Sicherung des Zugangs zu Impfstoffen
Wirksame und sichere Impfstoffe gegen das Virus sind der beste Weg zur Überwindung der Pandemie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten verfolgen ein gemeinsames EU-Konzept zur Sicherung der Versorgung und zur Förderung der Verteilung von Impfstoffen.
Durch Abnahmegarantievereinbarungen mit einzelnen Impfstoffherstellern sicherte die Kommission sich das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Anzahl von Impfstoffdosen zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Im Gegenzug finanzierte die Kommission unter Nutzung des mit 2,7 Mrd. EUR dotierten Soforthilfeinstruments einen Teil der Vorlaufkosten. Diese Mittel galten als Anzahlung für die von den Mitgliedstaaten erworbenen Impfstoffe.
Ziele der Strategie
Am 17. Juni 2020 stellte die Europäische Kommission eine EU-Impfstoffstrategie zur Beschleunigung der Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen COVID-19 vor.
Mit der Impfstoffstrategie unterstützte die Kommission Bemühungen zur Steigerung der Effizienz des Verfahrens, was dazu führte, dass sich dieser Zeitrahmen für die meisten Impfstoffe auf weniger als ein Jahr verkürzt hat.
Mit der EU-Impfstoffstrategie werden folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen
- Gewährleistung eines raschen Zugangs der Mitgliedstaaten und ihrer Bevölkerung zu Impfstoffen, wobei zugleich die weltweiten Solidaritätsbemühungen weiter vorangetrieben werden sollen
- Sicherstellung baldmöglichsten gleichberechtigten Zugangs zu einem erschwinglichen Impfstoff für alle Menschen in der EU
- Gewährleistung von Vorkehrungen für die Verteilung sicherer und wirksamer Impfstoffe in den EU-Ländern unter Berücksichtigung logistischer Erfordernisse
Die Impfstoffstrategie sollte auch Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer nationalen Impfstrategien bieten.
Seit Ende 2020 werden in der EU sichere und wirksame Impfstoffe nach strengen Zulassungsverfahren und höchsten Sicherheitsstandards vertrieben.
Zugelassene Impfstoffe
Bislang wurden nach positiver wissenschaftlicher Stellungnahme auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur fünf sichere und wirksame Impfstoffe gegen COVID-19 von der Kommission zur Verwendung in der EU zugelassen:
Die Kommission hat am 21. Dezember 2020 eine bedingte Zulassung für den von BioNTech und Pfizer entwickelten Impfstoff erteilt, der damit als erster Corona-Impfstoff in der EU zugelassen wurde. Dies erfolgte im Anschluss an eine positive wissenschaftliche Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur.
Die mit BioNTech-Pfizer im Namen aller Mitgliedstaaten vereinbarte Abnahmegarantie sah einen ersten Ankauf von 200 Millionen Impfdosen mit der Option auf den Erwerb weiterer 100 Millionen Dosen vor. Am 15. Dezember 2020 fasste die Kommission den Beschluss zum Erwerb der weiteren 100 Millionen Dosen.
Am 8. Januar 2021 schlug die Kommission den Mitgliedstaaten vor, weitere 200 Millionen Impfdosen von BioNTech-Pfizer zu kaufen, mit der Option auf weitere 100 Millionen Dosen.
Am 10. März 2021 hat die EU-Kommission mit BioNTech-Pfizer eine Vereinbarung über die Lieferung weiterer vier Millionen COVID-19-Impfstoffdosen zum Einsatz in Coronavirus-Hotspots und zur Erleichterung des freien Grenzverkehrs getroffen.
Am 20. Mai 2021 hat die Europäische Kommission einen dritten Vertrag mit BioNTech-Pfizer unterzeichnet. Damit reserviert sie zwischen Ende 2021 und 2023 im Auftrag aller EU-Mitgliedstaaten weitere 1,8 Milliarden Dosen. Der Vertrag ermöglicht den Ankauf von 900 Millionen Dosen des derzeitigen Impfstoffs und (erforderlichenfalls sowie vorbehaltlich Zulassung) eines an Varianten angepassten Impfstoffs, wobei die Option auf den Ankauf von weiteren 900 Millionen Dosen besteht.
