Europa möchte Unternehmen und Bürger/innen stärken und Nachhaltigkeit und Wohlstand in einer menschengerechten digitalen Zukunft sichern.
Das Politikprogramm für die digitale Dekade wird mit konkreten Vorgaben und Zielen für 2030 den digitalen Wandel in Europa vorantreiben:

IKT-Expert(inn)en: 20 Millionen mit tendenziellem Geschlechtergleichgewicht
Digitale Grundkompetenzen: mind. 80 % der Bevölkerung
Technologieübernahme: 75 % der EU-Unternehmen nutzen Cloud/KI/Big Data
Innovatoren: Förderung von Skaleneffekten und Finanzierung zur Verdoppelung der Zahl der Startups mit Wert über 1 Mrd. € in der EU
Nachzügler: über 90 % der KMU erreichen zumindest ein Basisniveau an digitaler Intensität
Konnektivität: Gigabit für alle
Avantgarde-Halbleiter: Verdopplung des EU-Anteils an der weltweiten Produktion
Daten – Edge Computing und Cloud: 10 000 hochsichere klimaneutrale Rechenzentren
Informatik: erster Computer mit Quantenbeschleunigung
Wesentliche öffentliche Dienste: 100 % online
Elektronische Gesundheitsdienste: 100 % der Bürger/innen können online ihre Patientenakten einsehen
Digitale Identität: 80 % der Bürger/innen haben eine digitale ID
Die Kommission wird die digitalen Ambitionen der EU für 2030 konkret umsetzen in:
- Zielpfade auf EU- und nationaler Ebene mit zentralen Leistungsindikatoren zur Verfolgung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Digitalziele
- einen jährlichen Kooperationszyklus zur Überwachung der Fortschritte und zur Berichterstattung
- Mehrländerprojekte mit Kombi-Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und des Privatsektors
Digitale Rechte und Grundsätze
Am 26. Januar 2022 hat die Kommission eine interinstitutionelle feierliche Erklärung über digitale Rechte und Grundsätze für das digitale Jahrzehnt vorgeschlagen.
Digitale Technik sollte die Rechte der Menschen schützen, die Demokratie unterstützen und sicherstellen, dass alle Akteure der digitalen Welt verantwortungsvoll und sicher handeln. Die EU tritt weltweit für diese Werte ein.
Die Menschen sollten von einem fairen, vor illegalen und schädlichen Inhalten geschützten Online-Umfeld profitieren und über Handlungskompetenz beim Umgang mit neuer und sich weiterentwickelnder Technik wie künstlicher Intelligenz verfügen.
Das digitale Umfeld sollte sicher und geschützt sein. Alle Nutzerinnen und Nutzer – ob alt oder jung – sollten in ihrer Handlungskompetenz gestärkt und geschützt werden.
Technik sollte die Menschen einen, nicht spalten. Jede Person sollte Zugang zum Internet, zu digitalen Kompetenzen, zu digitalen öffentlichen Diensten und zu fairen Arbeitsbedingungen haben.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten in der Lage sein, sich auf allen Ebenen am demokratischen Prozess zu beteiligen, und die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.
Digitale Geräte sollten die Nachhaltigkeit und den ökologischen Wandel unterstützen. Die Menschen sollten die Umweltauswirkungen und den Energieverbrauch ihrer Geräte kennen.
Die in der Erklärung festgehaltenen digitalen Rechte und Grundsätze ergänzen bestehende Rechte, etwa die EU-Grundrechtecharta, sowie Datenschutzrechte und Rechte zum Schutz der Privatsphäre. Sie werden Bürgerinnen und Bürgern als Referenzrahmen für ihre digitalen Rechte sowie Mitgliedstaaten und Unternehmen als Richtschnur beim Umgang mit neuen Technologien dienen. Ziel ist, dass alle in der EU größtmöglichen Nutzen aus dem digitalen Wandel ziehen.
Die vorgeschlagenen Rechte und Grundsätze
- stellen die Menschen und ihre Rechte in den Mittelpunkt des digitalen Wandels
- fördern Solidarität und Inklusion
- stellen die Wahlfreiheit im Internet sicher
- fördern die Teilhabe am digitalen öffentlichen Raum
- erhöhen die Sicherheit, den Schutz und die Handlungskompetenz jedes Einzelnen
- fördern die Nachhaltigkeit unserer digitalen Zukunft
Die Kommission wird die Umsetzung der digitalen Grundsätze jährlich im Bericht über den Stand der digitalen Dekade bewerten. Sie wird auch jährlich eine Eurobarometer-Umfrage durchführen, um die Folgemaßnahmen in den Mitgliedstaaten zu überwachen. Im Rahmen des Eurobarometers werden qualitative Daten darüber erhoben, wie die Bürger/innen die konkrete Umsetzung der Digitalgrundsätze in den verschiedenen Mitgliedstaaten wahrnehmen.

