AdBlue-Tanks in Stellantis-Autos
Nach Warnungen von Verbraucherverbänden in Italien und Spanien forderte der Europäische Verbraucherverband (BEUC) das CPC-Netz auf, eine EU-weite Untersuchung zu technischen Problemen mit AdBlue-Tanks in bestimmten Dieselmodellen von Stellantis einzuleiten.
AdBlue ist eine Flüssigkeit, die den Betrieb des SCR-Systems (System für die selektive katalytische Reduktion) in Dieselmotoren und letztlich die Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen ermöglicht.
Verbrauchende hatten sich darüber beschwert, dass die Software in bestimmten Dieselmodellen von Stellantis (etwa von Peugeot, Citroën, DS oder Opel) aus der Zeit zwischen Januar 2014 und August 2020 fälschlicherweise anzeigen würde, dass der AdBlue-Tank fast oder ganz leer sei. Das führte dazu, dass der Motor ausging und nicht wieder anspringen wollte, was teure Reparaturen für die Eigentümer nach sich zog.
Stellantis stellte klar, dass technische Probleme mit dem Harnstoffbehälter bei früheren Fahrzeuggenerationen aufgetreten seien, dass die neueren Autos jedoch über bessere Bauteile verfügten.
Mit Stellantis vereinbarte Entschädigungsmaßnahmen
Im September 2023 untersuchte die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) den Fall und vereinbarte mit Stellantis eine Reihe von Entschädigungsmaßnahmen für Verbrauchende in Italien.
Nach einem Dialog mit der Kommission und dem CPC-Netz erklärte sich Stellantis bereit, diese Maßnahmen auf alle Mitgliedstaaten auszuweiten, und machte weitere Zugeständnisse, darunter:
- die Erweiterung der Sonderdeckung für die Stellantis-Marken Peugeot, Citroën, DS und Opel (Das heißt, dass Stellantis die Erstattung von Ersatzteilkosten je nach Alter und Kilometerstand über die Garantieanforderungen hinaus um acht Jahre ab dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs verlängert. Also gilt die Deckung für einen im August 2020 gebauten Wagen bis 2028. Bei infrage kommenden Autos, die bis zu fünf Jahre alt sind und höchstens 150 000 Kilometer auf dem Tacho haben, erstattet Stellantis 100 % der Ersatzteilkosten. Ist ein Fahrzeug fünf bis acht Jahre alt, erstattet das Unternehmen je nach Kilometerstand zwischen 30 % und 90 % der Ersatzteilkosten.)
- einen Arbeitskostenaufschlag von 30 Euro auf die Sonderdeckung, was in bestimmten Fällen etwa 20 % der durchschnittlichen Arbeitskosten entspricht
- die 100%ige Erstattung der Kosten für Ersatzteile und Arbeit bei wiederholt auftretenden Problemen (Das betrifft Kund*innen, die nach höchstens 50 000 Fahrkilometern oder binnen 24 Monaten nach der durch die Abrechnung belegten Ersetzung des Harnstoffbehälters in einer Vertragswerkstatt diesen zum zweiten Mal in einer Vertragswerkstatt austauschen lassen müssen, ausgenommen Gebrauchtwagen. Die Maßnahme gilt bis August 2028.)
- die rückwirkende Zahlung eines Pauschalbetrags zur Abfindung von Kund*innen, die ab dem 1. Januar 2021 eine gegenüber der erweiterten Sonderdeckung weniger günstige Erstattung erhalten hatten
- die Schulung von Angestellten in Vertrieb und Kundendienst, damit Verbrauchende angemessen über die für sie infrage kommenden Deckungen informiert sind =
Stellantis wird auch eine Plattform zu der rückwirkenden Maßnahme einrichten, auf der betroffene Verbrauchende, die bereits in der Vergangenheit Zahlungen erhalten hatten, ihre zusätzlichen Entschädigungsansprüche berechnen können. Die Plattform geht Mitte Januar 2025 online.
