Jedes Jahr kaufen Millionen europäische Verbraucherinnen und Verbraucher bei Onlinehändlern Gebrauchtwaren wie Kleidung, Elektrogeräte, Spielzeug und anderes mehr. Das europäische Recht legt fest, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf von Gebrauchtgegenständen dieselben Garantien und dieselben Informationen in Bezug auf das Produkt, ihre Rechte und den Händler zustehen wie beim Kauf jeder anderen Ware. Die EU ist entschlossen, dafür sorgen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht durch Geschäftspraktiken von Händlern in die Irre geführt und die EU-Verbraucherschutzvorschriften durchgesetzt werden. Dazu haben die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden in 25 EU-Ländern, Island und Norwegen 356 Onlinehändler, die auf Websites oder Plattformen Secondhandware anbieten, in einer Überprüfung („Sweep“) dahin gehend durchleuchtet, ob sie sich an das EU-Verbraucherrecht halten. Dabei kam heraus, dass 52 % der überprüften Onlinehändler möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen. 40 % informierten die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar über ihr Widerrufsrecht, etwa das Recht, ein Produkt ohne Begründung oder Kosten binnen 14 Tagen zurückzugeben 45 % informierten sie nicht korrekt über ihr Recht auf Rückgabe fehlerhafter Waren oder von Waren, die nicht wie beworben aussehen oder funktionieren 57 % hielten sich nicht an die gesetzliche Mindestgarantie von einem Jahr für Gebrauchtwaren 34 % der Händler machten auf ihrer Website umweltbezogene Angaben, doch bei 20 % waren diese nicht hinreichend begründet und bei 28 % waren sie falsch, irreführend oder als unlautere Geschäftspraktiken einzustufen Die EU will sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher an der Verkaufsstelle besser über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren sowie ihre gesetzlichen Garantierechte informiert werden. Die Verbraucherschutzbehörden haben sich 185 Händler für weitere Untersuchungen vorgemerkt und werden entscheiden, ob sie weitere Maßnahmen ergreifen und die Einhaltung der Vorschriften gemäß ihren nationalen Verfahren verlangen. Mehr dazuPressemitteilung Frühere durch die EU durchgeführte „Sweeps“ Ihre Rechte beim Einkaufen – ein interaktives Tool zur Erläuterung Ihrer Rechte bei Käufen in der EU Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz Einzelheiten Datum der Veröffentlichung10. März 2025AutorGeneraldirektion Kommunikation