Aufgaben
Die EU-Staatsanwaltschaft (www.eppo.europa.eu) kann als unabhängige und dezentrale EU-Strafverfolgungsbehörde künftig bei Delikten wie Betrug, Korruption oder schwerem länderübergreifendem Mehrwertsteuerbetrug ermitteln, strafrechtlich verfolgen und Anklage erheben. Die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit wurde am 12. Oktober 2017 angenommen und trat am 20. November 2017 in Kraft. Bisher beteiligen sich 22 EU-Mitgliedstaaten an der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Derzeit können Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU nur von nationalen Behörden untersucht und strafrechtlich verfolgt werden; deren Befugnisse enden jedoch an den Staatsgrenzen. Bestehende EU-Einrichtungen wie Eurojust, Europol und das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) haben nicht die nötigen Befugnisse, um strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen durchzuführen.
Aufbau und Merkmale
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist derzeit im Aufbau und hat ihre Arbeit im März 2021 aufgenommen. Die Europäische Staatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Luxemburg.
Die Europäische Staatsanwaltschaft soll als zentrale, alle Mitgliedstaaten übergreifende Behörde fungieren und europäische und nationale Strafverfolgung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten in reibungsloser und effizienter Zusammenarbeit miteinander kombinieren. Die Europäische Staatsanwaltschaft besteht aus zwei Ebenen: der zentralen und der nationalen Ebene. Die zentrale Ebene besteht aus der Europäischen Generalstaatsanwältin, den beiden Stellvertretern, 22 Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (1 pro teilnehmendem EU-Land, darunter zwei Stellvertreter der Europäischen Generalstaatsanwältin) und dem Verwaltungsdirektor. Die nationale Ebene besteht aus Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ansässig sind. Die zentrale Ebene beaufsichtigt die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen auf der nationalen Ebene. In der Regel führen die Delegierten Europäischen Staatsanwälte die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen in ihrem Mitgliedsland durch.
Die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten werden durch umfassende Verfahrensgarantien auf der Grundlage des geltenden EU-Rechts und des nationalen Rechts gewährleistet. Die Europäische Staatsanwaltschaft achtet bei ihren Tätigkeiten die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte, einschließlich des Rechts auf ein faires Verfahren und des Rechts auf Verteidigung. Die Verfahrensschritte der Europäischen Staatsanwaltschaft unterliegen der gerichtlichen Kontrolle durch die nationalen Gerichte. Der Europäische Gerichtshof verfügt – im Wege von Vorabentscheidungen – über ergänzende Befugnisse, um eine einheitliche Anwendung des EU-Rechts zu gewährleisten.
PIF-Richtlinie
Ab dem 6. Juli 2019 müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug („PIF-Richtlinie“) in nationales Recht umsetzen. Mit diesen neuen Vorschriften wird der EU-Haushalt besser geschützt, indem die Definitionen, Sanktionen und Verjährungsfristen von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union harmonisiert werden. Die Richtlinie ist nicht nur ein wesentliches Instrument für die Harmonisierung des Strafrechts der Mitgliedstaaten bei gegen den Unionshaushalt gerichteten Straftaten, sondern sie legt auch den Grundstein für die Europäische Staatsanwaltschaft, die die Straftaten in der Praxis untersuchen, verfolgen und durchsetzen wird.
Stellenangebote
Die Stellenangebote befinden sich hier www.eppo.europa.eu
Weitere Informationen
EUStA-Broschüren (mehrsprachig)
EUStA-Factsheets (mehrsprachig)
Anhang zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 12. September 2018