Page contents Page contents Coca-Cola verpflichtet sich zu besseren Recycling-Angaben auf Plastikflaschen Im November 2023 gab der Europäische Verbraucherverband (BEUC) eine Warnung in Bezug auf Abfüllbetriebe heraus, die auf Kunststoffflaschen mit Umweltaussagen werben.Daraufhin wandte sich Coca-Cola Company an die Europäische Kommission und nahm freiwillig Gespräche mit dem CPC-Netz unter der Leitung der schwedischen Verbraucheragentur und der ungarischen Wettbewerbsbehörde auf.Infolge dieses Dialogs verpflichtete sich Coca-Cola dazu,Aussagen auf Flaschenetiketten wie „Ich bin eine Flasche aus 100 % recyceltem Plastik“ (mit einem separaten einschränkenden Vermerk in einer anderen Schrifttype: „Bezieht sich nicht auf Etikett und Verschluss“) durch eindeutigere Aussagen wie „Flasche, ohne Etikett und Verschluss, aus 100 % recyceltem Plastik“ zu ersetzen (der deutsche Wortlaut „Flaschenkörper aus 100 % recyceltem Material“ ist ebenfalls zulässig)Aussagen auf Flaschenetiketten wie „Recycle mich wieder“ durch „Recycle mich“ zu ersetzen, um zur Entsorgung leerer Flaschen auf eine Weise zu motivieren, die deutlich macht, dass Recycling kein geschlossener Kreislauf istdafür zu sorgen, dass der durch die Etikettierung und das Marketing erzeugte Gesamteindruck die Verbrauchenden bezüglich der Umweltvorteile der Verpackung nicht in die Irre führt, indem beispielsweise solche Aussagen mit anderen Umweltaussagen oder ‑symbolen kombiniert werdendafür zu sorgen, dass digitale Marketingkampagnen auf den Websites und in den Social-Media-Kanälen von Coca-Cola dem Inhalt dieser Verpflichtungen Rechnung tragenIn einem nächsten Schritt werden nationale Verbraucherschutzbehörden überwachen, ob die zugesagten Änderungen umgesetzt wurden.Unter der Koordinierung der Europäischen Kommission werden die Behörden außerdem die Praxis bei anderen großen Abfüllbetrieben auf dem Binnenmarkt bewerten und sie gegebenenfalls auffordern, die gleichen Verpflichtungen einzugehen. 6. MAI 2025Complete list of commitments made by Coca-Cola AdBlue-Tanks in Stellantis-Autos Nach Warnungen von Verbraucherverbänden in Italien und Spanien forderte der Europäische Verbraucherverband (BEUC) das CPC-Netz auf, eine EU-weite Untersuchung zu technischen Problemen mit AdBlue-Tanks in bestimmten Dieselmodellen von Stellantis einzuleiten.AdBlue ist eine Flüssigkeit, die den Betrieb des SCR-Systems (System für die selektive katalytische Reduktion) in Dieselmotoren und letztlich die Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen ermöglicht. Verbrauchende hatten sich darüber beschwert, dass die Software in bestimmten Dieselmodellen von Stellantis (etwa von Peugeot, Citroën, DS oder Opel) aus der Zeit zwischen Januar 2014 und August 2020 fälschlicherweise anzeigen würde, dass der AdBlue-Tank fast oder ganz leer sei. Das führte dazu, dass der Motor ausging und nicht wieder anspringen wollte, was teure Reparaturen für die Eigentümer nach sich zog.Stellantis stellte klar, dass technische Probleme mit dem Harnstoffbehälter bei früheren Fahrzeuggenerationen aufgetreten seien, dass die neueren Autos jedoch über bessere Bauteile verfügten. Mit Stellantis vereinbarte Entschädigungsmaßnahmen Im September 2023 untersuchte die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) den Fall und vereinbarte mit Stellantis eine Reihe von Entschädigungsmaßnahmen für Verbrauchende in Italien.Nach einem Dialog mit der Kommission und dem CPC-Netz erklärte sich Stellantis bereit, diese Maßnahmen auf alle Mitgliedstaaten auszuweiten, und machte weitere Zugeständnisse, darunter:die Erweiterung der Sonderdeckung für die Stellantis-Marken Peugeot, Citroën, DS und Opel (Das heißt, dass Stellantis die Erstattung von Ersatzteilkosten je nach Alter und Kilometerstand über die Garantieanforderungen hinaus um acht Jahre ab dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs verlängert. Also gilt die Deckung für einen im August 2020 gebauten Wagen bis 2028. Bei infrage kommenden Autos, die bis zu fünf Jahre alt sind und höchstens 150 000 Kilometer auf dem Tacho haben, erstattet Stellantis 100 % der Ersatzteilkosten. Ist ein Fahrzeug fünf bis acht Jahre alt, erstattet das Unternehmen je nach Kilometerstand zwischen 30 % und 90 % der Ersatzteilkosten.)einen Arbeitskostenaufschlag von 30 Euro auf die Sonderdeckung, was in bestimmten Fällen etwa 20 % der durchschnittlichen Arbeitskosten entsprichtdie 100%ige Erstattung der Kosten für Ersatzteile und Arbeit