Am 19. Dezember 2021 hat die Kommission mit BioNTech-Pfizer vereinbart, die Lieferung von 20 Mio. Impfdosen in die Mitgliedstaaten zu beschleunigen – 5 Millionen im Januar, 5 Millionen im Februar und 10 Millionen im März. Damit werden im ersten Quartal 2022 insgesamt 215 Millionen Impfstoffdosen geliefert.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben im Rahmen des dritten Vertrags mit BioNTech-Pfizer auch eine erste Option zur Bestellung von über 200 Millionen Dosen aktiviert. Diese Dosen kommen zu den 450 Millionen Dosen hinzu, die auf der Grundlage der bereits unterzeichneten Vereinbarung 2022 geliefert werden sollen. Damit wird die Gesamtzahl der Lieferungen von BioNTech-Pfizer im Jahr 2022 auf 650 Millionen Dosen steigen.
Am 13. Mai 2022 einigten sich die Europäische Kommission und BioNTech-Pfizer auf eine Vereinbarung, um dem Bedarf der Mitgliedstaaten an Corona-Impfstoffen besser gerecht zu werden. Die Vereinbarung stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten nach Bedarf über genügend (an künftige Varianten angepasste und zugelassene) Impfstoffe verfügen, um rasch auf etwaige epidemiologische Entwicklungen reagieren und Partnerländer weltweit weiterhin unterstützen zu können.
Die vereinbarte Abnahmegarantie (mit Schwärzungen) ist mit Zustimmung von BioNTech-Pfizer hier abrufbar. Die Bezugsvereinbarung ist ebenfalls verfügbar.
Am 6. Januar 2021 hat die Europäische Kommission eine bedingte Zulassung für den von Moderna entwickelten Impfstoff erteilt, der damit als zweiter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen wurde. Dies erfolgte im Anschluss an eine positive wissenschaftliche Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur.
Die mit Moderna vereinbarte Abnahmegarantie sieht einen ersten Ankauf im Namen aller EU-Mitgliedstaaten von 80 Millionen Impfdosen mit der Option auf Bestellung von bis zu 80 Millionen weiteren Dosen vor. Am 15. Dezember 2020 fasste die Kommission den Beschluss zum Erwerb der weiteren 80 Millionen Dosen.
Am 17. Februar 2021 hat die Europäische Kommission einen zweiten Vertrag mit Moderna genehmigt, der den zusätzlichen Kauf von 300 Millionen Dosen (150 Millionen im Jahr 2021 und eine Kaufoption auf weitere 150 Millionen im Jahr 2022) vorsieht. Am 22. Juni 2021 hat die Kommission eine Änderung dieses zweiten Vertrags genehmigt und damit die Option auf zusätzliche 150 Millionen Dosen im Jahr 2022 aktiviert.
Die vorab vereinbarte Abnahmegarantie (mit Schwärzungen) und die Bezugsvereinbarung (mit Schwärzungen) sind mit Zustimmung von Moderna abrufbar.
Am 16. Dezember 2021 einigte sich die Kommission mit Moderna auf eine Beschleunigung der Impfstofflieferungen an Mitgliedstaaten mit kurzfristigem Bedarf, vor allem Deutschland. 10 Millionen Dosen wurden im Dezember 2021 geliefert. Im ersten Quartal 2022 werden 25 Millionen zusätzliche Dosen folgen.
