Zum Hauptinhalt

Bessere Rechtsetzung – warum und wie?

Die Auswirkungen heute beschlossener EU-Strategien und -Rechtsvorschriften reichen über Jahrzehnte. Die Agenda für bessere Rechtsetzung gewährleistet eine faktengestützte und transparente europäische Rechtsetzung unter Mitsprache der potenziell Betroffenen. Die Kommission bewertet und verbessert die EU-Rechtsvorschriften kontinuierlich und konzentriert sich auf konkrete Ergebnisse – dort, wo es zählt.

Ziele der Agenda für bessere Rechtsetzung

  • Tätigwerden der EU auf faktengesicherter Grundlage
  • Einfachere und bessere EU-Rechtsvorschriften
  • Einbeziehung der Bürger/innen, Unternehmen und Interessenträger in den Entscheidungsprozess

Tätigkeit der Kommission

Zu den wichtigsten Aufgaben der Europäischen Kommission gehören die Planung, Vorbereitung und Vorlage neuer EU-Rechtsvorschriften und ‑Strategien. Die Arbeit der Kommission folgt ihrem Jahresarbeitsprogramm. Bevor die Kommission Vorschläge für Rechtsakte vorlegt, nimmt sie eine Folgenabschätzung vor. Bei der Entwicklung zukunftsfähiger politischer Maßnahmen in allen Sektoren ist strategische Vorausschau ein Schlüsselelement; ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Ökologie und Digitalisierung sowie geopolitischen und sozioökonomischen Aspekten.

Die Kommission ist auch dafür zuständig, EU-Rechtsvorschriften zu bewerten und erforderlichenfalls Verbesserungen vorzuschlagen. Die Kommission überwacht weiterhin deren Umsetzung und Anwendung in den Mitgliedstaaten.

Um den Aufschwung in Europa zu fördern, müssen Rechtsvorschriften möglichst transparent und effizient sein.

BR-Removing-Icon
Abbau von investitionshemmenden Hindernissen und Bürokratie sowie Aufbau der Infrastruktur des 21. Jahrhunderts in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, Regionen, Kommunen und wichtigen Interessenträgern.
BR-Simplifiying-icon
Vereinfachung von Konsultationen der Öffentlichkeit durch Einführung einer einzigen „Einholung von Erkenntnissen“ (Sondierung) auf dem verbesserten Portal „Ihre Meinung zählt“. In der Regel werden dabei Rückmeldungen zu Fahrplänen und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase mit dem Fragebogen zu einer einzigen Sondierung kombiniert.
BR-Introducing-icon
Einführung des Grundsatzes „One-in-one-out“, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dadurch zu minimieren, dass den Auswirkungen und den Kosten der Umsetzung der Rechtsvorschriften – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – besondere Beachtung gewidmet wird. Mit diesem Grundsatz wird sichergestellt, dass neu eingeführte Belastungen durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen in demselben Politikbereich ausgeglichen werden.
BR-Mainstreaming-icon
Durchgängige Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, um sicherzustellen, dass jeder Gesetzgebungsvorschlag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt;
Improving
Verbesserung der Art und Weise, wie eine bessere Rechtsetzung Nachhaltigkeit und digitalen Wandel angeht und fördert.
BR-Integrating-icon
Einbeziehung der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung, um sicherzustellen, dass sie zukunftstauglich ist, etwa indem sich abzeichnenden globalen Trends im ökologischen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Kontext Rechnung getragen wird.

Die Bemühungen der Kommission um eine bessere Rechtsetzung wurden von der OECD international anerkannt.

Mehr zu Politikgestaltung und Rechtsetzungsprozess der EU

EU policy and law-making cycle

Ihre Meinung zählt – bringen Sie Ihre Ansichten und Ideen ein!

Die Kommission holt seit 2015 in allen Phasen des legislativen und politischen Entscheidungsprozesses Informationen und Stellungnahmen von Bürgern, Unternehmen und Interessenträgern ein. Auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ können Sie Ihre Ansichten und Ideen zu Initiativen der Kommission in allen Politikbereichen mitteilen. Sie können Benachrichtigungen über neue Entwicklungen bei der Gestaltung von Initiativen – auch nach der Verabschiedung entsprechender Rechtsvorschriften – abonnieren.

