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Gesundheitswesen

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Für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung sind vorrangig die EU-Länder zuständig. Die EU-Gesundheitspolitik ergänzt die nationalen Strategien, um sicherzustellen, dass die EU auf eine stärkere europäische Gesundheitsunion hinarbeitet, die allen Europäerinnen und Europäern zugutekommt.  

Sichere und wirksame Impfung

Die Kommission und die Mitgliedstaaten verfolgten einen gemeinsamen EU-Ansatz, um die Versorgung mit Impfstoffen gegen COVID-19 sicherzustellen und deren Verteilung zu erleichtern. Sie trugen dadurch dazu bei, den rechtzeitigen Zugang und die rechtzeitige Verfügbarkeit in der gesamten EU sicherzustellen. Seit Ende 2020 werden in der EU sichere und wirksame Impfstoffe nach strengen Zulassungsverfahren und höchsten Sicherheitsstandards vertrieben. Seitdem hat die Europäische Kommission fast 4,2 Milliarden Dosen COVID-19-Impfstoffe gesichert. Bis August 2023 wurden insgesamt 84,8 % der erwachsenen Bevölkerung gegen das Virus geimpft. Team Europa hat darüber hinaus mehr als 530 Millionen Dosen als Spende an Länder auf der ganzen Welt verteilt. 

Corona-Behandlungen und -Tests

Während der Pandemie waren Impfungen der beste Weg, um sie zu beenden und wieder zum normalen Leben zurückzukehren. Heute setzt sich die Kommission dafür ein, dass COVID-19-Therapeutika für die Behandlung infizierter Personen zur Verfügung stehen. Die Strategie für COVID-19-Therapeutika der Europäischen Kommission unterstützt die Entwicklung und Verfügbarkeit von Arzneimitteln, insbesondere zur Behandlung schwerer und langwieriger COVID-19-Verläufe („Long-Covid“), und ergänzt dadurch die EU-Impfstrategie im Rahmen der Europäischen Gesundheitsunion. Neun von fünfzehn Therapeutika auf den Listen potenzieller COVID-19-Behandlungen aus dem Jahr 2021 wurden von der Europäischen Arzneimittel-Agentur als sicher und wirksam bestätigt und wurden Patientinnen und Patienten in der gesamten EU zur Verfügung gestellt. Die Kommission schloss Beschaffungsverträge über die Lieferung von zwei Therapeutika ab.  

Die Europäische Kommission hat Empfehlungen zu gemeinsamen Ansätzen für das Testen und zur Überwachung der Ausbreitung des Virus abgegeben und die Entwicklung von Überwachungskapazitäten unterstützt. 

Gesundheitsschutz für die Europäerinnen und Europäer

Die Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die EU noch besser gegen Krisen zu wappnen und die Gesundheitssysteme langfristig resilienter zu machen.

Auf der Grundlage der ersten Lehren aus der COVID-19-Krise schlug die Kommission im November 2020 den Aufbau einer Europäischen Gesundheitsunion vor. Sie wird Europa mit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rüstzeug ausstatten, um Gesundheitskrisen sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit zu verhindern, sich darauf vorzubereiten und sie zu bewältigen. Eine starke Europäische Gesundheitsunion wird unsere Lebensweise, unsere Wirtschaften und unsere Gesellschaften schützen.

In diesem Sinne wurde die koordinierte Reaktion auf EU-Ebene verbessert. Am 23. November 2022 wurde die Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren verabschiedet. Es handelt sich um einen wichtigen Rechtsakt im EU-Rahmen für Gesundheitssicherheit, mit dem die auf EU-Ebene bereits bestehenden Mechanismen für Vorsorge, Frühwarnung und Reaktion im Gesundheitswesen sowie die umfassenden Mandate zweier wichtiger EU-Gesundheitsagenturen – des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur – erweitert werden.

Das EU-Gesundheitsprogramm für den Zeitraum 2021–2027, EU4Health, das im März 2021 auf Initiative der Kommission angenommen wurde, hat eine Mittelausstattung von 5,1 Mrd. Euro und wird die Resilienz der Gesundheitssysteme stärken sowie Innovationen im Gesundheitssektor fördern. EU4Health wird einen wesentlichen Beitrag zur Erholung nach der COVID-19-Krise leisten, indem es die Gesundheitssituation der EU-Bevölkerung verbessert, die Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsbedrohungen unterstützt und die Bereitschaft und Fähigkeit der EU zur wirksamen Reaktion auf künftige Gesundheitskrisen als Teil einer künftigen starken europäischen Gesundheitsunion fördert.

Die im November 2020 angenommene Arzneimittelstrategie für Europa zielte darauf ab, einen zukunftssicheren Rechtsrahmen zu schaffen und die Industrie dabei zu unterstützen, Forschung und Entwicklung von Technologien in Bereichen voranzutreiben, die den Patientinnen und Patienten tatsächlich zugutekommen und gleichzeitig Marktversagen entgegenzuwirken. Mit dieser Strategie wurden die durch die COVID-19-Pandemie aufgedeckten Schwachstellen angegangen und Maßnahmen zur Stärkung des Systems vorgeschlagen. Im April 2023 schlug die Kommission eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung vor, mit denen die bestehenden Arzneimittelvorschriften überarbeitet und ersetzt werden sollten.