Am 2. Juni 2022 erzielte die Kommission eine Vereinbarung mit Moderna über die Anpassung der Impfstofflieferung an den Bedarf der Mitgliedstaaten. Mit der Vereinbarung wird die Lieferung einiger für das zweite Quartal 2022 geplanter Dosen verschoben. Sollte ein angepasster Impfstoff nach Bewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur eine EU-Zulassung erhalten, kann ein Teil der für April, Mai und Juni vorgesehenen Dosen ab September 2022 als Auffrischungsdosen geliefert werden, die an die derzeitigen COVID-19-Varianten angepasst sind.
Am 9. August 2022 traf die Kommission eine Vereinbarung mit Moderna, um den Impfstoffbedarf der Mitgliedstaaten im Spätsommer und Winter besser decken zu können. Die Dosen, deren Auslieferung ursprünglich im Sommer geplant war, werden nun im September sowie über Herbst und Winter 2022 ausgeliefert. Die Mitgliedstaaten dürften zu diesem Zeitpunkt zusätzliche Impfstoffvorräte für ihre nationalen Kampagnen und zur Erfüllung ihrer internationalen Solidaritätsverpflichtungen benötigen. Da einige Mitgliedstaaten darum ersucht haben, werden mit der Vereinbarung zudem weitere 15 Millionen Dosen von Modernas Impfstoffkandidaten für Auffrischungsimpfungen gegen Omikron gesichert, vorausgesetzt, diese werden so früh zugelassen, dass die Länder diese Dosen für ihre Impfkampagnen einsetzen können.
Die EU-Kommission hat am 29. Januar 2021 eine bedingte Zulassung für den von AstraZeneca entwickelten Impfstoff erteilt, der damit als dritter Corona-Impfstoff in der EU zugelassen wurde. Diese Zulassung erfolgte im Anschluss an eine positive wissenschaftliche Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur.
Mit Zustimmung von AstraZeneca hat die Kommission die Abnahmegarantie mit Schwärzungen veröffentlicht.
Am 18. Juni 2021 ordnete das Brüsseler Gericht erster Instanz die Lieferung von Impfdosen an die EU durch AstraZeneca an.
Am 11. März 2021 hat die Europäische Kommission dem von Janssen Pharmaceutica NV, einem Unternehmen der Pharmasparte des Konzerns Johnson & Johnson, entwickelten COVID-19-Impfstoff eine bedingte Zulassung erteilt. Er ist damit der vierte in der EU zugelassene Corona-Impfstoff. Diese Zulassung erfolgte im Anschluss an eine positive wissenschaftliche Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur.
Nach Erteilung der bedingten Zulassung kann Janssen ab dem zweiten Quartal 2021 beginnen, 200 Millionen Dosen seines in einer Einzeldosis zu verabreichenden Impfstoffs an die EU zu liefern. Der am 7. Oktober 2020 geschlossene Vertrag ermöglicht den Mitgliedstaaten den Erwerb von 200 Millionen zusätzlichen Dosen.
Mit Zustimmung von Johnson & Johnson hat die Kommission die Abnahmegarantie mit Schwärzungen veröffentlicht.
Am 17. Dezember 2020 hat die EU-Kommission ihre Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Novavax über den Erwerb eines potenziellen Corona-Impfstoffs abgeschlossen.
Bei dem Novavax-Impfstoff handelt es sich um einen Untereinheiten-Impfstoff, der sich bereits in Phase 3 der klinischen Prüfung befindet. Der geplante Vertrag würde den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, zunächst 100 Millionen und im Anschluss daran weitere 100 Millionen Dosen zu kaufen.
Am 21. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission dem von dem Unternehmen Novavax entwickelten COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid eine bedingte Zulassung erteilt. Damit ist er der fünfte in der EU zugelassene Impfstoff gegen COVID-19. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte ihn zuvor gründlich auf Verträglichkeit, Wirksamkeit und Qualität geprüft und auf dieser Grundlage eine positive wissenschaftliche Empfehlung abgegeben. Die Mitgliedstaaten erteilten ebenfalls ihre Zustimmung. Die ersten Dosen werden voraussichtlich in den ersten Monaten des Jahres 2022 eintreffen, und für das erste Quartal haben die Mitgliedstaaten rund 27 Millionen Dosen bestellt.
