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Tinder

Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Tinder verpflichtet, Verbrauchende darüber zu informieren, dass Preisnachlässe für Premium-Dienste mit Algorithmen personalisiert werden.  

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz), das von der Europäischen Kommission koordiniert und von der schwedischen Verbraucheragentur und der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte geleitet wird, nahm den Dialog mit Tinder im Juli 2022 auf. Das CPC-Netz hielt es für problematisch, dass Tinder personalisierte Preise berechnete und Verbrauchende nicht darüber informierte. In einer Studie des schwedischen Verbraucherverbands trat zu Tage, dass Tinder personenabhängig unterschiedliche Preise berechnete, ohne dass klar ersichtlich gewesen wäre, welche Variablen den Preis bestimmten.  

Bis April 2022 bot Tinder für seine Premiumdienste niedrigere Preise auf der Grundlage des Alters an, ohne dass Verbrauchende darauf aufmerksam gemacht wurden. Dadurch ließ sich aber nur ein Teil der wahrgenommenen Preisunterschiede erklären. Hauptsächlich geht es um die Art und Weise, wie Tinder Rabatte für seine Premiumdienste berechnet (die Basisversion ist kostenlos). Auf der Grundlage des Verbraucherverhaltens ermittelt Tinder mit einem Algorithmus Nutzende, die nicht oder nur mäßig an Premiumdiensten zu Standardpreisen interessiert sind, und bietet Ihnen personalisierte Rabatte an.    

Dazu hat sich Tinder verpflichtet  

Infolge des Dialogs mit dem CPC-Netz verpflichtete sich Tinder:  

  • keine altersbedingte personalisierte Preisgestaltung vorzunehmen, ohne Verbrauchende klar vorab darüber zu informieren, sofern diese bisherige Praxis wieder aufgenommen würde; 
  • Verbrauchende klar darüber zu informieren, dass Preisnachlässe für Premiumdienste mithilfe von Algorithmen personalisiert werden, und 
  • Verbrauchenden mitzuteilen, warum ihnen personalisierte Preisnachlässe angeboten werden, z. B. weil sie nicht bereit waren, die Premiumdienste von Tinder zum Standardpreis zu erwerben.    

Tinder wird diesen Verpflichtungen bis spätestens Mitte April 2024 nachkommen.  

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) wird aktiv überwachen, wie Tinder die Verpflichtungen in der App umsetzt, und erforderlichenfalls die Einhaltung der Vorschriften durchsetzen. 

PayPal

Nach einem Dialog mit dem Netz der Verbraucherschutzbehörden unter Federführung des deutschen Umweltbundesamtes und Koordinierung durch die Kommission hat PayPal sich verpflichtet, seine Geschäftsbedingungen zu ändern, um sie für die Verbraucher transparenter und verständlicher zu machen. Die von PayPal eingegangenen Verpflichtungen werden die Geschäftspraxis des Unternehmens mit den Anforderungen des EU-Verbraucherrechts in Einklang bringen.

PayPal ist ein weltbekanntes Online-Zahlungssystem mit Sitz in San José, Kalifornien. Das europäische Tochterunternehmen PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. hat seinen Sitz in Luxemburg. In der Europäischen Union wird PayPal von einer großen Zahl von Verbrauchern sowohl als Zahlungsmethode im Online-Einzelhandel als auch zum Versenden von E-Geld zwischen Verbrauchern genutzt.

Dazu hat sich PayPal verpflichtet

PayPal hat sich bereit erklärt, mehrere Klauseln seiner Nutzungsbedingungen für Verbraucher zu ändern und klarer zu fassen. Das Unternehmen wird insbesondere 

  • präzisieren, welche Klauseln für Verbraucher und welche nur für Unternehmen gelten, 
  • die Bestimmungen streichen, nach denen Verbraucher die Einhaltung von Rechtsvorschriften überprüfen müssen (z. B. Formulierungen wie „soweit dies gesetzlich zulässig ist“),
  • klarstellen, dass Verbraucher nicht für unverschuldete oder vorhersehbare Schäden haften,
  • die Bestimmungen streichen, nach denen Verbraucher Informationen selbst überprüfen müssen (z. B. die Angabe, dass PayPal die Richtigkeit der Informationen nicht garantieren kann),
  • sicherstellen, dass Verbraucher verstehen, dass sie im Streitfall das Recht ihres Wohnsitzlandes in Anspruch nehmen können,
  • Begriffe streichen, die von Verbrauchern ohne weitere Erläuterungen oder eigene Recherchen nicht verstanden werden können, wie z. B. „Verkaufbarkeit“ oder „Nichtverletzung“.

Die Änderungen werden den Nutzenden am 21. Februar 2024 in einer Aktualisierung der Nutzungsbedingungen mitgeteilt und werden am 28. Mai 2024 förmlich in Kraft treten. Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) wird genau überwachen, wie PayPal die Verpflichtungen in seinen Bedingungen umsetzt.

