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Europäische Kommission

Star Stable Entertainment AB

Auf eine Beschwerde des schwedischen Verbraucherverbands hin hatte das von der Kommission koordinierte Verbraucherschutznetz (CPC-Netz), das von der schwedischen Verbraucheragentur und der norwegischen Verbraucherbehörde geleitet wird, eine koordinierte Maßnahme eingeleitet und das Unternehmen Star Stable Entertainment AB aufgefordert, Informationen über Geschäftspraktiken bereitzustellen, denen Kinder im Spiel Star Stable Online ausgesetzt sein könnten. Bei der Bewertung der Antwort des Unternehmens stieß das CPC-Netz auf eine Reihe von Praktiken, die gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften verstoßen und für Kinder besonders schädlich sein könnten, wie z. B.: 

  • direkte Kaufaufforderung an Kinder in der Werbung, mit denen sie nachdrücklich aufgefordert werden, Spielwährungen oder -gegenstände zu kaufen oder Erwachsene zu deren Kauf zu bewegen;
  • die Anwendung spezieller Techniken, um Druck auszuüben, wie der Einsatz von „Kauf-durch-Befristung“-Taktiken, um Kinder in unzulässiger Weise zum Kauf virtueller Spielwährungen oder -inhalte zu animieren;
  • ein Mangel an klaren und transparenten Informationen, die auf Kinder zugeschnitten sind, über den Kauf und die Verwendung virtueller Spielwährungen – was dazu führt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr ausgeben, als sie ursprünglich wollten;
  • das Versäumnis des Unternehmens, sicherzustellen, dass Influencerinnen und Influencer, die für ihre Produkte werben, kommerzielle Inhalte klar offenlegen und Kinder nicht ungebührlich mit ihren Marketingstrategien beeinflussen.

Star Stable Entertainment AB hat nun Zeit, um schriftlich auf die im gemeinsamen Standpunkt des CPC-Netzes formulierten Probleme zu reagieren und darzulegen, wie es die Probleme zu beheben gedenkt. 

Mit dieser Maßnahme unterstreicht das CPC-Netz, dass Videospiele und die zugehörigen Geschäftsstrategien an Kinder angepasst werden müssen und die Verletzlichkeit von Kindern nicht ausgenutzt werden darf.

  • 21. MÄRZ 2025
Common Position on Star Stable Online

Grundprinzipien für virtuelle Spielwährungen

Das von der Kommission koordinierte CPC-Netz unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der norwegischen Verbraucherbehörde hat Grundprinzipien zur Förderung von Transparenz und Fairness bei der Verwendung virtueller Spielwährungen durch die Online-Spiel-Branche angenommen. Die zentralen Grundsätze skizzieren die Mindestanforderungen und bewährten Verfahren für den Kauf und die Verwendung virtueller Währungen, darunter:

  • klare und transparente Preisgestaltung und vorvertragliche Informationen;
  • die Vermeidung von Praktiken, die die Kosten digitaler Inhalte und Dienstleistungen im Spiel verbergen, sowie Praktiken, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf virtueller Währungen zwingen;
  • die Achtung des Widerrufsrechts der Verbraucherinnen und Verbraucher;
  • die Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere von Kindern.

Diese Grundsätze sollen der Online-Spiel-Branche dabei helfen, ihre Verfahren und Verhaltenskodizes anzupassen, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und den Spielerinnen und Spielern sicherere und transparentere Erfahrungen zu bieten. Mit den zentralen Grundsätzen wird zudem den Bedenken des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) Rechnung getragen.

Das CPC-Netz und die Europäische Kommission fordern die Online-Spiel-Branche auf, konkrete Maßnahmen zur Einhaltung der zentralen Grundsätze vorzulegen und sicherzustellen, dass diese Grundsätze umgesetzt werden. Das CPC-Netz wird die Fortschritte überwachen und kann weitere Durchführungsmaßnahmen vorsehen, falls schädliche Praktiken fortbestehen.

  • 21. MÄRZ 2025
Key principles on in-game virtual currencies

„Pay-or-Consent“-Modell von Meta

Im November 2023 forderte Meta die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU bzw. im EWR auf, Facebook und Instagram entweder gegen Entgelt zu nutzen oder die Dienste von Meta weiterhin unentgeltlich zu nutzen, indem es Meta ermöglicht wurde, Einnahmen aus der Anzeige personalisierter Werbung auf der Grundlage der personenbezogenen Daten der Verbraucher zu erzielen („Pay-or-Consent“). Nach der Einführung dieses neuen Modells und einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und seiner Mitgliedsverbände[1] wandten sich die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Behörden) unter der Koordinierung der Europäischen Kommission und unter Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) mit einem Schreiben an Meta bezüglich potenziell unlauterer Praktiken und missbräuchlicher Dienstleistungsbedingungen, wenn den Verbraucherinnen und Verbrauchern dieses Pay-or-Consent-Modell angeboten wird. 

Das CPC-Netz befasst sich hauptsächlich mit der Frage, ob Meta den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Vorfeld wahre, klare und ausreichende Informationen zur Verfügung stellte, die es ihnen ermöglichten, zu beurteilen, welche Auswirkungen ihre Entscheidung, entweder zu bezahlen oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für gewerbliche Zwecke zu akzeptieren, auf ihre Rechte als Verbraucher hätte. Darüber hinaus befürchten die CPC-Behörden, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt waren, rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie befürchteten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren.

Die wichtigsten Punkte der Maßnahme

Die CPC-Behörden sind der Auffassung, dass die folgenden Praktiken gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln in der in die innerstaatliche Rechtsordnung der Mitgliedstaaten umgesetzten Form verstoßen könnten:

  • Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Verwendung des Wortes „kostenlos“, während Meta von Nutzenden die Facebook/Instagram nicht gegen eine Gebühr abonnieren möchten, verlangt zu akzeptieren, dass Meta unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch die Anzeige personalisierter Werbung Einnahmen erzielen kann;
  • Verpflichtung der Nutzenden, durch verschiedene Bildschirme in der Facebook/Instagram-App oder Webversion zu navigieren und auf Hyperlinks zu verschiedenen Teilen der Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie zu klicken, um herauszufinden, wie Meta ihre Präferenzen, personenbezogenen Daten und nutzergenerierten Daten nutzt, um ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen;
  • Verwendung ungenauer Begriffe und Sprache wie „Ihre Informationen“, um auf die „personenbezogenen Daten“ von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verweisen, oder Erwecken des Eindrucks, dass die, die sich für die zahlungspflichtige Nutzung entscheiden, überhaupt keine Werbung sehen werden, während ihnen möglicherweise doch Werbung begegnet, wenn sie Inhalte nutzen, die über Facebook oder Instagram von anderen Mitgliedern der Plattform bereitgestellt werden;
  • Ausübung von Druck auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Facebook/Instagram oft einen wesentlichen Teil ihres gesellschaftlichen Lebens und ihrer sozialen Interaktionen ausmacht, um eine sofortige Entscheidung von ihnen zu erwirken, ohne sie vorzuwarnen oder ihnen ausreichend Zeit und eine echte Gelegenheit zu geben, zu prüfen, wie sich diese Entscheidung möglicherweise auf ihre Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt, indem ihnen kein Zugang zu ihren Konten gewährt wird, bevor sie ihre Wahl treffen.

Diese Maßnahme konzentriert sich auf die Prüfung der Praktiken von Meta im Rahmen des EU-Verbraucherrechts und unterscheidet sich von den laufenden Untersuchungen der Kommission gegen das Unternehmen wegen eines möglichen Verstoßes des „Pay-or-Consent“-Modells gegen das Gesetz über digitale Märkte, dem förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste und der Prüfung durch die irische Datenschutzkommission im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Meta wird nun aufgefordert, dem CPC-Netz sowie der Kommission Vorschläge zu unterbreiten, wie Meta sicherstellen will, dass seine Geschäftspraktiken und Dienstleistungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht übereinstimmen.

