Medien. 

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit

Erstellung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit

Ständiger Dialog zur Fortentwicklung des Nutzwerts des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit

Fünf Jahre Arbeit zur Fortentwicklung des Nutzwerts des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit

Weitere Instrumente des Instrumentariums zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit

Instrumente zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und zur Verhinderung von Problemen:  

  • EU-Justizbarometer: Dieser jährliche Bericht liefert vergleichbare Daten zur Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der nationalen Justizsysteme. 
  • Europäisches Semester: Dieses jährliche Verfahren mündet in länderspezifischen Empfehlungen zu makroökonomischen und strukturellen Fragen, u. a. zu Justizsystemen und Korruptionsbekämpfung. Es hat zum Ziel, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. 
  • Unterstützung von Strukturreformen durch die EU: Die EU leistet den Mitgliedstaaten technische und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Strukturreformen, beispielsweise durch das Instrument für technische Unterstützung und im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität. Viele Mitgliedstaaten haben in ihren Aufbau- und Resilienzplan Reformen und Investitionen zur Stärkung ihres Justizsystems, ihres Rahmens für die Korruptionsbekämpfung oder zur Verbesserung der Qualität ihres Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen.  
  • Unterstützung für Zivilgesellschaft, Netzwerke und Projekte: Unterstützung wird geboten über EU-Finanzierungsinstrumente, Informationskampagnen und Fördermaßnahmen, darunter Unterstützung der justiziellen Netze, des Medienpluralismus und der Medienfreiheit.

Instrumente zur Bewältigung von Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit:  

  • Vertragsverletzungsverfahren: Vertragsverletzungsverfahren sind ein Instrument zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung und Einhaltung des EU-Rechts auf nationaler Ebene. Die Kommission kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um wirksamen Rechtsschutz durch unabhängige, unparteiische, durch Gesetz errichtete Gerichte gemäß Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) in Verbindung mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte zu gewährleisten.  
  • Verfahren nach Artikel 7 EUV: Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union ist ein Instrument, um einem (drohenden) schweren Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit mithilfe eines Dialogs und möglicher durch den Rat zu beschließender Sanktionen zu begegnen.  
  • Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips: Das von der Kommission im März 2014 verabschiedete Frühwarninstrument ermöglicht der Kommission die Aufnahme eines strukturierten Dialogs mit einem Mitgliedstaat, um systemische Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu bekämpfen und so eine Eskalation zu verhindern.  
  • Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts: Der Konditionalitätsmechanismus kann bei Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zur Anwendung kommen, die die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder den Schutz der finanziellen Interessen der EU hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen.  
  • Zielübergreifende grundlegende Voraussetzung betreffend die Charta der Grundrechte: Dies ist ein weiteres Instrument zum Schutz der EU-Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik. Die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung betreffend die Charta der Grundrechte verpflichtet alle Mitgliedstaaten, wirksame Mechanismen einzurichten, mit denen sichergestellt wird, dass die durch die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen unterstützten Programme und deren Umsetzung mit der Charta im Einklang stehen. Das ist eine Bedingung für die Erstattung der entsprechenden Ausgaben. 
  • Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM): Das Kooperations- und Kontrollverfahren war ein Mechanismus für die regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über die Fortschritte Rumäniens und Bulgariens bei der Erfüllung der zum Zeitpunkt des Beitritts festgelegten Zielvorgaben in Bezug auf Justizreformen und Korruptionsbekämpfung sowie im Falle Bulgariens in Bezug auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Das Verfahren wurde 2023 förmlich beendet. 

Dokumente

Factsheet zum Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit