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Europäische Kommission

Zusammenarbeit zwischen Verbraucher- und Datenschutzbehörden

Fünf zentrale Grundsätze für lautere Werbung zum Schutz von Kindern

Das Europäische Netz für Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat fünf zentrale Grundsätze für lautere Werbung zum Schutz von Kindern gebilligt, die von Vertretern der Verbraucher- und Datenschutzbehörden im Europäischen Jahr der Jugend 2022 aufgestellt wurden. 

Um Kinder besser zu schützen, sollten Händler bei Werbung und Marketing folgende Grundsätze einhalten:

  • Bei der Gestaltung von Werbung und Marketing, die wahrscheinlich auch von Kindern gesehen werden, ist der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern Rechnung zu tragen. 
    - Online-Dienstleister dürfen ihre Nutzeroberflächen nicht so gestalten, dass Kinder getäuscht oder in unzulässiger Weise beeinflusst werden.
    - Bestimmte Marketingpraktiken, z. B. personalisierte Marketingangebote, sind angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern zu vermeiden.
  • Aufgrund ihres Alters und ihrer Leichtgläubigkeit sind Kinder besonders verletzlich. Dies darf nicht ausgenutzt werden.
  • Bei allgemeiner Werbung, die sich an Kinder richtet oder von ihnen möglicherweise gesehen wird, sollte der Werbezweck in einer für Kinder angemessenen und verständlichen Form vermittelt werden. 
  • Kinder dürfen nicht gezielt angesprochen, unter Druck gesetzt oder auf andere Weise aufgefordert werden, In-App- oder In-Game-Content zu kaufen. Als kostenlos vermarktete Spiele müssen auch als solche spielbar sein, und dürfen nicht von dem Kauf zusätzlicher App- oder Spielinhalte abhängen. 
  • Kinder sollten nicht einem Profiling zu Werbezwecken unterzogen werden.

Diese fünf Grundsätze verstehen sich unabhängig von den geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Verbraucher- und Datenschutz, und, sofern zutreffend, auch unbeschadet nationaler Vorschriften zu deren Umsetzung oder Durchführung. Über die Rechtmäßigkeit von Geschäftspraktiken, Verarbeitungsvorgängen usw. nach geltender Gesetzgebung entscheiden allein die zuständigen Behörden und Gerichte. Die Grundsätze sind also keineswegs bindend für nationale Behörden, die Europäische Kommission, den Europäischen Datenschutzausschuss oder andere im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens zuständige Behörden.

Hintergrund

Digitale Geschäftsmodelle basieren zunehmend auf der Nutzung persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke. Die für die Durchsetzung des EU-Verbraucher- und Datenschutzrechts zuständigen Stellen müssen also wirksam zusammenarbeiten, um Unternehmen beraten und sich gegenseitig bei der Durchsetzung im jeweiligen Rechtsrahmen unterstützen zu können. 

Darum organisiert die Europäische Kommission mit dem Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) regelmäßig gemeinsame Arbeitstreffen, um Fälle von gemeinsamem Interesse für sowohl Verbraucherschutz- als auch Datenschutz-Durchsetzungsstellen zu erörtern und den Austausch und die Zusammenarbeit zu intensivieren. 

Um diese Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, richteten die Verbraucher- und Datenschutzbehörden im Juli 2020 eine behördeninterne Gruppe mit Freiwilligen ein, die mit der Förderung des Austauschs, der Ermittlung bewährter Verfahren und der Sammlung von Erfahrungen bei der Durchsetzung auf nationaler und EU-Ebene beauftragt wurde.

Die fünf Grundsätze für lautere Werbung zum Schutz von Kindern, die im nachstehenden Dokument näher beschrieben und erläutert werden, sind das Ergebnis der Arbeit dieser Freiwilligengruppe:

  • 14. JUNI 2022
5 key principles of fair advertising to children