WhatsApp

WhatsApp erklärte sich nach einem von der Kommission koordinierten Dialog mit dem CPC-Netz unter Leitung der schwedischen Verbraucheragentur und der irischen Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz bereit, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über Aktualisierungen seiner Nutzungsbedingungen und daraus resultierende Änderungen der Nutzerrechte und -pflichten zu informieren. Darüber hinaus wird WhatsApp den Nutzenden stets die Möglichkeit bieten, aktualisierte Nutzungsbedingungen abzulehnen, auch wenn das bedeutet, dass sie die Dienste von WhatsApp dann nicht mehr in Anspruch nehmen können.
 
Personenbezogene Nutzerdaten hat WhatsApp, wie es nun bestätigte, noch nie zu Werbezwecken an Dritte oder an andere Meta-Unternehmen (z. B. Facebook) weitergegeben und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
 
Überblick über die eingegangenen Verpflichtungen: 

Bei allen künftigen Aktualisierungen wird WhatsApp

  • erläutern, welche Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorgenommen werden und wie sie die Nutzerrechte und -pflichten beeinflussen;
  • die Möglichkeit einer Ablehnung der aktualisierten Nutzungsbedingungen genauso deutlich sichtbar anbieten wie ihre mögliche Annahme;
  • dafür sorgen, dass Benachrichtigungen über Aktualisierungen abgelehnt oder zu einem späteren Zeitpunkt gelesen werden können, die Entscheidungen der Nutzenden respektieren und von wiederholten Benachrichtigungen absehen.

Die CPC-Behörden werden die Einhaltung dieser Verpflichtungen bei jeder künftigen Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Unternehmenspolitik überwachen und bei Nichtbefolgung Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung ergreifen.  

Das erste Schreiben ging WhatsApp im Januar 2022 zu. Das CPC-Netz reagierte damit auf eine Warnmeldung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und acht seiner Mitgliedsverbände* über mutmaßliche unlautere Praktiken im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen durch WhatsApp. 

WhatsApp antwortete im März 2022 auf dieses erste Schreiben des CPC-Netzes. Nach sorgfältiger Prüfung der Antwort von WhatsApp kam das CPC-Netz jedoch zu dem Schluss, dass die Klarstellungen des Unternehmens nicht ausreichten, um die Bedenken des Netzes auszuräumen. WhatsApp lieferte auf Antrag des CPC-Netzes in zwei Schreiben vom Juli 2022 und Januar 2023 zusätzliche Informationen und Klarstellungen, worauf das Netz die von WhatsApp eingegangenen Verpflichtungen akzeptieren konnte. 

* APC (Rumänien), Consumentenbond (Niederlande), dTest (Tschechische Republik), Forbrukerrådet (Norwegen), KEPKA (Griechenland), EKPIZO (Griechenland), S.O.S. Poprad (Slowakei) und UFC-Que choisir (Frankreich).

Google

Nach einem Dialog, der 2021 mit dem CPC-Netz aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, Probleme im Zusammenhang mit seinen Geschäftspraktiken anzugehen und bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels sowie Google Flights Änderungen vorzunehmen, um die Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen.

Überblick über die eingegangenen Verpflichtungen:
Um die Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen, ist Google bereit:

  • das in seinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Recht einzuschränken, einseitig Bestellungen zu stornieren oder den Preis falsch ausgezeichneter Produkte nach der Bestellung zu korrigieren;
  • eine E-Mail-Adresse zur ausschließlichen Nutzung durch die Verbraucherschutzbehörden einzurichten, damit sie sich direkt an das Unternehmen wenden, illegale Inhalte auf der Google-Plattform melden und ihre umgehende Löschung verlangen können.