Greenwashing bei Flugreisen
Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC) wandten sich die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Behörden) an 20 Fluggesellschaften und forderten sie auf, sich mit möglicherweise irreführenden Umweltaussagen zu befassen. Die Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission koordiniert und stand unter der Leitung der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion, der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte, der norwegischen Verbraucherschutzbehörde und der spanischen Generaldirektion für Verbraucherfragen.
Das CPC-Netz konzentrierte sich dabei vor allem auf Behauptungen der Fluggesellschaften, wonach die durch einen Flug verursachten CO2-Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen oder durch die Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe verringert werden könnten, wozu die Verbrauchenden durch Zahlung einer Zusatzgebühr beitragen könnten. Die Aufklärung darüber, ob sich diese Behauptungen wissenschaftlich fundiert belegen lassen, sind die Fluggesellschaften bislang allerdings schuldig geblieben.
Die wichtigsten Punkte der Maßnahme
Die CPC-Behörden ermittelten verschiedene Arten irreführender Praktiken wie:
- das Erwecken des falschen Eindrucks, dass die CO2-Emissionen eines Flugs durch eine Zusatzgebühr zugunsten von Klimaprojekten mit weniger deutlichen Umweltauswirkungen oder zugunsten der Verwendung alternativer Flugkraftstoffe verringert oder vollständig ausgeglichen werden können
- die Verwendung des Begriffs „nachhaltige Flugkraftstoffe“, ohne eindeutig zu begründen, wie sie sich auf die Umwelt auswirken
- die undifferenzierte Verwendung der Begriffe „grün“, „nachhaltig“ oder „verantwortlich“ oder die Verwendung anderer impliziter Umweltaussagen, die Verbrauchende hinsichtlich der Umweltauswirkungen des hochgradig belastenden Luftverkehrs in die Irre führen können
- die Aussage, dass sich die Fluggesellschaft auf dem Weg zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen oder zu einer anderen künftigen Umweltleistung befindet, ohne klare und überprüfbare Verpflichtungen, Ziele und ein unabhängiges Überwachungssystem zu nennen
- Verbrauchenden einen „Rechner“ für die CO2-Emissionen eines bestimmten Fluges anzubieten, ohne ausreichende wissenschaftliche Nachweise darüber, ob eine solche Berechnung zuverlässig ist, und ohne Angaben zu den zugrunde liegenden Parametern
- Verbrauchenden Vergleiche der CO2-Emissionen von Flügen zu präsentieren, ohne ausreichende und genaue Angaben dazu, worauf diese Vergleiche beruhen
Ziel dieser Maßnahme ist die Angleichung der Geschäftspraktiken im gesamten Luftfahrtsektor an das EU-Verbraucherrecht durch die hinreichende Begründung und Kommunikation freiwilliger Umweltaussagen.
Zalando
Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Zalando verpflichtet, Nachhaltigkeitskennzeichen und -symbole zu entfernen, die neben den auf seiner Plattform angebotenen Produkten angezeigt werden. Solche Angaben können die Verbrauchenden über die Umwelteigenschaften der Produkte irreführen.
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz), das von der Europäischen Kommission koordiniert und von vier Behörden aus Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden geleitet wurde, leitete im April 2022 eine koordinierte Maßnahme mit Zalando ein. Zu diesem Zeitpunkt ging es dem Netz vor allem um die Verwendung eines Nachhaltigkeitskennzeichens durch Zalando. Im Verlauf und infolge der koordinierten Maßnahme entfernte Zalando das Nachhaltigkeitskennzeichen und verpflichtete sich, es künftig nicht mehr zu verwenden. Dennoch gab es weiterhin Bedenken im Zusammenhang mit Umweltsymbolen, die Zalando nach der Entfernung des Nachhaltigkeitskennzeichens eingeführt hat. Das CPC-Netz hatte außerdem Bedenken hinsichtlich der Darstellung und Funktionsweise des Filters und der erforderlichen Belege zur Begründung der Umweltaussagen.