Shopify

Nach einem Dialog mit dem Netz der Verbraucherschutzbehörden unter Federführung der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion und Koordinierung durch die Kommission hat Shopify zugestimmt, ein schnelles und wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für die nationalen Verbraucherbehörden einzuführen und seine Vorlagen so zu ändern, dass die Händler transparentere Angaben gegenüber den Verbrauchern machen müssen. Dabei handelt es sich um eine Innovation im Verbraucherschutz, die auch als „Compliance by design“ bezeichnet wird.
 
Shopify mit Sitz in Kanada ist eine der führenden Plattformen auf dem E-Commerce-Markt. Händler können dort nicht nur eigene Webshops einrichten, sondern auch Dienste wie Webhosting und Dropshipping in Anspruch nehmen. Die Verbraucherbehörden erhielten über die europäischen Verbraucherzentren zahlreiche Beschwerden zu von Shopify gehosteten Webshops, die illegale Praktiken wie Fake-Angebote, angebliche Warenknappheit, Lieferung gefälschter Waren, verspätete oder unterlassene Lieferung angewendet und ihre Kontaktdaten nicht angegeben hatten. Besonders in der Corona-Pandemie häuften sich die Beschwerden, da Verbraucher und legale Händler überstürzt ins Internet auswichen und Betrüger ebenso schnell ihre Chance witterten. Viele der von Shopify gehosteten Webshops betreiben ihre Geschäfte nach dem sogenannten Dropshipping-Modell, ohne ihre Kundinnen und Kunden über voraussichtliche Lieferzeiten oder zusätzliche Gebühren zu informieren. 
 
Dazu hat sich Shopify verpflichtet:  

  • Schnelle und wirksame Melde- und Abhilfeverfahren gegenüber den CPC-Behörden, um Händler zu melden, die mit ihrem Webshop auf Shopify unlautere Geschäftspraktiken anwenden. 
  • Klarere und detailliertere rechtliche Leitlinien zum EU-Verbraucherrecht für Händler, die ihren Webshop bei Shopify einrichten wollen.
  • Anpassung von Vorlagen: Shopify hat neue Felder hinzugefügt, damit bei der Einrichtung von Webshops, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Erstattungsbedingungen Unternehmensangaben und Kontaktdaten bereitgestellt werden.
  • Angabe von Unternehmensinformationen für Händler aus der EU/dem EWR auf Anfrage der CPC-Behörden.

Darüber hinaus haben die nationalen Verbraucherschutzbehörden vereinbart, ihre Zusammenarbeit mit der kanadischen Wettbewerbsbehörde gegen Verstöße durch nicht in der EU bzw. nicht im EWR ansässige Shopify-Händler zu verstärken.

7. OKTOBER 2022
Common position of national authorities of the CPC Network concerning the commercial practices of Shopify
English
(768.38 KB - PDF)
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7. OKTOBER 2022
Factsheet - Commitments of Shopify
English
(463.63 KB - PDF)
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Amazon Prime

Nach Gesprächen mit der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden hat Amazon zugesagt, sein Abmeldeverfahren mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher aus der EU und dem EWR wird es möglich sein, sich auf der Plattform mit nur zwei Klicks über eine markante und eindeutige Schaltfläche von Amazon Prime abzumelden. Diese Maßnahme wurde von der Kommission in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden nach einer Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC), des norwegischen Verbraucherrats und des Transatlantischen Verbraucherdialogs eingeleitet.

Nach den 2021 angelaufenen Gesprächen begann Amazon, Änderungen an seiner Prime-Website vorzunehmen, die Schaltfläche für die Abmeldung klarer zu kennzeichnen und den erläuternden Text zu verkürzen. Dieser Text wird nun auf das Wesentliche beschränkt, sodass Verbrauchende nicht durch Warnhinweise abgelenkt oder abgeschreckt werden und sich in zwei einfachen Schritten abmelden können.

Amazon hat sich verpflichtet, diese Änderungen auf all seinen EU-Websites und für alle Geräte (Desktop, Mobilgeräte und Tablets) bis zum 1. Juli 2022 umzusetzen. 

Diese EU/EWR-weite Maßnahme hindert die nationalen Behörden nicht daran, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Parship

Im Anschluss an einen Dialog mit den CPC-Behörden, der von der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion koordiniert wurde, hat das Partnervermittlungsportal Parship auf seiner Website die Informationen über die Ausübung des Widerrufsrechts und die automatische Vertragsverlängerung verbessert. Mit den Änderungen werden Verbrauchende besser darüber informiert, was sie zahlen müssen, wenn sie die Dienste von Parship in Anspruch nehmen.

23. APRIL 2021
Factsheet of the commitments of Parship
English
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AliExpress und Wish

Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem CPC-Netz EU-weit geltende Zusagen von den internationalen Marktplätzen AliExpress und Wish erhalten, wonach die Plattformen sich selbst und die angeschlossenen Unternehmen verpflichten, das EU-Verbraucherrecht zu wahren.

