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Jährliche Aufwandserhebung 2018

Jährlicher Überblick über die Bemühungen der Kommission zur Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften

2018 Annual Burden survey

Die Kommission achtet sowohl bei der Gestaltung von Vorschlägen für neue EU-Rechtsvorschriften als auch bei der Überarbeitung bestehender Rechtsakte darauf, dass der damit angestrebte Zweck unter Vermeidung unnötiger Kosten erreicht wird.

Die jährliche Aufwandserhebung ist eine gemäß den Verpflichtungen aus der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung erstellte Bestandsaufnahme der von der EU 2018 unternommenen Anstrengungen mit dem Ziel, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen, Überregulierung zu vermeiden und die Verwaltungslasten zu verringern.

Dieses Ziel liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates (bei der Änderung und Verabschiedung von Rechtsvorschriften) sowie der Mitgliedstaaten (bei deren Umsetzung und Durchführung). Trotz anhaltender Bemühungen um größtmögliche Effizienz der EU-Rechtsvorschriften ergeben sich aus den Erkenntnissen bei der Umsetzung sowie den Erfahrungen der Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten Hinweise darauf, dass es nicht immer erreicht wird. Es gibt Fälle, in denen die Folgekosten der Regulierung nicht in vollem Umfang notwendig oder geltende Rechtsvorschriften nicht mehr zeitgemäß sind.

Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) ist eine Antwort auf diese Problematik, und es wurde im vergangenen Jahr in vollem Umfang in die Entscheidungsprozesse einbezogen: bei jeder Überprüfung oder Überarbeitung geltender Rechtsvorschriften versucht die Kommission nun systematisch, Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei gleichzeitiger Wahrung der politischen Ziele zu ermitteln. In der Amtszeit der jetzigen Kommission gingen vom REFIT-Programm mehr als 150 neue Initiativen zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften aus. Diese Erhebung präsentiert Beispiele für wichtige Vorschläge im Jahr 2018. 

Ein aktuelles Beispiel ist ein Vorschlag zur Änderung der derzeitigen MwSt-Vorschriften, mit dem die Befolgungskosten für kleine Unternehmen voraussichtlich auf 56,1 Milliarden Euro jährlich gesenkt werden, was einer Verringerung um 18 % entspricht. Die Einsparungen, die sich für Seeverkehrsunternehmen aus einem Kommissionsvorschlag für eine zentrale Anlaufstelle für den Seeverkehr („Single Maritime Window“) ergeben, betragen Schätzungen zufolge im Zeitraum 2020-2030 zwischen 625 und 720 Millionen Euro.

Bei dieser Arbeit hat die Kommission von den Erkenntnissen der REFIT-Plattform profitiert, die in den letzten 12 Monaten 31 Empfehlungen abgegeben hat. 2018 legte die Kommission auch eine Reihe von Vorschlägen zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit nach 2020 vor, die unter anderem auf eine erhebliche Vereinfachung der Verfahren zur Erleichterung der Teilnahme an Programmen sowie deren Durchführung abzielen, um ihre Wirkung vor Ort zu verbessern.

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26. NOVEMBER 2018
2018 Annual Burden survey