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WhatsApp

WhatsApp erklärte sich nach einem von der Kommission koordinierten Dialog mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) unter Federführung der schwedischen Verbraucheragentur und der irischen Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz bereit, die Verbraucher/innen besser über Aktualisierungen seiner Nutzungsbedingungen und daraus resultierende Änderungen der Nutzerrechte und -pflichten zu informieren. Darüber hinaus wird WhatsApp den Nutzenden stets die Möglichkeit bieten, aktualisierte Nutzungsbedingungen abzulehnen, auch wenn das bedeutet, dass sie die Dienste von WhatsApp dann nicht mehr in Anspruch nehmen können.
 
Personenbezogene Nutzerdaten hat WhatsApp, wie es nun bestätigte, noch nie zu Werbezwecken an Dritte oder an andere Meta-Unternehmen (z. B. Facebook) weitergegeben und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
 
Überblick über die eingegangenen Verpflichtungen: 

Bei allen künftigen Aktualisierungen wird WhatsApp

  • erläutern, welche Änderungen an den Nutzungsbedingungen vorgenommen werden und wie sie die Nutzerrechte und -pflichten beeinflussen;
  • die Möglichkeit einer Ablehnung der aktualisierten Nutzungsbedingungen genauso deutlich sichtbar anbieten wie ihre mögliche Annahme;
  • dafür sorgen, dass Benachrichtigungen über Aktualisierungen abgelehnt oder zu einem späteren Zeitpunkt gelesen werden können, die Entscheidungen der Nutzenden respektieren und von wiederholten Benachrichtigungen absehen.

Die CPC-Behörden werden die Einhaltung dieser Verpflichtungen bei jeder künftigen Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Unternehmenspolitik überwachen und bei Nichtbefolgung Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung ergreifen.  

Das erste Schreiben ging WhatsApp im Januar 2022 zu. Das CPC-Netz reagierte damit auf eine Warnmeldung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und acht seiner Mitgliedsverbände* über mutmaßliche unlautere Praktiken im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen durch WhatsApp. 

WhatsApp antwortete im März 2022 auf dieses erste Schreiben des CPC-Netzes. Nach sorgfältiger Prüfung der Antwort von WhatsApp kam das CPC-Netz jedoch zu dem Schluss, dass die Klarstellungen des Unternehmens nicht ausreichten, um die Bedenken des Netzes auszuräumen. WhatsApp lieferte auf Antrag des CPC-Netzes in zwei Schreiben vom Juli 2022 und Januar 2023 zusätzliche Informationen und Klarstellungen, worauf das Netz die von WhatsApp eingegangenen Verpflichtungen akzeptieren konnte. 

* APC (Rumänien), Consumentenbond (Niederlande), dTest (Tschechische Republik), Forbrukerrådet (Norwegen), KEPKA (Griechenland), EKPIZO (Griechenland), S.O.S. Poprad (Slowakei) und UFC-Que choisir (Frankreich).

Google

Nach einem Dialog, der 2021 mit dem CPC-Netz aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, Probleme im Zusammenhang mit seinen Geschäftspraktiken anzugehen und bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels sowie Google Flights Änderungen vorzunehmen, um die Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen.

Überblick über die eingegangenen Verpflichtungen:
Um die Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften sicherzustellen, ist Google bereit:

  • das in seinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Recht einzuschränken, einseitig Bestellungen zu stornieren oder den Preis falsch ausgezeichneter Produkte nach der Bestellung zu korrigieren;
  • eine E-Mail-Adresse zur ausschließlichen Nutzung durch die Verbraucherschutzbehörden einzurichten, damit sie sich direkt an das Unternehmen wenden, illegale Inhalte auf der Google-Plattform melden und ihre umgehende Löschung verlangen können.

Google Flights und Google Hotels:

  • stellen ihr Geschäftsmodell mithilfe eines neuen Tools, das neben den Buchungsoptionen zu finden ist, sowie eines klareren „Mehr erfahren“-Abschnitts verständlicher dar – die neuen Angaben verdeutlichen, dass Verbraucher/innen ihren Buchungsvertrag direkt mit der Fluggesellschaft oder dem Hotel abschließen und nicht mit Google (da diese Möglichkeit über „Book on Google“ nicht mehr besteht);
  • machen den Referenzpreis der auf der Plattform beworbenen Preisnachlässe für die Verbraucher/innen eindeutig kenntlich; 
  • erläutern, dass Kundenbewertungen auf Google Hotels nicht überprüft werden;
  • gehen in Bezug auf die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher/innen (z. B. zu Preisen oder Preisnachlässen) die gleichen Transparenzverpflichtungen wie andere große Buchungsplattformen (Booking.com, Expedia, Airbnb) ein.