bei wiederholt auftretenden Problemen (Das betrifft Kund*innen, die nach höchstens 50 000 Fahrkilometern oder binnen 24 Monaten nach der durch die Abrechnung belegten Ersetzung des Harnstoffbehälters in einer Vertragswerkstatt diesen zum zweiten Mal in einer Vertragswerkstatt austauschen lassen müssen, ausgenommen Gebrauchtwagen. Die Maßnahme gilt bis August 2028.)die rückwirkende Zahlung eines Pauschalbetrags zur Abfindung von Kund*innen, die ab dem 1. Januar 2021 eine gegenüber der erweiterten Sonderdeckung weniger günstige Erstattung erhalten hattendie Schulung von Angestellten in Vertrieb und Kundendienst, damit Verbrauchende angemessen über die für sie infrage kommenden Deckungen informiert sind =Stellantis wird auch eine Plattform zu der rückwirkenden Maßnahme einrichten, auf der betroffene Verbrauchende, die bereits in der Vergangenheit Zahlungen erhalten hatten, ihre zusätzlichen Entschädigungsansprüche berechnen können. Die Plattform geht Mitte Januar 2025 online. Greenwashing bei Flugreisen Im Anschluss an einen Dialog mit der Europäischen Kommission und den Behörden des CPC-Netzes haben sich 21 Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Vorgehensweisen in Bezug auf irreführende Umweltaussagen zu ändern.Diese koordinierte Maßnahme unter der Leitung der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion, der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte, der norwegischen Verbraucherschutzbehörde und der spanischen Generaldirektion für Verbraucherfragen wurde im Juni 2023 eingeleitet, nachdem der Europäische Verbraucherverband (BEUC) irreführende klimabezogene Aussagen von 17 europäischen Fluggesellschaften aufgezeigt hatte.Die folgenden Verpflichtungen wurden mit den Fluggesellschaften erörtert:Klarstellung, dass die CO₂-Emissionen eines bestimmten Fluges nicht durch Beiträge oder Zahlungen neutralisiert, ausgeglichen oder direkt verringert werden könnenVerwendung des Begriffs „nachhaltige Flugkraftstoffe“ nur mit entsprechenden Klarstellungen, die den Begriff genauer definierenVerzicht auf vage grüne Terminologie oder Bilder und Klarstellung, dass die Luftfahrt eine stark umweltbelastende Industrie istKlarstellung von Aussagen über die künftige Umweltleistung (z. B. Netto-Null-Bilanz bei den Treibhausgasemissionen)klare und transparente Darstellung der CO2-Emissionsberechnungen im Einklang mit dem EU-RechtBereitstellung ausreichender wissenschaftlicher Belege und Informationen zur Untermauerung von Vergleichen der UmweltleistungAlle Fluggesellschaften einigten sich unter anderem darauf, Änderungen in ihren Vorgehensweisen vorzunehmen, darunter insbesondere Aussagen, wonach CO₂-Emissionen einzelner Flüge durch Zahlungen für Klimaschutzprojekte oder alternative Flugkraftstoffe neutralisiert, ausgeglichen oder direkt reduziert werden können, zu unterlassen. Nachstehend finden Sie eine detaillierte Tabelle mit den für die einzelnen Fluggesellschaften vereinbarten Verpflichtungen.Nationale Verbraucherschutzbehörden werden überwachen, ob diese zugesagten Änderungen umgesetzt wurden. Werden Verpflichtungen als unzureichend oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt erachtet, können die Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um die Vorgehensweisen der Fluggesellschaften mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen und einen fairen Wettbewerb im gesamten Luftfahrtsektor zu gewährleisten. 7. NOVEMBER 2025Table of the commitments of airlines Zalando Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Zalando verpflichtet, Nachhaltigkeitskennzeichen und -symbole zu entfernen, die neben den auf seiner Plattform angebotenen Produkten angezeigt werden. Solche Angaben können die Verbrauchenden über die Umwelteigenschaften der Produkte irreführen. Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz), das von der Europäischen Kommission koordiniert und von vier Behörden aus Deutschland, Dänemark, Norwegen und Schweden geleitet wurde, leitete im April 2022 eine koordinierte Maßnahme mit Zalando ein. Zu diesem Zeitpunkt ging es dem Netz vor allem um die Verwendung eines Nachhaltigkeitskennzeichens durch Zalando. Im Verlauf und infolge der koordinierten Maßnahme entfernte Zalando das Nachhaltigkeitskennzeichen und verpflichtete sich, es künftig nicht mehr zu verwenden. Dennoch gab es weiterhin Bedenken im Zusammenhang mit Umweltsymbolen, die Zalando nach der Entfernung des Nachhaltigkeitskennzeichens eingeführt hat. Das