  • Widerrufsrecht – Verbrauchende haben nach EU-Recht das Recht, einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Gesetzliche Garantie – In der EU haften Verkäufer gegenüber Verbrauchenden für jede Vertragswidrigkeit einer Ware, die innerhalb von 2 Jahren ab der Lieferung offenbar wird.
  • Zusätzliche Kosten – Nach EU-Recht müssen die Preise alle von den Verbrauchenden zu zahlenden Gebühren einschließlich Mehrwertsteuer umfassen; können zusätzliche Kosten anfallen, z. B. Zölle oder andere Gebühren an der Grenze, die nicht exakt im Voraus geschätzt werden können, muss auf diesen Umstand unmissverständlich hingewiesen werden.
  • Identität der Verkäufer – Verkäufer müssen Angaben zu ihrer Identität und ihrer geografischen Anschrift machen.
  • Ranking – Wenn Verkäufer an die Online-Plattform zahlen, um bei den Suchergebnissen weiter oben zu erscheinen, muss dies Verbrauchenden unmissverständlich mitgeteilt werden.

2021 hat sich AliExpress dazu verpflichtet, Informationen darüber bereitzustellen, wo Verbrauchende gegen ein Unternehmen rechtliche Schritte einleiten oder Beschwerde einlegen können (d. h. in ihrem Land, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht etwa vor einem Gericht oder einer Streitbeilegungsstelle in Hongkong). Diese Erläuterungen hat AliExpress auch in seine Geschäftsbedingungen aufgenommen. 

Nach einem kontinuierlichen Austausch mit der ACM und der Kommission im Jahr 2022 hat AliExpress seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für europäische Verbrauchende weiter präzisiert und zugänglicher gemacht. Darüber hinaus verpflichtete sich AliExpress, die Informationen über zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren stärker hervorzuheben und transparenter zu machen. 

Auch Wish hat zugesagt, 2022 die Preistransparenz zu erhöhen, insbesondere durch die Einrichtung einer neuen Schnittstelle, um unechte und irreführende Preisnachlässe zu verhindern, die von den Geschäftspartnern auf dem Wish-Marktplatz angeboten werden. Darüber hinaus beendete Wish am 1. Juni 2022 personalisierte Preisbildungstechniken in der EU, da es für Verbrauchende nicht klar war, wie sie funktionieren und wie der Preis auf der Grundlage personenbezogener Daten bestimmt wird.

Die Kommission und die CPC-Behörden werden nun die ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung dieser Verpflichtungen bewerten und weiterhin überwachen, ob Preise, darunter Rabatte und befristete Angebote, echt sind und Verbrauchenden auf transparente Weise präsentiert werden.

Weitere Informationen über Zölle und Mehrwertsteuer finden Sie hier: Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union

In-App-Käufe

Das CPC-Netzwerk hat die Internetplattform-Anbieter Apple und Google sowie den Verband der Entwickler von Online Spielen (ISFE) aufgefordert, Vorschläge zur eindeutigen Kennzeichnung von In-App-Käufen in Online-Spielen zu unterbreiten sowie Probleme in folgenden Zusammenhängen anzugehen: irreführende Deklarierung von Spielen als „kostenlos“; direkte Kaufaufforderung an Kinder, wenn dies verboten ist; Möglichkeit einer besseren Kontrolle unbeabsichtigter Käufe in Spielen durch die Eltern.

6. APRIL 2018
Common Position of the national consumer enforcement authorities on consumer protection in games apps from July 2014
English
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13. JUNI 2017
Common Position of the national consumer enforcement authorities on consumer protection in games apps from December 2013
English
(26.73 KB - PDF)
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Lootboxen

Als Reaktion auf die rasche Zunahme von Lootboxen (auch „Beuteboxen“) in Online-Spielen richtete die Europäische Kommission im September 2022 ein Schreiben an die beiden wichtigsten Dachorganisationen für Entwickler und Anbieter von Online-Spielen, nämlich die Interactive Software Federation of Europe (ISFE) und die European Games Developer Federation (EGDF).

In diesem Schreiben forderte die Kommission sie auf, ihre Mitglieder an die geltenden Verbraucherschutzgesetze und -grundsätze in Bezug auf Lootboxen und andere kostenpflichtige Zufallsinhalte, die als In-App-Käufe angeboten werden, zu erinnern.
 
Beim Verkauf von Lootboxen in Spielen müssen gemäß der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sämtliche Informationspflichten in Bezug auf den Preis und die Hauptmerkmale des Produkts eingehalten werden. Darüber hinaus sollten die Anbieter Spiele nur dann als „kostenlos“ bewerben, wenn sie in ihrer Gesamtheit frei nutzbar sind. Die Spiele dürfen auch keine direkten Aufforderungen an Kinder enthalten, kostenpflichtige Add-ons wie Lootboxen zu kaufen.

5. JULI 2023
Commission letter to ISFE EGDF on loot boxes from September 2022
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