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Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 zeigt wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten auf.

Mitteilung und Länderkapitel

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 zeigt positive und negative Entwicklungen in allen Mitgliedstaaten in vier für die Rechtsstaatlichkeit zentralen Bereichen auf: Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und -freiheit sowie weitere institutionelle Fragen der Gewaltenteilung. Er enthält Länderkapitel zu allen 27 Mitgliedstaaten, die sich auf eine qualitative Bewertung der Kommission stützen und in denen die Entwicklungen seit dem letzten Bericht sowie die Folgemaßnahmen zu den im Bericht 2023 ermittelten Herausforderungen und Entwicklungen analysiert werden.   

Seit 2022 werden im Bericht zudem konkrete Empfehlungen an alle Mitgliedstaaten abgegeben. Der Bericht 2024 enthält daher auch eine qualitative Bewertung der von den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2023. Die Empfehlungen für 2024 bauen je nach den erzielten Fortschritten entweder auf den Empfehlungen des letzten Jahres auf oder betreffen neue Herausforderungen. Die Empfehlungen sollen die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen unterstützen, die laufenden Reformen voranzubringen und ihnen helfen, festzustellen, wo Verbesserungen erforderlich sind. 

Die Kommission hat diesen Bericht in einem kontinuierlichen Dialog mit den nationalen Behörden sowie in Konsultation mit Interessenträgern aus der gesamten EU erstellt, bleibt jedoch für ihre Bewertung und die abgegebenen Empfehlungen in vollem Umfang politisch verantwortlich. In der nächsten Ausgabe werden die Entwicklungen weiterverfolgt und die Umsetzung der Empfehlungen bewertet.  

2024 enthält der Bericht erstmals Länderkapitel zu vier Erweiterungsländern (Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien). So werden die Reformbestrebungen dieser Länder unterstützt, vor dem Beitritt unumkehrbare Fortschritte in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erzielen und nach dem Beitritt dauerhaft hohe Standards zu gewährleisten.   

In ihren politischen Leitlinien für 2024–2029 hat die Europäische Kommission nochmals bekräftigt, dass die Rechtsstaatlichkeit essenziell für eine erfolgreiche Europäischen Union ist. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wird diese Bemühungen weiterhin anführen. Dazu gehört eine Ausweitung der Berichterstattung auf zentrale Themen wie den Binnenmarkt und eine engere Verknüpfung zwischen Rechtsstaatlichkeitsbericht und Empfehlungen und der Finanzierung aus dem EU-Haushalt. 

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Mitteilung und Länderkapitel

Methodik

Die Bewertung in den Länderkapiteln erfolgte im Einklang mit der zuletzt im Jahr 2022 aktualisierten Methodik nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten, auch um die Aufnahme von Empfehlungen in den Bericht widerzuspiegeln. Die Länderkapitel zielen nicht darauf ab, eine umfassende Beschreibung aller Probleme hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten zu vermitteln, vielmehr sollen wichtige Entwicklungen vorgestellt werden. Die Bewertung bezieht sich auf die Anforderungen des Unionsrechts unter Einbeziehung der auf die Rechtsprechung des EuGH zurückgehenden Erfordernisse. Darüber hinaus bieten Empfehlungen und Stellungnahmen des Europarats einen wertvollen Referenzrahmen für maßgebliche Standards und bewährte Verfahren. 

 
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und stützt sich auf eine Vielzahl an Quellen. Alle Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer waren aufgefordert, sich am Prozess zu beteiligen, schriftliche Beiträge zu übermitteln und an den Länderbesuchen teilzunehmen, die zwischen Januar und März 2024 stattfanden. Im Rahmen dieser Länderbesuche organisierte die Kommission über 640 Treffen mit nationalen Behörden, unabhängigen Stellen und Interessenträgern, darunter auch zivilgesellschaftliche Organisationen (der genaue Zeitplan für die Länderbesuche ist im Abschnitt „Dokumente“ weiter unten zu finden). Darüber hinaus hat die Kommission den Bericht auf politischer Ebene mit den nationalen Behörden und Regierungen sowie mit Vertreterinnen und Vertretern in den nationalen Parlamenten erörtert. Vor der Annahme dieses Berichts wurde den nationalen Behörden Gelegenheit geboten, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen. 

 
Das im Jahr 2020 eigens zur Einführung des Mechanismus eingerichtete Netzwerk nationaler Kontaktstellen ist nach wie vor der Kanal für die Kommunikation mit den Mitgliedstaaten, wenn es um die Ausarbeitung des Berichts und den Austausch bewährter Verfahren geht. Seit 2024 nehmen auch die vier Erweiterungsländer als Beobachter am Netz teil.  

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Methodik

Beiträge der Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer

Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Informationen über wichtige Entwicklungen vorzulegen, die sich seit der Annahme des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2023 ergeben haben. Der entsprechende Fragebogen wurde in Absprache mit den Mitgliedstaaten aktualisiert. Er ist nach den vier Pfeilern des Berichts strukturiert – Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und weitere institutionelle Fragen der Gewaltenteilung – und wurde nach einem vereinbarten Muster bereitgestellt. Ergänzt wurden die schriftlichen Beiträge durch einen Austausch während der Länderbesuche und durch Informationen von Interessenträgern. Auch die Erweiterungsländer legten schriftliche Beiträge zur Aktualisierung und Ergänzung der im Rahmen des Erweiterungsprozesses übermittelten Informationen vor. 

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – Beiträge der Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer 

Gezielte Konsultationen von Interessenträgern

Im Rahmen der Vorbereitungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2024 ersuchte die Europäische Kommission die Interessenträger, im Zuge einer gezielten Konsultation vom 7. November 2023 bis zum 14. Januar 2024 schriftliche Beiträge zu übermitteln. Im Rahmen der Konsultation wurden rund 250 horizontale und länderspezifische Beiträge von einer Vielzahl von Akteuren eingereicht, darunter EU-Agenturen, europäische Netzwerke, nationale und europäische zivilgesellschaftliche Organisationen, Berufsverbände sowie internationale und europäische Organisationen. Darüber hinaus stellte der Europarat eine Übersicht über seine jüngsten Stellungnahmen und Berichte zur Verfügung. Die im Rahmen dieser Konsultation gewonnenen Informationen zu den Entwicklungen auf nationaler Ebene sind in die Bewertung der Kommission eingeflossen. 

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024 – gezielte Konsultation der Interessenträger

Dokumente

  • 10. JANUAR 2024
Country Visit schedule 2024
  • 24. JULI 2024
2024 Rule of law report - methodology
  • 24. JULI 2024
Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit - Factsheet 2024
  • 24. JULI 2024
Der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit – factsheet 2024