Infolge des Dialogs mit dem CPC-Netz verpflichtete sich Zalando:
- das ursprünglich verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen von allen Webseiten zu entfernen
- alle irreführenden Umweltsymbole, die neben Produkten angezeigt wurden (beispielsweise Blätter oder Bäume), zu entfernen
- den Begriff „Nachhaltigkeit“ oder andere Begriffe, die auf Umweltvorteile und/oder ethische Pluspunkte hinweisen, ohne genauere Bestimmung in unmittelbarer Nähe eines solchen Anspruchs nicht mehr zu verwenden, sondern stattdessen den Begriff „Produktstandard“ oder eine vergleichbare Bezeichnung einzuführen, mit eindeutigen Angaben zu den spezifischen Produkteigenschaften, einschließlich des Anteils des betreffenden Merkmals an der Produktzusammensetzung (z. B. Recyclinganteil)
- die Symbole und den Begriff „Nachhaltigkeit“ auch aus dem Filter zu entfernen und stattdessen den Begriff „Produktstandard“ zu verwenden, damit die Verbrauchenden Produkte auf der Grundlage spezifischer Produkteigenschaften filtern und auswählen können
- die Filterfunktion „match any“ (alle Passenden auswählen) dahin gehend zu ändern, dass Produkte anhand nur eines Kriteriums in Bezug auf eine bestimmte Produkteigenschaft ausgewählt werden können
- auf der Seite zu den Produktdetails klare und konkrete Angaben zu Umweltvorteilen und/oder ethischen Pluspunkten des Produkts zu machen, etwa, indem neben einer Produkteigenschaft der entsprechende Anteil im Produkt angegeben wird
- die „Nachhaltigkeitsseite“ durch Einführung von zwei neuen Webseiten zu überarbeiten: eine mit weiteren Informationen über die Produktstandards und eine mit Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Ansätze und Strategien von Zalando
- dafür zu sorgen, dass sich die Umweltaussagen von Zalando auf Aspekte beziehen, die für die Umweltauswirkungen des Produkts von Belang sind
Nintendo
Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) setzte sich das Netzwerk der Behörden für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) mit der Nintendo of Europe GmbH (im Folgenden „Nintendo“) in Verbindung, um Meldungen über defekte analoge Joysticks bestimmter Nintendo-Switch-Controller nachzugehen. In Zukunft wird das Unternehmen die defekten Joy-Cons mit Reaktionsproblem für Verbrauchende in der EU kostenlos in den firmeneigenen Reparaturzentren reparieren – über die gesetzliche Gewährleistung, die Herstellergarantie und/oder eine etwaige Händlergarantie hinaus. Die Aktion wurde vom griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen und vom deutschen Umweltbundesamt geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert.
Zuletzt hatten sich bei den CPC-Behörden und Verbraucherverbänden Beschwerden über die Nintendo-Switch-Konsole gehäuft, denen zufolge die Konsole keine Kontrolle mehr über das Spiel erlaubte. Die defekten Joysticks in den Controllern registrierten Eingaben, ohne berührt worden zu sein. Da die Controller durch diese Probleme nutzlos wurden und sich oftmals nicht einfach oder kostenlos reparieren ließen, wurden sie ersetzt und verursachten dadurch unnötigen Elektronikmüll. Das als „Joy-Con drift“ bezeichnete technische Problem betraf alle Nintendo-Switch-Konsolen. Bis Januar 2021 waren bei den Mitgliedsorganisationen des BEUC fast 25 000 Verbraucherbeschwerden über die Nintendo-Switch-Konsole eingegangen.
Im Zuge des Dialogs verpflichtete sich Nintendo dazu, in der betreffenden Rubrik seiner europäischen Support-Website deutlich anzugeben, dass die Joy-Con-Controller bei Drift- oder Reaktionsproblemen kostenlos in den Nintendo-Reparaturzentren repariert werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Defekt oder Verschleiß handelt und davon, ob die zusätzliche 24-monatige Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Darüber hinaus einigte sich Nintendo mit den Verbraucherschutzbehörden darauf, das Reparaturrecht auch Weiterverwendenden der Konsolen einzuräumen.
Verbrauchende, deren Joy-Con-Controller den beschriebenen Defekt aufweisen, finden beim Kundendienst von Nintendo auf der Seite „Joy-Con Control Sticks Are Not Responding or Respond Incorrectly“ weitere Informationen und können dort auch direkt einen Reparaturtermin buchen.
- 4. APRIL 2023