Am 20. Juli 2022 genehmigte die Kommission eine Änderung der ursprünglichen Abnahmevereinbarung mit Valneva über den Kauf des COVID-19-Impfstoffs. Die gemeinsame Vereinbarung ermöglicht es den teilnehmenden Mitgliedstaaten, insgesamt 1 250 000 Impfdosen zu erwerben.
Am 23. Juni 2022 empfahl die Europäische Arzneimittel-Agentur die Zulassung des COVID-19-Impfstoffs von Valneva.
Am 12. Januar 2021 hat die EU-Kommission ihre Sondierungsgespräche mit dem Pharmaunternehmen Valneva über den Erwerb eines potenziellen Corona-Impfstoffs abgeschlossen.
Am 10. November 2021 hat die EU-Kommission einen Vertrag mit Valneva genehmigt, der allen EU-Ländern die Möglichkeit eröffnet, im nächsten Jahr knapp 27 Millionen Dosen anzukaufen, sofern sich der Impfstoff als unbedenklich und wirksam erweist. Der Vertrag sieht zudem vor, dass der Impfstoff an neue Variantenstämme angepasst werden kann, und die Mitgliedstaaten können 2023 bis zu 33 Millionen weitere Impfstoffdosen nachbestellen.
Am 11. November 2022 genehmigte die EU-Kommission den von Sanofi und GSK entwickelten proteinbasierten COVID-19-Impfstoff VidPrevtyn Beta als Auffrischungsimpfung. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte ihn zuvor gründlich auf Verträglichkeit, Wirksamkeit und Qualität geprüft und auf dieser Grundlage eine positive wissenschaftliche Empfehlung abgegeben. Die Mitgliedstaaten erteilten ebenfalls ihre Zustimmung. Am 18. September 2020 trat die zwischen Sanofi-GSK und der Europäischen Kommission im Namen der EU-Mitgliedstaaten ausgehandelte Abnahmevereinbarung in Kraft. Sie ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, bis zu 300 Millionen Dosen des Impfstoffs zu erwerben. Mit Zustimmung von Sanofi-GSK können Sie die geschwärzte Abnahmegarantie hier einsehen.
Am 19. November 2020 trat der zwischen CureVac und der Kommission im Namen der EU-Mitgliedstaaten ausgehandelte Vertrag in Kraft.
Die vereinbarte Abnahmegarantie sieht einen ersten Ankauf im Namen aller EU-Mitgliedstaaten von 225 Millionen Impfdosen mit der Option auf Bestellung von bis zu 180 Millionen weiteren Dosen vor, sobald Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffs erwiesen sind.
CureVac, ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland, hat am 6. Juli 2020 eine Darlehensvereinbarung über 75 Mio. EUR mit der Europäischen Investitionsbank unterzeichnet, um die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen in großem Maßstab zu ermöglichen.
Mit Zustimmung von CureVac hat die Kommission die Abnahmegarantie mit Schwärzungen veröffentlicht.
Am 11. Oktober 2021 teilte CureVac der Europäischen Arzneimittel-Agentur mit, dass es seinen COVID-19-Impfstoff aus der fortlaufenden Überprüfung zurückzieht.
Am 2. August 2022 unterzeichnete die Europäische Kommission mit dem Unternehmen HIPRA HUMAN HEALTH einen Rahmenvertrag für die gemeinsame Beschaffung betreffend die Lieferung seines proteinbasierten COVID-19-Impfstoffs.
HIPRAs COVID-19-Impfstoff befindet sich derzeit in der fortlaufenden Überprüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur. Sobald der Impfstoff zugelassen wird, können ihn die beteiligten Länder über den bestehenden Rahmenvertrag ankaufen.
