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REFIT – einfacheres EU-Recht mit geringeren Kosten

Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) der Europäischen Kommission soll sicherstellen, dass die EU-Rechtsvorschriften ihre Ziele für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig erreichen. Die Kommission legt mit der Aufwandserhebung jedes Jahr einen Überblick über ihre Arbeiten zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands vor und überwacht regelmäßig die Fortschritte des Programms im REFIT-Anzeiger. Eine hochrangige Gruppe – die Plattform „Fit for Future“ – berät die Kommission zur Verwirklichung der Ziele des Programms und zur Modernisierung des EU-Rechts.

Was ist REFIT?

REFIT ist ein Programm im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung der EU-Kommission. Mit diesem Programm will die Kommission erreichen, dass EU-Rechtsvorschriften den beabsichtigten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bringen. Gleichzeitig sollen die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und im Rahmen der Möglichkeiten Bürokratie abgebaut werden. Zudem sollen EU-Rechtsvorschriften einfacher, zielgerichteter und verständlicher gestaltet werden.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die 99 % aller Unternehmen in der EU ausmachen, profitieren von REFIT, da für sie bürokratische Hürden und komplexe Vorschriften besonders belastend sind.

Über den REFIT-Anzeiger überwacht die Kommission regelmäßig die Fortschritte des Programms und verfolgt Vereinfachungsinitiativen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Die jährliche Aufwandserhebung (Annual Burden Survey) bietet einen Überblick über den Einsatz der EU für den Bürokratieabbau und stellt wichtige REFIT-Initiativen vor.

Bessere Rechtsetzung: warum und wie?

REFIT-Anzeiger

Die Bemühungen der EU zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften – jährliche Aufwandserhebung 2018

EU-Maßnahmen für KMU

Wie funktioniert REFIT?

Alle Vorschläge der Kommission zur Änderung bestehender EU-Rechtsvorschriften sollten darauf abzielen, diese zu vereinfachen und Regulierungskosten abzubauen, ohne die Verwirklichung der Ziele der Rechtsvorschriften zu beeinträchtigen. Der neue One-in-one-out-Grundsatz stärkt das REFIT-Programm, das nunmehr nicht nur für einzelne bestehende Rechtsvorschriften gilt, sondern auch die kumulative Belastung durch neue Rechtsvorschriften in jedem Politikbereich bewältigen soll.

In der Praxis:

  • Mit Hilfe von Folgenabschätzungen wird untersucht, wie die politischen Ziele unter Einbeziehung der REFIT-Dimension möglichst wirksam umgesetzt werden können.
  • Bei allen Evaluierungen und Eignungsprüfungen werden auch Möglichkeiten zur Vereinfachung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften und für den Abbau von Regulierungskosten geprüft.
  • Wenn möglich, wird das Potenzial zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Verringerung der Verwaltungslast außerdem quantifiziert.
  • Die Kommission erläutert die REFIT-Dimension in den Begründungen zu ihren Vorschlägen.
  • Überdies sind im REFIT-Anhang zum Arbeitsprogramm der Kommission Vorschläge für Überarbeitungen und Initiativen zur Evaluierung bestehender EU-Rechtsvorschriften aufgeführt.
  • In der jährlichen Aufwandserhebung (Annual Burden Survey) werden die REFIT-Arbeiten im jeweiligen Jahr aufgeführt.

Die Vereinfachung des EU-Rechts und die Verringerung des Verwaltungsaufwands sind eine gemeinsame Aufgabe, die nur in Zusammenarbeit der Kommission mit den anderen EU-Institutionen, den EU-Ländern und anderen Interessenträgern geleistet werden können.

Wie können Sie einen Beitrag leisten?

Als integraler Bestandteil der besseren Rechtsetzung beruht das REFIT-Programm auf den Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgern.

Plattform „Fit for Future“

Die Plattform „Fit for Future“ wird eingerichtet, um Erkenntnisse zu sammeln und es den nationalen Behörden, Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern zu ermöglichen, zielgerichtete Beiträge für effizientere EU-Rechtsvorschriften einzureichen.

Sobald die Plattform „Fit für die Zukunft“ ihre Arbeit aufgenommen hat, wird sie Bürgerinnen und Bürger und Interessenträger im Rahmen einer neuen Mitteilung auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ zum Thema Vereinfachung befragen. Hier können Sie Vorschläge zur Vereinfachung, zum Abbau von Bürokratie und zur Modernisierung des EU-Rechts einbringen.

Auch hinsichtlich bestehender Rechtsvorschriften und der Gestaltung der EU-Politik können Sie über das Portal „Ihre Meinung zählt“ zum Entscheidungsverfahren beitragen.