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die Kommission im Februar 2021 den „HERA-Inkubator“ ins Leben gerufen. Dieser europäische Bereitschaftsplan zur Vorsorge gegen biologische Gefahren zielte darauf ab, neue Virusvarianten zu erkennen und zu analysieren, Impfstoffe gegen neue Varianten zu entwickeln, für die die vorhandenen Impfstoffe möglicherweise nicht ausreichend wirksam waren, und schnell Impfstoffe in großem Maßstab herzustellen, die an neue Varianten angepasst sind.

Aufbauend auf diesem Plan richtete die Kommission im September 2021 die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) ein, eine der wichtigsten Säulen der Europäischen Gesundheitsunion, die zur Resilienz Europas gegenüber künftigen gesundheitlichen Notlagen und anderen Risiken beitragen soll.

Die HERA antizipiert Gefahren und potenzielle Notlagen im Gesundheitsbereich mittels Informationsgewinnung und Aufbau der erforderlichen Reaktionskapazitäten. Sie gewährleistet die Entwicklung, Herstellung und Verteilung von Arzneimitteln, Impfstoffen und anderen medizinischen Gegenmaßnahmen in Notfällen. Im ersten Jahr der Aktivierung hat die HERA eine Expertengruppe für COVID-19-Varianten eingesetzt, die Mutationen überwachen soll.

Während der COVID-19-Pandemie hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), das für die Bewertung des Risikos der Virusausbreitung und der Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit zuständig ist, für die regelmäßige Risikobewertung und aktuelle epidemiologische Informationen sowie technische Unterstützung gesorgt. Das ECDC stellte der Öffentlichkeit außerdem Informationen über die Pandemie, die Ausbreitung des Virus, Symptome, Tests, Behandlungen und Prävention zur Verfügung, die auf der Seite „Fragen und Antworten zu COVID-19“ veröffentlicht wurden.

Die Kommission hat das EU-FAB eingerichtet – ein Netz von ständig einsatzbereiten Produktionskapazitäten für die Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln, das im Falle künftiger Krisen aktiviert werden kann. Überdies hat sie die Bevorratung von Ausrüstung und Arzneimitteln gegen chemische und nukleare Bedrohungen in Angriff genommen.

Während der COVID-19-Pandemie hat die Kommission konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um einem sprunghaften Anstieg der COVID-19-Fälle in der Herbst- und Wintersaison 2022–2023 zuvorzukommen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Impfquote im Rahmen der Erstimpfung zu verbessern, die Verabreichung von Auffrischungsdosen zu fördern, Impfkampagnen gegen COVID-19 und Grippe zu kombinieren und für eine klare Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern über die Vorteile der Impfung zu sorgen. In der Mitteilung wird auch die Bedeutung starker Gesundheitssysteme und -kapazitäten in allen Mitgliedstaaten hervorgehoben. Auch sollten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit des Gesundheitspersonals und der Gesamtbevölkerung ergriffen werden.

Unterstützung der Gesundheitssysteme

EU-Katastrophenschutzverfahren und rescEU

Während der COVID-19-Pandemie, insbesondere in den ersten Monaten der Krise, hat die EU im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens Lieferungen von über 190 Millionen medizinischen und persönlichen Schutzausrüstungen koordiniert und kofinanziert, das medizinische Personal in Krankenhäusern aufgestockt und über 10,5 Millionen Impfstoffdosen für mehr als 55 Länder in Europa und weltweit bereitgestellt.

Die strategische, medizinische rescEU-Reserve, die 2021 von der Kommission eingerichtet wurde, um schneller auf durch Gesundheitskrisen wie die COVID-19-Pandemie verursachten erhöhten Bedarf zu reagieren, ermöglichte die rasche Lieferung von über 3 Millionen Stück medizinisches Material, Schutzausrüstung und Laborausstattung für die von der Pandemie betroffenen Mitgliedstaaten.

Krisenmanagement und Solidarität

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen der Europäischen Kommission (ERCC) spielte eine Schlüsselrolle bei den Hilfsmaßnahmen und bot allen Ländern in Europa und darüber hinaus rund um die Uhr zielgerichtete Unterstützung.

Im April 2020 hat die Kommission Leitlinien für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden angenommen. Ziel war es, die Zusammenarbeit bei der Verlegung von Patienten zu erleichtern, qualifizierte medizinische Hilfe bereitzustellen, die Patientenmobilität zu gewährleisten, die Erstattung von Gesundheitskosten zu vereinfachen und insgesamt die Belastung der nationalen Gesundheitssysteme durch die Pandemie zu senken. Anträge auf grenzüberschreitende Unterstützung bei der Gesundheitsversorgung wurden durch den Gesundheitssicherheitsausschuss unter Vorsitz der Kommission und im Wege des EU-Frühwarn- und Reaktionssystems koordiniert.

EU-Solidaritätsfonds

Im Rahmen der Reaktion der EU auf die Corona-Pandemie wurde der Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds im März 2020 auf größere Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit ausgeweitet. Im März 2021 schlug die EU-Kommission ein Unterstützungspaket von fast 530 Mio. Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds als zusätzlichen finanziellen Beitrag für Mitgliedstaaten und Beitrittsländer im Kampf gegen die Corona-Pandemie vor. Die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union im Einklang mit diesem Vorschlag wurde im Mai 2021 vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt.

 

Haftungsausschluss Die Seite wurde zuletzt im September 2023 aktualisiert.