Angepasste Impfstoffe
Am 1. September 2022 erteilte die Kommission nach einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur die EU-weite Zulassung für die angepassten Omikron-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.
Zu ergreifende Maßnahmen angesichts der Verfügbarkeit der neuen und angepassten COVID-19-Impfstoffe wären:
- Entwicklung nationaler Impfstrategien im Hinblick darauf, welche Impfstoffe, darunter neue und angepasste Impfstoffe, welchen Bevölkerungsgruppen angesichts neuer Varianten verabreicht werden sollten. Dafür sollten die Leitlinien konsultiert werden, die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten in Kürze veröffentlicht werden.
Sicherstellung ausreichender logistischer Kapazitäten für die Impfungen, sobald die neuen und angepassten Impfstoffe geliefert werden.
Sondierungsgespräche
Sondierungsgespräche sollen zu einer Abnahmegarantie führen, die aus dem Soforthilfeinstrument finanziert wird, das Mittel für die Schaffung eines Portfolios potenzieller Impfstoffe von verschiedenen Herstellern vorsieht.
Unternehmen, die über einen entsprechenden Impfstoff verfügen und bereits klinische Tests durchführen bzw. kurz davor stehen, sind aufgefordert, unter EC-VACCINES@ec.europa.eu Kontakt zur Kommission aufzunehmen.
Impfvorsorge
Am 15. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung über Vorkehrungen für COVID-19-Impfungen mit Schlüsselelementen für nationale Impfstrategien.
Zunächst wird es wahrscheinlich vorwiegend darum gehen, die Zahl der Todesopfer zu senken und wesentliche Dienste zu entlasten. Verstärktes Augenmerk wurde dabei auf prioritäre Gruppen wie ältere Menschen, Beschäftigte im Gesundheitswesen und aufgrund ihres Gesundheitszustands besonders gefährdete Personen gerichtet.
Beschleunigung der Impfstoffproduktion
Am 19. Januar 2021 präsentierte die EU-Kommission eine Mitteilung, in der sie die Mitgliedstaaten auffordert, die EU-weite Bereitstellung der Impfstoffe zu beschleunigen.
Mitte Juli verfügte Europa über genügend Impfstoffdosen zur Impfung von 70 % der erwachsenen EU-Bevölkerung.
Die Fortschritte bei der Impfung in Europa können auf der Website des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) verfolgt werden.
Intensivierung der industriellen Impfstoffproduktion in der EU
Am 4. Februar 2021 richtete die Kommission in Zusammenarbeit mit Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, eine Taskforce für den Ausbau der industriellen Produktion von Impfstoffen ein, die dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied Thierry Breton unterstellt ist. Zweck der Taskforce ist die Erhöhung der Kapazitäten für die Impfstoffproduktion in der EU; sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für Hersteller, die Unterstützung benötigen, und soll Kapazitäts- und Lieferengpässe erkennen und beheben.
Die regelmäßigen Kontakte der Taskforce mit der Industrie und den Mitgliedstaaten ermöglichen der Kommission eine realistische Einschätzung der Impfstoffproduktionskapazitäten in der EU. Darüber hinaus aktualisiert die Task Force regelmäßig eine Bestandsaufnahme der EU-Impfstoffproduktionskapazitäten und der zugehörigen Lieferkette.
Grundlage der Bestandsaufnahme sind Daten aus den Tätigkeiten der Taskforce und der von der Kommission im März 2021 organisierten Kontaktbörse mit Unternehmen, die der Veröffentlichung ihres Firmennamens zugestimmt haben, sowie öffentlich zugängliche und von den Mitgliedstaaten bereitgestellte Informationen. Diese Daten werden bei Verfügbarkeit weiterer Informationen ergänzt und aktualisiert.