Google Flights und Google Hotels:

  • stellen ihr Geschäftsmodell mithilfe eines neuen Tools, das neben den Buchungsoptionen zu finden ist, sowie eines klareren „Mehr erfahren“-Abschnitts verständlicher dar – die neuen Angaben verdeutlichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Buchungsvertrag direkt mit der Fluggesellschaft oder dem Hotel abschließen und nicht mit Google (da diese Möglichkeit über „Book on Google“ nicht mehr besteht);
  • machen den Referenzpreis der auf der Plattform beworbenen Preisnachlässe für die Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig kenntlich; 
  • erläutern, dass Kundenbewertungen auf Google Hotels nicht überprüft werden;
  • gehen in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher (z. B. zu Preisen oder Preisnachlässen) die gleichen Transparenzverpflichtungen wie andere große Buchungsplattformen (Booking.com, Expedia, Airbnb) ein.

Google Play Store und Google Store:

  • bieten den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Google Store Angaben zum Unternehmen (Firmenname, Adresse, Handelsregister- und USt.-Identifikationsnummer), in Google Play Store direkte und angemessene Kontaktmöglichkeiten (z. B. Hotline, Anschrift des EU-Dienstanbieters, E-Mail-Adresse) und in beiden Stores einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform;
  • liefern klar verständliche, für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsabschluss wichtige Informationen zu ihren Produkten und Dienstleistungen (vorvertragliche Informationen), wie etwaige Lieferkosten, Dauer des Widerrufsrechts und bestehende gesetzliche Garantien für die Reparatur oder den Austausch von Produkten, die nicht der Bestellung entsprechen;
  • ermöglichen den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Käufen über verschiedene Länderversionen des Google Stores die Nutzung von Zahlungsmitteln aus jedem EU-Land; 
  • legen dar, wie verschiedene Länderversionen des Google Play Stores zu durchsuchen sind, und informieren die Entwickler über deren Verpflichtungen gemäß der Geoblocking-Verordnung, ihre Apps EU-weit zugänglich zu machen, es sei denn, sie können sich auf eine bestimmte Ausnahmeregelung der Verordnung berufen.

In Bezug auf Google Ads und Google Search konnten die Klarstellungen durch Google die im gemeinsamen Standpunkt der CPC-Behörden geäußerten Bedenken ausräumen.

Allerdings besteht weiterhin eine Praxis, bei der Google die Geoblocking-Verordnung nicht gänzlich befolgt. Google beschränkt die Nutzung jener Apps, die normalerweise in dem zeitweiligen Aufenthaltsland der Nutzerin bzw. des Nutzers verfügbar wären. Zur Begründung teilte Google mit, dass Nutzende aus einem Mitgliedstaat, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen, ihr Google-Play-Wohnsitzland einmal im Jahr ändern dürfen, um Zugriff auf die örtlichen Apps und Spiele des Landes zu erhalten, in das sie reisen. Neben dieser willkürlichen Einschränkung (nur einmal im Jahr) werden bestehende Guthaben im Fall eines solchen Wechsels nur mit der Google-Play-Version des Herkunftslandes verbunden. Das wird als Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung angesehen.

Das CPC-Netz wird die Einhaltung dieser Zusagen aktiv überwachen, und die nationalen Behörden werden die Einhaltung und Durchsetzung in jenen Bereichen überwachen, in denen weiterhin Bedenken bestehen.

  • 26. JANUAR 2023
Common position of national authorities of the CPC Network concerning the commercial practices and terms and conditions of Google
  • 26. JANUAR 2023
Table of changes agreed by Google

TikTok

Die Europäische Kommission und die CPC-Behörden haben einen förmlichen Dialog mit TikTok aufgenommen, um dessen Geschäftspraktiken und -politik zu überprüfen. Auslöser war eine Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) im Februar 2022 über die Verstöße der Video-Sharing-App gegen EU-Verbraucherschutzrechte. Die von der Kommission unterstützte Aktion wurde von der irischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission sowie Konsumentverket, der schwedischen Agentur für Verbraucherschutz, im Namen der Verbraucherschutzbehörden aller Mitgliedstaaten geleitet.  Besorgniserregend waren verstecktes Marketing, auf Kinder abzielende aggressive Werbetechniken und bestimmte Vertragsklauseln in TikToks Richtlinien, die als irreführend und verwirrend für Verbraucherinnen und Verbraucher angesehen werden könnten. 