Ihr Beitrag kann etwas bewirken

Beiträge der Bürger/innen, Unternehmen und Interessenträger haben die EU-Politik wirklich vorangebracht. Sie waren wegweisend und wertvoll für die Arbeit der Kommission an mehreren wichtigen Initiativen wie der Europäischen Bürgerinitiative, dem Europäischen Solidaritätskorps, der Gemeinsamen Agrarpolitik und den Leitlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Beispiele für den Einfluss der Konsultation auf die Gestaltung von Rechtsvorschriften

Vereinfachung des EU-Rechts

Die Kommission bewertet das Funktionieren bestehender EU-Rechtsvorschriften und nimmt gegebenenfalls Änderungen daran vor, um ihre dauerhafte Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

  • Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wurde 2012 ins Leben gerufen, um das EU-Recht zu vereinfachen und unnötige Kosten der Regulierung ohne Schmälerung ihres Nutzens zu verringern.
  • Die Plattform „Fit für die Zukunft“ – eine hochrangige Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Interessenträgern, die die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen vertreten. Die Gruppe unterstützt die Kommission bei der Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften, indem sie der Kommission Stellungnahmen zum Potenzial für Vereinfachung, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Modernisierungsmöglichkeiten bestehender EU-Rechtsvorschriften vorlegt. Im Portal „Ihre Meinung zählt – Vereinfachen!“ kann jede/r Vorschläge zur Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften einbringen.
  • Durch Bewertungen und Eignungsprüfungen wird ermittelt, ob Rechtsvorschriften, Strategien und Förderprogramme der EU die erwarteten Ergebnisse bei möglichst geringem Kostenaufwand erzielen.

Jedes Jahr gibt die Kommission im Rahmen der jährlichen Aufwandserhebung einen Überblick über ihre Bemühungen um Vereinfachung und Bürokratieabbau. Darüber hinaus überwacht sie im Rahmen des REFIT-Anzeigers kontinuierlich die Fortschritte des Programms.

Qualitätssicherung

Die Leitlinien und das Instrumentarium für bessere Rechtsetzung bieten den Dienststellen der Europäischen Kommission eine konkrete Richtschnur, die bei der Ausarbeitung neuer und bei der Handhabung und Evaluierung bereits bestehender Rechtsvorschriften zum Tragen kommt.

2015 hat die Kommission den Ausschuss für Regulierungskontrolle eingerichtet, eine unabhängige Gruppe von Kommissionsbeamten und externen Sachverständigen. Der Ausschuss für Regulierungskontrolle überprüft Folgenabschätzungen und ausgewählte Evaluierungen. Er veröffentlicht Jahresberichte, worin er Rechenschaft über die Tätigkeiten im Rahmen seines Mandats ablegt.

Stärkung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind Eckpfeiler der EU-Verträge, und sie werden systematisch auf die Legislativvorschläge der Kommission angewandt.

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ist die Kommission bestrebt, nur dann tätig zu werden, wenn dies notwendig ist und eindeutige Vorteile gegenüber Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene bietet. Abgesehen von den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, sollten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene nur dann getroffen werden, wenn sie wirksamer als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind. Allen politisch heiklen und wichtigen Initiativen, die eine Folgenabschätzung begleiten, ist ein Subsidiaritätsraster beigefügt.

Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit wird vor allem auf die finanziellen und administrativen Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften geachtet, um sicherzustellen, dass Regulierungsmaßnahmen nicht über das hinausgehen, was zum Erreichen der legislativen und politischen Ziele erforderlich ist. Diese Auswirkungen müssen sich auf ein Mindestmaß beschränken und in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Ergebnissen stehen. Die Kommission muss also ihre ehrgeizigen Ziele auf dem einfachsten und kostengünstigsten Weg erreichen und unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden.

Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen

Die Verbesserung der Rechtsetzung der EU ist ein gemeinsames, in der Verantwortung aller EU-Organe und Mitgliedstaaten liegendes Ziel. Der beste Ansatz für eine Verbesserung der EU-Gesetzgebung und damit die Erzielung besserer Ergebnisse ist eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission in den kommenden Jahren.

Angesichts der Chancen und Herausforderungen, die sich auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Krisenerholung ergeben, ist es von zentraler Bedeutung, die Gesetzgebung mit Blick auf unsere Zukunft so effizient wie möglich zu gestalten. Die wirksame Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts ist eine Priorität der Kommission von der Leyen. Die Kommission kann nur die mit ihren eigenen Legislativvorschlägen verbundenen Kosten und Einsparungen bestimmen. Im Zuge der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgenommene Änderungen können große Unterschiede für die Bürger/innen und die Wirtschaft bewirken. Die Kommission würde daher die Wiederaufnahme des politischen Dialogs zur Erörterung von Ideen begrüßen, damit alle Beteiligten ihren Verpflichtungen aus der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung nachkommen können.