Wichtigste Errungenschaften

  • In ihrem Gesamtbericht 2019 über die Tätigkeit der Europäischen Union zählte die Kommission für den Zeitraum 2015 bis 2019 162 REFIT-Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung der bürokratischen Hürden auf.
  • Das Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 enthält 44 neue Initiativen im Rahmen von REFIT.

Potenzieller Nutzen: Beispiele für Kommissionsvorschläge

  • Mehrwertsteuer (MwSt) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Die Befolgungskosten für KMU dürften sich im Rahmen dieser Initiative von derzeit 68 Mrd. Euro pro Jahr auf 56,1 Mrd. Euro pro Jahr verringern.
  • Vorprodukte von Explosivstoffen: Rückgang bei den laufenden Kosten von Unternehmen für die Einhaltung der Verordnung um rund 10 % (zwischen 25 Mio. Euro und 75 Mio. Euro pro Jahr)
  • Fischereikontrollverordnung: Für die Behörden der Mitgliedstaaten dürften sich in den nächsten fünf Jahren Kosteneinsparungen in Höhe von 157 Mio. Euro ergeben.
  • Initiative „einziges Fenster“ im Seeverkehr: Die vorgeschlagene Vereinfachung wird im Zeitraum 2020 bis 2030 schätzungsweise 22 bis 25 Mio. Arbeitsstunden einsparen. Das entspricht Kosten in Höhe von 625 bis 720 Mio. Euro für die Containerschifffahrtsunternehmen.
  • Zustellung von Schriftstücken: Die Beschleunigung der grenzüberschreitenden Zustellung von Schriftstücken und ein Rückgang der Zahl der Versäumnisurteile in der EU um 10 % würde zu Einsparungen von 480 Mio. Euro pro Jahr führen, da die Bürger in der Folge weniger für gerichtliche Rechtsbehelfe ausgeben müssten.

Hintergrund

2020: Die Kommission richtet die Plattform „Fit for Future“ ein, die auf den Erfahrungen mit der REFIT-Plattform aufbaut.

2017: Die Kommission veröffentlicht die erste jährliche Aufwandserhebung (Annual Burden Survey).

2017: Die Kommission verbessert REFIT, indem sie sicherstellt, dass Fragen der Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Bewertung und Überarbeitung von Rechtsvorschriften stets berücksichtigt werden. Alle Überarbeitungen von EU-Rechtsvorschriften werden über REFIT erfasst und sollen möglichst zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands und zu einer Vereinfachung führen.

2015: Die Kommission richtet die REFIT-Plattform ein. Die Gültigkeit der Plattform endete am 31. Oktober 2019.

2015: Die Kommission veröffentlicht eine Studie (ABRplus), in der die Umsetzung der 12 Maßnahmen des Aktionsprogramms und die damit erreichten Verbesserungen untersucht werden.

2012: Nach Ablauf des Aktionsprogramms hat die Kommission ihr Ziel erreicht, den Verwaltungsaufwand aufgrund von EU-Rechtsvorschriften für die Unternehmen um 25 % zu kürzen (geschätzte Einsparungen pro Jahr: 30,8 Milliarden Euro).

2007: Die Kommission leitet ein Aktionsprogramm ein, um den Verwaltungsaufwand für die EU-Rechtsvorschriften zu senken. Eine hochrangige Gruppe soll bei der Umsetzung beraten. Unter anderem empfiehlt sie die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung und die Befreiung der Kleinstunternehmen von den EU-Rechnungslegungsvorschriften.

2005: Das fortlaufende Vereinfachungsprogramm deckt 164 Maßnahmen für 2005–2009 ab und ist Teil des Jahresarbeitsprogramms.

2002: Das Programm „bessere Rechtsetzung“ ist ein erster Schritt zur Vereinfachung und Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften. Damit werden obligatorische Folgenabschätzungen und Konsultationen von Interessenträgern für alle neuen Initiativen eingeführt, die die Kommission vorschlägt.

Dokumente

Die Bemühungen der EU zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften – jährliche Aufwandserhebung 2021

Die Bemühungen der EU zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften – jährliche Aufwandserhebung 2020

Die Bemühungen der EU zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften – jährliche Aufwandserhebung 2019

Die Bemühungen der EU zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften – jährliche Aufwandserhebung 2018

REFIT-Anzeiger

REFIT-Anzeiger (2017) – Zusammenfassung

REFIT-Anzeiger (2016) – Zusammenfassung

REFIT-Anzeiger (2016)

Mitteilung der Kommission zur regulatorischen Eignung der EU-Vorschriften (2012)

Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – Abschlussbericht

ABRplus-Studie – Abschlussbericht

Abschlussbericht der hochrangigen Gruppe zum Bürokratieabbau in Europa – Bestandsaufnahme und Ausblick