Die Task Force hat die Unternehmen anhand ihres Haupttätigkeitsbereichs kategorisiert, sodass die Unternehmen möglicherweise über höhere, in der Karte eventuell nicht berücksichtigte Kapazitäten verfügen können. Die Daten in der Bestandsaufnahme werden zur Darstellung in fünf Hauptkategorien aggregiert:
- Bereitstellung (Produktion/Lieferung von Rohstoffen, Verbrauchsgütern, Einwegartikeln, Ausrüstung)
- Produktion (Herstellung und Zubereitung)
- Abfüllung und Fertigstellung, Verpackung
- Lagerung und Versand
- Sonstige (Prozessentwicklung von Impfstoffen, CROs, FuE, Dienstleistungen zum klinischen Studienmanagement)
Am 12. Juli 2021 organisierte die Task Force eine zweite Kontaktbörse, diesmal zum Thema COVID-19-Therapeutika, um die industrielle Zusammenarbeit zu fördern und die Entwicklung und Herstellung neuer oder für neue Indikationen zugelassener Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19 zu beschleunigen.
Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von Impfstoffen
Am 29. Januar 2021 hat die Europäische Kommission eine Vorschrift erlassen, wonach die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen von den Mitgliedstaaten genehmigt werden muss. Damit sollten ein zeitnaher Zugang zu Impfstoffen für alle EU-Bürger/innen sowie Transparenz bei Impfstoffexporten in Drittländer sichergestellt werden.
Die EU wird den Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen, der am 31. Dezember 2021 ausläuft, jedoch nicht verlängern. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Mechanismus durch ein neues Überwachungsinstrument ersetzt. Die Impfstoffhersteller müssen dann für die Ausfuhr von Impfstoffen in Länder außerhalb der EU keine Genehmigung mehr beantragen. Die Transparenz der Ausfuhren wird über das neue Instrument weiterhin gewährleistet: Die Kommission erhält zeitnahe, unternehmensspezifische Ausfuhrdaten.
Die Kommission hat in großem Umfang in den Ausbau der Produktionskapazitäten von Impfstoffentwicklern in der EU investiert und verfolgt das Infektionsgeschehen aufmerksam, um erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Weltweite Zusammenarbeit
Am 18. September 2020 bestätigte die EU-Kommission ihre Beteiligung an der COVAX-Fazilität für einen fairen Zugang zu erschwinglichen COVID-19-Impfstoffen.
Globale Versorgungsprognose von COVAX
Als Komponente des ACT (Access to COVID-19 Tools)-Accelerators ist COVAX ein globales Konzept zur raschen Entwicklung, Herstellung und fairen Bereitstellung von COVID-19-Tests, ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen.
Am 12. November 2020 hat die Europäische Union angekündigt, weitere Finanzhilfen in Höhe von 100 Mio. EUR zur Unterstützung der COVAX-Fazilität bereitzustellen, um Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen den Zugang zum künftigen COVID-19-Impfstoff zu sichern. Diese Mittel ergänzen die 400 Mio. EUR an Garantien, die die EU bereits als Beitrag zu COVAX zugesagt hat. Dadurch wird die Union zu einem der führenden Geber.
Am 19. Februar 2021 kündigte die Präsidentin der Europäischen Kommission zusätzliche 500 Mio. EUR für die COVAX-Fazilität an. Das neue Paket umfasst einen Zuschuss der EU in Höhe von 300 Mio. EUR und Garantien in Höhe von 200 Mio. EUR aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+), zur Absicherung eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank.
Mit diesem neuen Beitrag stockt die EU ihre Investitionen in eine weltweite Erholung weiter auf mittlerweile insgesamt 1 Mrd. EUR auf. „Team Europa“ (EU und Mitgliedstaaten) leistet mit bisher zugesagten nahezu 3 Mrd. EUR einen führenden Beitrag zur COVAX-Fazilität.