Die Kommission wird entsprechend ihrer Datentransparenzpolitik schrittweise interne Datenbanken und Archive öffentlich zugänglich machen. Wir werden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in Kontakt treten, um ein gemeinsames Erkenntnisregister – das gemeinsame Legislativportal – einzurichten, das es allen an der Politikgestaltung der EU Interessierten ermöglicht, sämtliche Erkenntnisse zu finden, die einer bestimmten Initiative zugrunde liegen.

Internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

Die EU beruht auf gemeinsam vereinbarten Regeln. Damit diese Regeln funktionieren, müssen sie von den Mitgliedstaaten zügig und vollständig umgesetzt und durchgesetzt werden. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Regeln korrekt angewandt und durchgesetzt werden, da die Nichtdurchsetzung der Bevölkerung und den Unternehmen Kosten aufbürdet.

Die wirksame Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts ist eine Priorität der Kommission von der Leyen. Wie in den politischen Leitlinien der Präsidentin von der Leyen angekündigt, wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Umsetzung von Richtlinien, die Durchführung von Verordnungen und die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Vorschriften weiterhin anleiten und unterstützen. Mit Prüfungen auf Übereinstimmung wird untersucht, wie die Mitgliedstaaten EU-Gesetze in nationales Recht umsetzen. Für die Gewährleistung eines wirksamen Dialogs in der Umsetzungsphase sind wir darauf angewiesen, von den Mitgliedstaaten klare und präzise Informationen über ihr nationales Recht zu erhalten.

Für die Zukunft beabsichtigt die Kommission, eine Bestandsaufnahme ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin dazu geeignet sind, für das Funktionieren des EU-Rechts in der Praxis zu sorgen.

Dokumente

Links zum Thema

Aktuelles

BR-Simplifiying-icon

Improve public consultations by introducing a single ‘Call for Evidence’ translated in all languages, on the revamped Have Your Say portal. The approach combines the feedback on roadmaps and inception impact assessments with the questionnaire of public consultations into one.

BR-Introducing-icon

Strengthening the Commission’s efforts to simplify EU rules and reduce unnecessary burdens, while achieving the benefits of legislation (REFIT programme) and by introducing the ‘one in, one out’ approach. This principle means that newly introduced burdens are offset by removing equivalent burdens in the same policy area. The Commission carried out an one-in, one-out pilot project in the second half of 2021, with ten legislative proposals covering a broad range of policy areas, impacting different sectors and stakeholders, to test the approach, its methodology and the related calculations. Building on the lessons learnt from the pilot, the Commission is now implementing ‘one in, one out’, starting with the 2022 Commission work programme. The Commission has also committed to rationalise reporting requirements with a view to reducing them by 25%.

BR-Removing-Icon

Removing obstacles and red tape that slow down investments, by key stakeholders in the Fit for Future high level expert group.

BR-Mainstreaming-icon

Mainstreaming the United Nations’ Sustainable Development Goals, to ensure that all legislative proposals contribute to the 2030 sustainable development agenda.

Improving

Improving the way in which Better Regulation addresses and supports sustainability goals, in particular ‘do no significant harm’ and the digital transformation.

BR-Integrating-icon

Integrating strategic foresight into policymaking to ensure it is fit for the future, by for instance, taking into account emerging megatrends in the green, digital, geopolitical and socio-economic contexts.

The Commission’s Better Regulation practices are recognised internationally by the OECD, and considered advanced among OECD members.

Learn more about the EU policy and law-making cycle.

Have your say process

Have Your Say – share your views and ideas

The Commission has been seeking evidence and feedback from citizens, businesses, and stakeholders at all stages of the legislative and policymaking process since 2015.You can share your views and ideas on Commission initiatives across all policy areas on the Have Your Say portal. It is possible to sign up for notifications regarding new developments as initiatives take shape, including after the adoption of legislation.

You contribution makes a difference

Contributions from citizens, businesses and stakeholders make a real difference to EU policies. They have guided and improved the Commission’s work on several important initiatives, such as the European Citizens’ Initiative, the European Solidarity Corps, the Common Agricultural Policy and our Guidelines for the energy efficiency of buildings.

Find out how the consultation process helped shape legislation.