CPC-Netz hatte außerdem Bedenken hinsichtlich der Darstellung und Funktionsweise des Filters und der erforderlichen Belege zur Begründung der Umweltaussagen. Infolge des Dialogs mit dem CPC-Netz verpflichtete sich Zalando: das ursprünglich verwendete Nachhaltigkeitskennzeichen von allen Webseiten zu entfernen alle irreführenden Umweltsymbole, die neben Produkten angezeigt wurden (beispielsweise Blätter oder Bäume), zu entfernen den Begriff „Nachhaltigkeit“ oder andere Begriffe, die auf Umweltvorteile und/oder ethische Pluspunkte hinweisen, ohne genauere Bestimmung in unmittelbarer Nähe eines solchen Anspruchs nicht mehr zu verwenden, sondern stattdessen den Begriff „Produktstandard“ oder eine vergleichbare Bezeichnung einzuführen, mit eindeutigen Angaben zu den spezifischen Produkteigenschaften, einschließlich des Anteils des betreffenden Merkmals an der Produktzusammensetzung (z. B. Recyclinganteil) die Symbole und den Begriff „Nachhaltigkeit“ auch aus dem Filter zu entfernen und stattdessen den Begriff „Produktstandard“ zu verwenden, damit die Verbrauchenden Produkte auf der Grundlage spezifischer Produkteigenschaften filtern und auswählen können die Filterfunktion „match any“ (alle Passenden auswählen) dahin gehend zu ändern, dass Produkte anhand nur eines Kriteriums in Bezug auf eine bestimmte Produkteigenschaft ausgewählt werden können auf der Seite zu den Produktdetails klare und konkrete Angaben zu Umweltvorteilen und/oder ethischen Pluspunkten des Produkts zu machen, etwa, indem neben einer Produkteigenschaft der entsprechende Anteil im Produkt angegeben wird die „Nachhaltigkeitsseite“ durch Einführung von zwei neuen Webseiten zu überarbeiten: eine mit weiteren Informationen über die Produktstandards und eine mit Informationen über die nachhaltigkeitsbezogenen Ansätze und Strategien von Zalando dafür zu sorgen, dass sich die Umweltaussagen von Zalando auf Aspekte beziehen, die für die Umweltauswirkungen des Produkts von Belang sind Nintendo Nach einer Warnung des Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) setzte sich das Netzwerk der Behörden für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) mit der Nintendo of Europe GmbH (im Folgenden „Nintendo“) in Verbindung, um Meldungen über defekte analoge Joysticks bestimmter Nintendo-Switch-Controller nachzugehen. In Zukunft wird das Unternehmen die defekten Joy-Cons mit Reaktionsproblem für Verbrauchende in der EU kostenlos in den firmeneigenen Reparaturzentren reparieren – über die gesetzliche Gewährleistung, die Herstellergarantie und/oder eine etwaige Händlergarantie hinaus. Die Aktion wurde vom griechischen Ministerium für Entwicklung und Investitionen und vom deutschen Umweltbundesamt geleitet und von der Europäischen Kommission koordiniert. Zuletzt hatten sich bei den CPC-Behörden und Verbraucherverbänden Beschwerden über die Nintendo-Switch-Konsole gehäuft, denen zufolge die Konsole keine Kontrolle mehr über das Spiel erlaubte. Die defekten Joysticks in den Controllern registrierten Eingaben, ohne berührt worden zu sein. Da die Controller durch diese Probleme nutzlos wurden und sich oftmals nicht einfach oder kostenlos reparieren ließen, wurden sie ersetzt und verursachten dadurch unnötigen Elektronikmüll. Das als „Joy-Con drift“ bezeichnete technische Problem betraf alle Nintendo-Switch-Konsolen. Bis Januar 2021 waren bei den Mitgliedsorganisationen des BEUC fast 25 000 Verbraucherbeschwerden über die Nintendo-Switch-Konsole eingegangen. Im Zuge des Dialogs verpflichtete sich Nintendo dazu, in der betreffenden Rubrik seiner europäischen Support-Website deutlich anzugeben, dass die Joy-Con-Controller bei Drift- oder Reaktionsproblemen kostenlos in den Nintendo-Reparaturzentren repariert werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Defekt oder Verschleiß handelt und davon, ob die zusätzliche 24-monatige Herstellergarantie bereits abgelaufen ist. Darüber hinaus einigte sich Nintendo mit den Verbraucherschutzbehörden darauf, das Reparaturrecht auch Weiterverwendenden der Konsolen einzuräumen. Verbrauchende, deren Joy-Con-Controller den beschriebenen Defekt aufweisen, finden beim Kundendienst von Nintendo auf der Seite „Joy-Con Control Sticks Are Not Responding or Respond Incorrectly“ weitere Informationen und können dort auch direkt einen Reparaturtermin buchen. 4. APRIL 2023Common position of national authorities of the CPC Network concerning the commercial practices of Nintendo of Europe GmbH