Das Gesetz über digitale Dienste reguliert Online-Dienste wie soziale Medien, Online-Märkte, App-Stores und Online-Anbieter von Reisen und Unterkünften, beispielsweise Shein, Instagram, X, TikTok, LinkedIn und Booking.com. Sein Hauptziel ist es, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem Ihre Grundrechte geschützt sind. Das bringt Ihnen das Gesetz über digitale DiensteKontrolle über Ihre Online-Aktivitäten: Falls Ihr Content oder Ihr Account gelöscht oder suspendiert wurde, müssen Plattformen Ihnen den Grund nennen – sie können die Sichtbarkeit Ihrer Inhalte nicht länger einschränken, ohne Sie entsprechend zu informieren. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Entscheidung anfechten, indem Sie entweder das interne System der Plattform nutzen oder eine der außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen anrufen, die Differenzen mit Plattformen schneller und günstiger klären können als die Gerichte.Meldung rechtswidriger Inhalte: Sie können rechtswidrige Inhalte, Waren oder Dienstleistungen benutzerfreundlich direkt auf den Plattformen melden. Diese müssen Ihnen ihre Entscheidung mitteilen und wie Sie dagegen Einspruch erheben können.Optionen für Feeds: Was Sie online sehen, bestimmen Sie selbst. Auf großen Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzer*innen in der EU können Sie jetzt nicht personalisierte Feeds nutzen. So können Sie darüber entscheiden, ob Sie Inhalte sehen möchten, die Ihnen ein Algorithmus vorschlägt, oder andere Kriterien bevorzugen, wie die zeitliche Abfolge. Damit können Sie suchtbildende Inhalte vermeiden und sicherstellen, dass Sie nur Inhalte sehen, auf die Sie sich einlassen möchten.Werbetransparenz: Mit dem Gesetz über digitale Dienste wurden Transparenzanforderungen eingeführt, die sicherstellen, dass Werbung eindeutig als solche gekennzeichnet ist und Informationen darüber enthält, wer hier annonciert und warum Sie das sehen. Außerdem wird den Plattformen untersagt, Ihnen Werbung auf der Grundlage sensibler Daten wie der sexuellen Ausrichtung, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit zu zeigen, während gezielte Werbung für Kinder komplett verboten wird.Manipulative Taktiken: „Dark Patterns“, das heißt irreführende Praktiken, die Sie Entscheidungen treffen lassen, die Sie sonst nicht getroffen hätten, sind ausdrücklich untersagt. Wenn Sie beispielsweise Extras für eine Flugreise kaufen möchten, sehen Sie eine riesige „Ja“-Schaltfläche, während das „Nein“ kaum wahrnehmbar ist – die Plattform muss dafür sorgen, dass beide Optionen gleich gut sichtbar und zugänglich sind.Wissen, wer Ihr Händler ist: Online-Märkte müssen verifizieren, wer dort etwas verkauft, und die Kontaktdaten angeben, damit Sie genau wissen, von wem Sie Waren oder Dienstleistungen beziehen. So wird das Gesetz über digitale Dienste durchgesetzt Das Gesetz über digitale Dienste trat im August 2023 für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen in Kraft – das sind die mit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzer*innen in der EU. Seit Februar 2024 gilt es auch für alle anderen Plattformen in der Europäischen Union mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen. Das Gesetz über digitale Dienste wird gemeinsam von den nationalen Behörden und der EU-Kommission durchgesetzt. Die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste überwachen die Befolgung des Gesetzes in den einzelnen Mitgliedstaaten und setzen es dort durch. Falls Sie Beschwerde wegen eines Verstoßes dagegen einreichen möchten, können Sie sich an den Koordinator für digitale Dienste in Ihrem Mitgliedstaat wenden. Die Kommission ist als einzige Behörde dafür zuständig, die Befolgung der strengsten Vorschriften durch die großen Plattformen sicherzustellen, wegen der beträchtlichen Risiken, die von ihnen aufgrund der hohen Zahl von Nutzer*innen in der EU ausgehen. Sie steht mit diesen Plattformen ständig in Kontakt, um sie bei der Befolgung des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen und zu beaufsichtigen und gemeinsam mit ihnen das Internet sicherer zu machen. Sollte die Kommission aufgrund ihrer Überwachungstätigkeit oder von Hinweisen aus zuverlässigen Quellen, einschließlich Bürger*innen, einen Verstoß vermuten, kann sie eine Untersuchung einleiten und Informationen anfordern, Befragungen durchführen oder Geschäftsräume durchsuchen. Jüngste Untersuchungen im Rahmen des Gesetzes über digitale DiensteDie Kommission hat bereits eine Reihe von Untersuchungen gegen große Plattformen eingeleitet, um zu überprüfen, ob sie sich an das Gesetz über digitale Dienste halten. In einigen Fällen hat das bereits erstaunlich viel bewirkt: TikTok: 2024 hat TikTok das Belohnungsprogramm „Rewards“ eingeführt, es später aber wieder eingestellt, nachdem die EU eine Untersuchung wegen der potenziellen Suchtwirkung insbesondere bei Kindern eingeleitet hatte.AliExpress: Die Untersuchung gegen die Plattform wegen mangelhafter Bewertung und Verhinderung der Verbreitung schädlicher und illegaler Produkte läuft zwar noch, dennoch hat sie sich in mehreren Punkten zur Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste verpflichtet. Dazu gehört die verbesserte Transparenz ihrer Werbe- und Empfehlungssysteme sowie des Mechanismus für die Meldung rechtswidriger Inhalte. Andere Untersuchungen laufen noch, wie zum Beispiel: Temu: Die EU verdächtigt Temu, die Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf illegaler Produkte, der potenziellen Suchtwirkung des Dienstes, den Kaufempfehlungssystemen und dem Zugriff auf Daten für Forschende nicht ausreichend bewertet und begrenzt zu haben. Aus den vorläufigen Ergebnissen einer Teiluntersuchung geht hervor, dass Temu seine Pflichten nach dem Gesetz über digitale Dienste verletzt, weil es das Risiko des Angebots illegaler Produkte auf seinem Marktplatz nicht gründlich genug nachprüft.Facebook und Instagram: Die EU führt eine Untersuchung gegen Facebook und Instagram wegen mangelhafter Einhaltung der im Gesetz über digitale Dienste enthaltenen Vorschriften zum Schutz Minderjähriger durch. Insbesondere untersucht die Kommission, ob die Funktionen und Algorithmen beider Plattformen bei Kindern Suchtverhalten und sogenannte „Rabbit-Hole-Effekte“ hervorrufen können, bei denen sie sich in endlosen Content-Pfaden verlieren. Großen Plattformen, die sich nicht an das Gesetz über digitale Dienste halten, drohen Bußgelder von bis zu 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes, und sie müssen Abhilfemaßnahmen ergreifen. Die Kommission wird weiter darüber wachen, ob sich die Plattformen an das Gesetz halten, und gegebenenfalls Schritte einleiten. Mehr zum Thema Gesetz über digitale DiensteAuswirkungen des Gesetzes über digitale Dienste auf digitale PlattformenGesetz über digitale Dienste: Fragen und AntwortenBeaufsichtigung sehr großer Online-Plattformen und -Suchmaschinen Einzelheiten Datum der Veröffentlichung22. September 2025AutorGeneraldirektion Kommunikation