Im Anschluss an Dialoge mit der Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden verpflichtete sich TikTok, seine Praktiken den EU-Vorschriften über Werbung und Verbraucherschutz anzugleichen. Die von TikTok getroffenen Maßnahmen werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, Werbung auf der Plattform zu erkennen. Sie sollen zum Ende des dritten Quartals 2022 vollständig umgesetzt sein. Das CPC-Netz kontrolliert die Erfüllung dieser Verpflichtungen 2022 und darüber hinaus. Was die Übereinstimmung der neuen Unternehmensstrategien und -praktiken mit den EU-Datenschutzvorschriften angeht, so sind auch weiterhin die Datenschutzbehörden für die Bewertung zuständig.

Bei ihrer Kontrolle und Bewertung konzentrieren sich die CPC-Behörden vor allem auf Bereiche, in denen es nach wie vor Probleme gibt. Konkret geht es um Klarheit bezüglich der kommerziellen Aspekte von TikTok und personalisierter Werbung, die im Sinne der 5 zentralen Grundsätze für lautere Werbung zum Schutz von Kindern eindeutig kommuniziert werden müssen.

  • 21. JUNI 2022
List of commitments by TikTok to improve their practices

Soziale Medien

Da immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer von Betrugsmaschen in den sozialen Medien werden, wurde im Rahmen einer gemeinsamen CPC-Maßnahme erwirkt, dass Facebook und Twitter ihre Nutzungsbedingungen mit dem europäischen Verbraucherrecht in Einklang bringen und umgehend mit den CPC-Behörden zusammenarbeiten, wenn diese illegale Online-Inhalte melden und deren Entfernung verlangen.

  • 9. APRIL 2019
Factsheets on changes implemented by Facebook

Pressemitteilung 9.4.2019

Pressemitteilung 15.2.2018

In-App-Käufe

Das CPC-Netzwerk hat die Internetplattform-Anbieter Apple und Google sowie den Verband der Entwickler von Online Spielen (ISFE) aufgefordert, Vorschläge zur eindeutigen Kennzeichnung von In-App-Käufen in Online-Spielen zu unterbreiten sowie Probleme in folgenden Zusammenhängen anzugehen: irreführende Deklarierung von Spielen als „kostenlos“; direkte Kaufaufforderung an Kinder, wenn dies verboten ist; Möglichkeit einer besseren Kontrolle unbeabsichtigter Käufe in Spielen durch die Eltern.

  • 6. APRIL 2018
Common Position of the national consumer enforcement authorities on consumer protection in games apps from July 2014
  • 13. JUNI 2017
Common Position of the national consumer enforcement authorities on consumer protection in games apps from December 2013

Lootboxen

Als Reaktion auf die rasche Zunahme von Lootboxen (auch „Beuteboxen“) in Online-Spielen richtete die Europäische Kommission im September 2022 ein Schreiben an die beiden wichtigsten Dachorganisationen für Entwickler und Anbieter von Online-Spielen, nämlich die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) und die European Games Developer Federation (EGDF).

In diesem Schreiben forderte die Kommission sie auf, ihre Mitglieder an die geltenden Verbraucherschutzgesetze und -grundsätze in Bezug auf Lootboxen und andere kostenpflichtige Zufallsinhalte, die als In-App-Käufe angeboten werden, zu erinnern.
 
Beim Verkauf von Lootboxen in Spielen müssen gemäß der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sämtliche Informationspflichten in Bezug auf den Preis und die Hauptmerkmale des Produkts eingehalten werden. Darüber hinaus sollten die Anbieter Spiele nur dann als „kostenlos“ bewerben, wenn sie in ihrer Gesamtheit frei nutzbar sind. Die Spiele dürfen auch keine direkten Aufforderungen an Kinder enthalten, kostenpflichtige Add-ons wie Lootboxen zu kaufen.

  • 5. JULI 2023
Commission letter to ISFE EGDF on loot boxes from September 2022