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Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit

Ziel und Geltungsbereich

Maßnahmen im Rahmen der Konditionalitätsverordnung können nur vorgeschlagen werden, wenn die Kommission feststellt, dass Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit die wirtschaftliche Führung des Haushalts der Union oder die finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen.

Das Instrument ergänzt andere Instrumente und Verfahren zum Schutz des EU-Haushalts, z. B. Kontrollen und Prüfungen, Finanzkorrekturen oder Untersuchungen des Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) der EU. Die Kommission kann nur dann Rückgriff auf die Verordnung nehmen, wenn die anderen EU-Haushaltsschutzinstrumente nicht wirksamer eingesetzt werden können.

Die allgemeine Konditionalitätsregelung unterscheidet sich vom europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus (in dessen Mittelpunkt der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit steht), der auf die Förderung der Rechtsstaatlichkeit ausgerichtet ist.

Funktionsweise

Im Rahmen der Konditionalitätsverordnung legt die Kommission dem Rat Vorschläge für zweckmäßige und verhältnismäßige Maßnahmen vor, falls Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in einem bestimmten Mitgliedstaat die finanziellen Interessen der EU gefährden. Der Rat entscheidet dann abschließend über den Maßnahmenvorschlag.

Die Endempfänger und Begünstigten von Unionsmitteln wahren in jedem Fall den Anspruch auf ihre Zahlungen. Zu diesem Zweck sollten die betreffenden Mitgliedstaaten diese Zahlungen weiterhin leisten. Mit anderen Worten: Wenn Sie Endempfänger oder Begünstigter von EU-Mitteln sind, sollten Sie unabhängig von den im Rahmen der Konditionalitätsverordnung auferlegten Maßnahmen weiterhin finanzielle Unterstützung von dem Mitgliedstaat erhalten.

Leitlinien

Die Kommission hat Leitlinien zur Klärung einer Reihe von Aspekten im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Konditionalitätsverordnung ausgearbeitet. Darin wird ausführlich erläutert, wie die Kommission die Konditionalitätsverordnung anwenden wird und wie die Rechte der Endempfänger und Begünstigten von EU-Mitteln geschützt werden. Die Leitlinien wurden im Rahmen eines umfassenden Prozesses ausgearbeitet, der auch Konsultationen mit dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten beinhaltete. Sie tragen auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen C-156/21 und C-157/21 Rechnung, die am 16. Februar 2022 veröffentlicht wurden.

Die Leitlinien sind online abrufbar:

2. MÄRZ 2022
Leitlinien für die Anwendung der Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union
Deutsch
(1.11 MB - PDF)
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Zeitplan und Informationsquellen

Diese Vorschriften gelten seit dem 1. Januar 2021. Seither beobachtet die Kommission die Lage in den EU-Ländern und erfasst einschlägige Informationen.

Der jährliche Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit, Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, Berichte des Europäischen Rechnungshofs sowie Schlussfolgerungen einschlägiger internationaler Organisationen fließen in die Analyse der Kommission ein. Auch Beschwerden sind für die Kommission eine nützliche Informationsquelle bei der Entscheidung über die Anwendung der Konditionalitätsverordnung.

Beschwerde erheben

Wenn Sie in einem potenziellen Fall im Rahmen der Konditionalitätsverordnung eine Beschwerde einreichen möchten, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse: BUDG-CONDITIONALITY-REGIME-COMPLAINTSatec [dot] europa [dot] eu (BUDG-CONDITIONALITY-REGIME-COMPLAINTS[at]ec[dot]europa[dot]eu).

22. SEPTEMBER 2021
Beschwerde – Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der den Unionshaushalt oder die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt
Deutsch
(616.99 KB - PDF)
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Die Kommission wird Ihren Antrag unter vollständiger Wahrung der Vertraulichkeit und unter Beachtung aller geltenden Vorschriften behandeln.

Aktuelles

KORRIGENDUM zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 (1. März 2024)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 (15. Januar 2024)

Commission's reassessment of the situation in Hungary, one year after the adoption of measures by the Council (13. Dezember 2023)

Gemeinsame Erklärung der Kommissionsmitglieder Hahn und Gabriel zur Anwendung des Durchführungsbeschlusses des Rates vom 15. Dezember 2022 in Bezug auf ungarische Trusts von öffentlichem Interesse (26. Januar 2023)

Laut Kommission hat Ungarn bei Reformen unzureichende Fortschritte erzielt und muss wesentliche Etappenziele erreichen, um Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zu erhalten (30. November 2022)

EU-Haushalt: Kommission schlägt dem Rat Maßnahmen im Rahmen der Konditionalitätsverordnung vor (18. September 2022)

Ausführungen von Kommissionsmitglied Hahn auf der Kollegiumssitzung zum Schutz des EU-Haushalts in Ungarn (18. September 2022)

EU-Haushalt: Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Konditionalitätsmechanismus 2. März 2022

Fragen und Antworten: Leitlinien der Kommission zum Konditionalitätsmechanismus 2. März 2022