Google Play Store und Google Store:

  • bieten den Verbraucher/innen in Google Store Angaben zum Unternehmen (Firmenname, Adresse, Handelsregister- und USt.-Identifikationsnummer), in Google Play Store direkte und angemessene Kontaktmöglichkeiten (z. B. Hotline, Anschrift des EU-Dienstanbieters, E-Mail-Adresse) und in beiden Stores einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform;
  • liefern klar verständliche, für die Verbraucher/innen vor Vertragsabschluss wichtige Informationen zu ihren Produkten und Dienstleistungen (vorvertragliche Informationen), wie etwaige Lieferkosten, Dauer des Widerrufsrechts und bestehende gesetzliche Garantien für die Reparatur oder den Austausch von Produkten, die nicht der Bestellung entsprechen;
  • ermöglichen den Verbraucher(inne)n bei Käufen über verschiedene Länderversionen des Google Stores die Nutzung von Zahlungsmitteln aus jedem EU-Land; 
  • legen dar, wie verschiedene Länderversionen des Google Play Stores zu durchsuchen sind, und informieren die Entwickler über deren Verpflichtungen gemäß der Geoblocking-Verordnung, ihre Apps EU-weit zugänglich zu machen, es sei denn, sie können sich auf eine bestimmte Ausnahmeregelung der Verordnung berufen.

In Bezug auf Google Ads und Google Search konnten die Klarstellungen durch Google die im gemeinsamen Standpunkt der CPC-Behörden geäußerten Bedenken ausräumen.

Allerdings besteht weiterhin eine Praxis, bei der Google die Geoblocking-Verordnung nicht gänzlich befolgt. Google beschränkt die Nutzung jener Apps, die normalerweise in dem zeitweiligen Aufenthaltsland der Nutzerin bzw. des Nutzers verfügbar wären. Zur Begründung teilte Google mit, dass Nutzer/innen aus einem Mitgliedstaat, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen, ihr Google-Play-Wohnsitzland einmal im Jahr ändern dürfen, um Zugriff auf die örtlichen Apps und Spiele des Landes zu erhalten, in das sie reisen. Neben dieser willkürlichen Einschränkung (nur einmal im Jahr) werden bestehende Guthaben im Fall eines solchen Wechsels nur mit der Google-Play-Version des Herkunftslandes verbunden. Das wird als Verstoß gegen die Geoblocking-Verordnung angesehen.

Das CPC-Netz wird die Einhaltung dieser Zusagen aktiv überwachen, und die nationalen Behörden werden die Einhaltung und Durchsetzung in jenen Bereichen überwachen, in denen weiterhin Bedenken bestehen.

26. JANUAR 2023
Common position of national authorities of the CPC Network concerning the commercial practices and terms and conditions of Google
English
(5.7 MB - PDF)
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26. JANUAR 2023
Table of changes agreed by Google
English
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TikTok

Die Europäische Kommission und die CPC-Behörden haben einen förmlichen Dialog mit TikTok aufgenommen, um dessen Geschäftspraktiken und -politik zu überprüfen. Auslöser war eine Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) im Februar 2022 über die Verstöße der Video-Sharing-App gegen EU-Verbraucherschutzrechte. Die von der Kommission unterstützte Aktion wurde von der irischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission sowie Konsumentverket, der schwedischen Agentur für Verbraucherschutz, im Namen der Verbraucherschutzbehörden aller Mitgliedstaaten geleitet.  Besorgniserregend waren verstecktes Marketing, auf Kinder abzielende aggressive Werbetechniken und bestimmte Vertragsklauseln in TikToks Richtlinien, die als irreführend und verwirrend für Verbraucher/innen angesehen werden könnten. 

Im Anschluss an Dialoge mit der Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden verpflichtete sich TikTok, seine Praktiken den EU-Vorschriften über Werbung und Verbraucherschutz anzugleichen. Die von TikTok getroffenen Maßnahmen werden es den Verbrauchern erleichtern, Werbung auf der Plattform zu erkennen. Sie sollen zum Ende des dritten Quartals 2022 vollständig umgesetzt sein. Das CPC-Netz kontrolliert die Erfüllung dieser Verpflichtungen 2022 und darüber hinaus. Was die Übereinstimmung der neuen Unternehmensstrategien und -praktiken mit den EU-Datenschutzvorschriften angeht, so sind auch weiterhin die Datenschutzbehörden für die Bewertung zuständig.

Bei ihrer Kontrolle und Bewertung konzentrieren sich die CPC-Behörden vor allem auf Bereiche, in denen es nach wie vor Probleme gibt. Konkret geht es um Klarheit bezüglich der kommerziellen Aspekte von TikTok und personalisierter Werbung, die im Sinne der 5 zentralen Grundsätze für lautere Werbung zum Schutz von Kindern eindeutig kommuniziert werden müssen.

21. JUNI 2022
List of commitments by TikTok to improve their practices
English
(1.07 MB - PDF)
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Soziale Medien

Da immer mehr Verbraucher/innen Opfer von Betrugsmaschen in den sozialen Medien werden, wurde im Rahmen einer gemeinsamen CPC-Maßnahme erwirkt, dass Facebook und Twitter ihre Nutzungsbedingungen mit dem europäischen Verbraucherrecht in Einklang bringen und umgehend mit den CPC-Behörden zusammenarbeiten, wenn diese illegale Online-Inhalte melden und deren Entfernung verlangen.

9. APRIL 2019
Factsheets on changes implemented by Facebook
English
(146.42 KB - PDF)
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Pressemitteilung 9.4.2019

Pressemitteilung 15.2.2018