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Wiederkehrende Abo-Zahlungen

Rund 10 % aller Verbraucher/innen EU-weit wurden bereits in eine Abo-Falle gelockt. Das liegt an manipulativen Online-Tricks, die Verbraucher/innen vorgaukeln, dass sie sich nur auf einen kostenlosen Test oder ein günstiges Angebot einlassen, während sie – ohne es zu merken – ein Abonnement abschließen, für das sie regelmäßig zur Kasse gebeten werden. Häufig finden sich Informationen über wiederkehrende Zahlungen nur im Kleingedruckten oder werden gänzlich weggelassen. Das von der EU-Kommission koordinierte CPC-Netz unter Federführung des dänischen Verbraucherbeauftragten forderte MasterCard, VISA und American Express zu einer Reihe von Änderungen ihrer Vorschriften auf, damit Händler den Verbrauchern vor Abschluss eines Abonnements klare Informationen über wiederkehrende Zahlungen an die Hand geben.

Den CPC-Behörden fiel auf, dass im Internet häufig Produkte zu kostenlosen Tests oder sehr günstig angeboten wurden, jedoch nur im Kleingedruckten darauf hingewiesen wurde, dass mit Aufnahme eines solchen Angebots ein Abonnement mit wiederkehrenden Zahlungen fällig würde. So werden Verbraucher/innen manipuliert. Sie geben ihre Kreditkartendaten ein und übersehen, dass sich die angezeigten Informationen nur auf den Preis des ersten getesteten oder gekauften Produkts beziehen und nicht auf die Beträge, die danach regelmäßig fällig werden. 

Als Marktführer wurden MasterCard, VISA und American Express behördlich überprüft. Dabei ging es darum, wie sie spezifische Vorschriften zur Genehmigung von Kartentransaktionen innerhalb ihrer Zahlungssysteme umsetzen. Die CPC-Behörden stellten fest, dass ihre Vorschriften nicht sicherstellten, dass Kartentransaktionen ordnungsgemäß genehmigt wurden, wenn sie regelmäßige Folgezahlungen enthielten.  Deshalb erhoben sie Klage wegen Nicht-Einhaltung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.
 
Überblick über die geänderten Vorschriften für Kartensysteme:
 
Im Rahmen dieser Klage führte American Express strengere Vorschriften für Händler ein, auch die Verpflichtung, eine Erinnerung betreffend die erste Abonnementgebühr zu versenden. MasterCard und VISA gingen einen Schritt weiter und präzisierten - um eine Umgehung der Vorschriften zu vermeiden, in welchem Fenster die Händler die Informationen über die Abonnementszahlungen anzeigen sollten. Konkret stimmten sie den CPC-Behörden in dem Punkt zu, der Händler dazu verpflichtet, stets über die wiederkehrenden Abo-Gebühren auch in dem Fenster zu informieren, in dem die Verbraucher ihre Kreditkartendetails für ihren ersten Kauf oder Test eingeben, der ein Abonnement nach sich zieht.

  • MasterCard: Händler müssen die Abonnementbedingungen künftig bei Abfrage der Kartendaten offenlegen. Die Offenlegung muss Folgendes umfassen:
    1) den Preis, der in Rechnung gestellt wird;
    2) die Fälligkeit der Zahlungen;
    3) gegebenenfalls die Bedingungen des Tests mit Anfangsgebühren, Dauer des Versuchszeitraums sowie Preis und Raten des Folge-Abonnements.
     
  • VISA: Ab 2023 müssen Händler sicherstellen, dass die Dauer eines Testzeitraums, eines Einführungsangebots oder eines Werbezeitraums ebenso wie Transaktionsbeträge sowohl auf der Website, auf der die Kartendaten angefordert und eingegeben werden, als auch auf dem Checkout-Bildschirm deutlich angezeigt wird. Eindeutig anzugebende Transaktionsbeträge umfassen den zum Zeitpunkt des Kaufs fälligen Betrag (selbst wenn Null) sowie den Betrag und den genauen Termin oder das vereinbarte Intervall für jede wiederkehrende Zahlung.
     
  • American Express: Händler müssen künftig alle zentralen Bestandteile des Angebots offenlegen, gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass die wiederkehrenden Gebühren so lange anfallen, bis der Karteninhaber die Option kündigt. Bei Einführungsangeboten müssen Karteninhaberinnen vor der ersten wiederkehrenden Rechnung eine schriftliche Erinnerung erhalten, damit sie eine angemessene Kündigungsfrist haben. 

Als nächste Schritte wird das CPC-Netz die Umsetzung dieser Verpflichtungen aktiv überwachen. Im Falle weiterer Probleme werden die nationalen Behörden zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Corona

Coronabezogene Falsch- und Desinformation war in der ersten Phase der Pandemie weitverbreitet. Verbraucher/innen sollten auf der Hut sein vor Online-Betrug im Zusammenhang mit Produkten, die angeblich vor einer Corona-Infektion schützen oder dagegen helfen. Betrügerische Unternehmen machen sich die Angst der Verbraucher/innen zu Nutze und bewerben oder verkaufen gefälschte oder minderwertige Produkte, verlangen überhöhte Preise für grundlegende Güter wie Schutzmasken oder Handdesinfektionsmittel und verkaufen nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel, die der Gesundheit schaden können.  

Deshalb haben die Behörden einen gemeinsamen Standpunkt der CPC zum Umgang mit Betrug im Zusammenhang mit Corona angenommen und die Zusammenarbeit mit großen weltweit tätigen Plattformen gefordert (siehe hier „Betrug im Zusammenhang mit Corona“).

Verbraucherbetrug

Die Verbraucherschutzbehörden befassen sich eingehend mit Betrugspraktiken und Fallen, denen Verbraucher zum Opfer fallen. Sowohl offline als auch online werden irreführende oder betrügerische Praktiken und Betrügereien über verschiedene Kanäle immer raffinierter. Opfer werden kann man beim Einkauf im Internet, in den sozialen Medien, am Telefon, per SMS, per E-Mail oder persönlich bei Haustürgeschäften. Dies kann weitreichende und schädliche Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt haben.

29. JANUAR 2020
Factsheet for survey on "fraud and scams experienced by consumers"
English
(710.24 KB - PDF)
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28. JANUAR 2020
Survey on "fraud and scams experienced by consumers"
English
(1.66 MB - PDF)
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