Auftrag
Die Europäische Staatsanwaltschaft (eppo.europa.eu) ist als unabhängige dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts wie Betrug, Korruption oder schwerer grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug zuständig. Die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wurde am 12. Oktober 2017 angenommen und trat am 20. November 2017 in Kraft. Bisher beteiligen sich 25 EU-Mitgliedstaaten – ausgenommen Dänemark und Irland – an der EUStA.
Vor der Errichtung der EUStA konnten nur nationale Behörden Betrugsfälle zulasten des EU-Haushalts untersuchen und strafrechtlich verfolgen. Deren Befugnisse endeten jedoch an den Staatsgrenzen. Bestehende EU-Einrichtungen wie Eurojust, Europol und das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) haben nicht die nötigen Befugnisse, um strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen.
Tätigkeitsbeginn
Am 26. Mai 2021 erließ die Kommission ihren Durchführungsbeschluss zur Festlegung des Zeitpunkts, zu dem die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben übernimmt. Die Kommission beschloss, den 1. Juni 2021 als Starttermin für die operative Tätigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft festzulegen.
Am 1. Juni 2021 nahm die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit auf und begann mit der Untersuchung und Verfolgung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union, die nach dem 20. November 2017 begangen wurden. Die Organe und Einrichtungen der EU sowie die zuständigen Behörden der an der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligten Mitgliedstaaten melden der Europäischen Staatsanwaltschaft unverzüglich jedes strafbare Verhalten, das in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Jede Person kann mutmaßliche Fälle von Betrug und anderen Straftaten zum Nachteil des Unionshaushalts auch direkt bei der Europäischen Staatsanwaltschaft anzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Staatsanwaltschaft (Anzeige einer Straftat bei der EUStA).
Aufbau und Merkmale

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Luxemburg.
Die Europäische Staatsanwaltschaft fungiert als zentrale Behörde für alle Mitgliedstaaten und bündelt die europäischen und nationalen Strafverfolgungsmaßnahmen auf einheitliche, nahtlose und effiziente Weise. Die Europäische Staatsanwaltschaft besteht aus zwei Ebenen: der zentralen und der nationalen Ebene. Die zentrale Ebene besteht aus der Europäischen Generalstaatsanwältin, den Europäischen Staatsanwält*innen (1 pro teilnehmendem EU-Land, darunter zwei Stellvertreter der Europäischen Generalstaatsanwältin) und der Verwaltungsdirektorin. Die Europäische Generalstaatsanwältin und alle Europäischen Staatsanwält*innen bilden das Kollegium der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die nationale Ebene besteht aus Delegierten Europäischen Staatsanwält*innen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ansässig sind. Die zentrale Ebene beaufsichtigt die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen auf der nationalen Ebene. In der Regel bearbeiten die Delegierten Europäischen Staatsanwält*innen den Fall in dem Mitgliedstaat, in dem die mutmaßliche Straftat begangen wurde, und führen die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrem Mitgliedstaat durch.
Die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten werden durch umfassende Verfahrensgarantien auf der Grundlage des geltenden EU-Rechts und des nationalen Rechts gewährleistet. Die Europäische Staatsanwaltschaft achtet bei ihren Tätigkeiten die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf Verteidigung. Die Verfahrensschritte der Europäischen Staatsanwaltschaft unterliegen in der Regel der gerichtlichen Kontrolle durch die nationalen Gerichte. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist nur in einer begrenzten Zahl von Fällen zuständig, kann aber durch Vorabentscheidungen eine einheitliche Anwendung des EU-Rechts gewährleisten.
Bewertung der EUStA
Am 18. September 2026 nahm die Kommission ihre erste Bewertung der EUStA und ihrer Arbeitsmethoden an. In der Bewertung wird festgestellt, dass die EUStA sehr effektiv und effizient gearbeitet und ihren Mehrwert vor allem bei der Ermittlung und Verfolgung grenzüberschreitender Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union unter Beweis gestellt hat. Dabei wurden auch Bereiche ermittelt, in denen Verbesserungen möglich sind.
Studie zur Unterstützung der Bewertung der EUStA
Betrugsbekämpfungsrichtlinie
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug bis zum 6. Juli 2019 in nationales Recht umsetzen. Mit diesen Vorschriften wird der EU-Haushalt besser geschützt, indem die Definitionen, Sanktionen und Verjährungsfristen von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union harmonisiert wurden. Die Richtlinie ist nicht nur ein wesentliches Instrument für die Harmonisierung des Strafrechts der Mitgliedstaaten bei gegen den Unionshaushalt gerichteten Straftaten, sondern sie legt auch den Grundstein für die Europäische Staatsanwaltschaft, die die Straftaten seit dem 1. Juni 2021 untersucht, verfolgt und durchsetzt.
Stellenangebote
Stellenangebote finden Sie unter eppo.europa.eu.
Weitere Informationen
EUStA-Factsheets (mehrsprachig)
Die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft – Schritt für Schritt (Factsheet)