Im ACT vereinen sich Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Organisationen der Zivilgesellschaft und Philanthropen sowie globale Gesundheitsorganisationen wie
- Bill & Melinda Gates Foundation
- CEPI
- FIND
- Gavi
- Der Globale Fonds
- Unitaid
- Wellcome
- WHO
- Weltbank
- Globale Finanzierungsfazilität
In ihrer Mitteilung vom 19. Januar 2021 kündigte die Kommission einen EU-Impfstoff-Verteilungsmechanismus an, um die Bereitstellung von Impfstoffen für Partnerländer im Rahmen von „Team Europa“ zu planen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Westbalkan, der östlichen und südlichen Nachbarschaft sowie Afrika.
Am 21. Mai 2021 kündigte die Präsidentin auf dem Weltgesundheitsgipfel der G20 in Rom eine Team Europa-Initiative zur Produktion und Bereitstellung von Impfstoffen, Arzneimitteln und Gesundheitstechnologien in Afrika an. Die Initiative wird dazu beitragen, günstige Rahmenbedingungen für die lokale Herstellung in Afrika zu schaffen und angebots- wie nachfrageseitige Hindernisse zu beseitigen. Sie wird mit 1 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und den europäischen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) unterstützt. Dieser Betrag wird durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten weiter aufgestockt.
Am 22. Juli 2021 erteilte die Präsidentin die feste Zusage, dass Team Europa bis Ende des Jahres mindestens 200 Millionen Dosen in Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen liefern werde. Diese Dosen werden vorwiegend über COVAX bereitgestellt.
Am 11. Oktober 2021 schlug die EU-Kommission vor, den EU-Haushalt für 2021 zu ändern, um 450 Mio. EUR freizuschaufeln und damit ihren Beitrag zur Impfinitiative COVAX auf 1,3 Mrd. EUR aufzustocken. Diese Summe ist nötig, um weitere 200 Mio. Corona-Impfdosen für einkommensschwache Länder anzukaufen – wie Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hatte.
Am 29. November 2021 hat die Präsidentin der Europäischen Kommission anlässlich der zweiten Sondersitzung der Weltgesundheitsversammlung der WHO bestätigt, dass die EU ärmeren Ländern bis Mitte 2022 mindestens 700 Millionen Impfdosen spenden wird. Diese Spende versteht sich zusätzlich zu den 3 Mrd. EUR an Finanzmitteln, die im Rahmen des ACT-Accelerators bereitgestellt wurden.
Dokumente
Geschwärzte Rahmenverträge für Lieferungen
Geschwärzte Vorab-Abnahmevereinbarungen
Rechtstexte
- Herunterladenбългарски(186.13 KB - HTML)
- Herunterladenespañol(163.11 KB - HTML)
- Herunterladenčeština(161.74 KB - HTML)
- Herunterladendansk(160.48 KB - HTML)
- Herunterladeneesti(158.21 KB - HTML)
- Herunterladenελληνικά(190.35 KB - HTML)
- HerunterladenEnglish(158.28 KB - HTML)
- Herunterladenfrançais(165.37 KB - HTML)
- Herunterladenhrvatski(158.73 KB - HTML)
- Herunterladenitaliano(161.87 KB - HTML)
- Herunterladenlatviešu(160.77 KB - HTML)
- Herunterladenlietuvių(158.72 KB - HTML)
- Herunterladenmagyar(165.52 KB - HTML)
- HerunterladenMalti(163.46 KB - HTML)
- HerunterladenNederlands(162.25 KB - HTML)
- Herunterladenpolski(163.9 KB - HTML)
- Herunterladenportuguês(163.76 KB - HTML)
- Herunterladenromână(165.42 KB - HTML)
- Herunterladenslovenčina(160.49 KB - HTML)
- Herunterladenslovenščina(157.61 KB - HTML)
- Herunterladensuomi(160.02 KB - HTML)
- Herunterladensvenska(160.15 KB - HTML)
Factsheets
- HerunterladenEnglish(5.95 KB - HTML)
- Herunterladenfrançais(5.95 KB - HTML)