Simplifying EU laws

The Commission is assessing the performance of existing EU laws and making changes where necessary to keep them fit for purpose.

  • The Regulatory Fitness and Performance (REFIT) programme was established in 2012 to make EU law simpler and to reduce unnecessary costs of regulation while still achieving their objectives. Potential for simplification and burden reduction is always considered when legislation is evaluated and revised. All revisions of EU legislation are included under REFIT and aim to achieve burden reduction and simplification.
  • The Fit for Future Platform , replacing the REFIT platform, was set up in 2020. It is a high-level expert group composed of representatives of Member States, the Committee of the Regions, the European Economic and Social Committee and stakeholders representing civil society, business and non-governmental organisations. The Platform also works with the SME Envoys Network and the RegHub. The Platform issues opinions to the Commission with concrete suggestions on opportunities for simplification, burden reduction and modernisation of existing EU laws.
  • Anyone can propose suggestions for the simplification of existing EU laws through the Have Your Say: Simplify! portal.
  • Evaluations and fitness checks are used to assess whether EU laws, policies and funding programmes are delivering the expected results at minimum cost.

Every year, the Commission presents an overview of its efforts on simplification and burden reduction in the Annual Burden Survey. It also monitors regularly how simplification and burden reduction opportunities are considered throughout the policymaking cycle in the REFIT scoreboard.

Ensuring Quality

The Better Regulation guidelines and toolbox will help provide concrete guidance to European Commission services when preparing new initiatives and proposals as well as when managing and evaluating existing legislation.

In 2015, the Commission has established the Regulatory Scrutiny Board, an independent body of Commission officials and experts from outside the Commission.  The Regulatory Scrutiny Board reviews impact assessments and selected evaluations. The Board publishes annual reports on what it has done to deliver on its mission.

Strengthening subsidiarity and proportionality

The principles of subsidiarity and proportionality are cornerstones of the EU treaties, and are systematically applied to the Commission’s legislative proposals.

With the subsidiarity principle, the Commission aims to only act where it is necessary and where it delivers clear benefits over and above measures taken at national, regional or local levels. Except in cases where the EU has exclusive competence, action at European level should not be taken unless it is more effective than action taken at national, regional or local level. A subsidiarity grid is attached to all politically sensitive and important initiatives accompanied buy an impact assessment.

Proportionality focuses on the financial and administrative impact of proposed legislation, to ensure that regulatory actions do not exceed what is necessary to achieve the legislative and policy objectives. Any such impact must be minimised and must be proportionate to the policy objectives. For the Commission this means delivering our ambitious policies in the simplest, least costly way, avoiding unnecessary red tape.

The EU institutions working together

Improving EU law-making is a shared objective and the responsibility of all EU institutions and Member States. The best way to improve EU law-making and deliver better results is for the European Parliament, the Council of the European Union and the European Commission to work more closely together in the coming years.

Given the opportunities and challenges that lie ahead in our path to a sustainable recovery, it is crucial to legislate as efficiently as possible, with our future in mind. The effective application, implementation and enforcement of EU law is a priority for the von der Leyen Commission. The Commission can only determine the costs and savings associated with its own legislative proposals. Changes made during negotiations with the European Parliament and the Council may significantly alter impacts for people and business. As such, the Commission would welcome relaunched political dialogue to discuss ideas, so that that all parties can fulfil their commitments under the interinstitutional agreement on better law-making

The Commission will gradually make internal databases and repositories publicly accessible, in line with our data transparency policy. We will reach out to the European Parliament and the Council to set up a common evidence register, the Joint Legislative Portal, that will allow anyone interested in EU policymaking to find easily all the evidence underpinning a given initiative.

International regulatory cooperation

The EU is built on commonly agreed rules. For these rules to work, Member States must fully implement and enforce them in a timely fashion. They then need to ensure that the rules are correctly applied and enforced, because non-enforcement bears costs for citizens and businesses.

The effective application, implementation and enforcement of EU law is a priority for the von der Leyen Commission. As announced in President von der Leyen’s political guidelines, the Commission will continue to guide and support Member States in their efforts to transpose directives, implement regulations and apply EU rules properly. Compliance checks verify how Member States translate EU legislation into national legislation. To ensure effective dialogue in the transposition phase, we depend on the Member States for clear and precise information on national legislation.

Going forward, the Commission intends to carry out a stocktaking of its oversight and enforcement activities, to ensure that they remain fit for making EU law work in practice.

Documents

Related links

Latest News