Im Rahmen des Politikprogramms für die digitale Dekade 2030 wird ein jährlicher Kooperationszyklus zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele und Vorgaben festgelegt. Dieser Governance-Rahmen stützt sich auf einen jährlichen Mechanismus für die Kooperation zwischen Kommission und Mitgliedstaaten. Die Kommission wird zunächst mit den Mitgliedstaaten gemeinsame EU-Zielpfade für jedes Ziel abstecken. Die Mitgliedstaaten schlagen dann ihrerseits nationale strategische Fahrpläne zur Erreichung dieser Ziele vor.
Der Kooperationsmechanismus bestünde aus:
• einem strukturierten, transparenten und gemeinsamen Überwachungssystem auf der Grundlage des Indexes für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der einzelnen Ziele für 2030
• einem jährlichen „Bericht über den Stand der digitalen Dekade“, in dem die Kommission die Fortschritte bewertet und Empfehlungen für Maßnahmen ausspricht
• alle zwei Jahre angepassten strategischen Fahrplänen für die digitale Dekade, in denen die Mitgliedstaaten darlegen, welche Maßnahmen sie zur Verwirklichung der Ziele für 2030 verabschiedet oder geplant haben
• einem Mechanismus zur Unterstützung von Mehrländerprojekten
Mehrländerprojekte
Um die digitalen Ziele zu erreichen, wird die Kommission die Einleitung von Mehrländerprojekten beschleunigen und fördern. Dabei handelt es sich um Großvorhaben, die einzelne Länder allein nicht stemmen könnten.
Potenzielle Charakteristika dieser Projekte:
- Kombination von Investitionen aus dem EU-Haushalt (z. B. aus der Aufbau- und Resilienzfazilität), aus den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor
- Schließung von Lücken in ermittelten kritischen Kapazitäten der EU
- Förderung eines vernetzten, interoperablen und sicheren digitalen Binnenmarkts
Die Kommission hat eine erste Liste von Mehrländerprojekten zusammengestellt. Darin hat sie Investitionsbereiche wie Dateninfrastruktur, stromsparende Prozessoren, 5G-Kommunikation, Hochleistungsrechnen, sichere Quantenkommunikation, öffentliche Verwaltung, Blockchain, Zentren für digitale Innovation und digitale Kompetenzen aufgenommen.

Beispiel für ein mögliches Mehrländerprojekt
Die EU könnte ein KI-gestütztes Netz von Sicherheitseinsatzzentren zur Früherkennung, Ermittlung und Abwehr von Cyberangriffen auf nationaler und europäischer Ebene einrichten.
Das Konsortium für eine europäische digitale Infrastruktur soll interessierten Mitgliedstaaten eine rasche und flexible Durchführung von Mehrländerprojekten ermöglichen.
Internationale Partnerschaften für die digitale Dekade
Die EU wird ihre menschenzentrierte digitale Agenda auf globaler Ebene fördern und Angleichung bzw. Konvergenz im Hinblick auf europäische Normen und Standards unterstützen. Daneben wird sie die Sicherheit und Robustheit ihrer digitalen Lieferketten gewährleisten und globale Lösungen erarbeiten. Etappen auf diesem Weg:

- Schaffung eines Instrumentariums, das Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, den Aufbau von Kapazitäten und Kompetenzen, Investitionen in internationale Zusammenarbeit und Forschungspartnerschaften verbindet
- Gestaltung von Digitalwirtschaftspaketen, finanziert durch Initiativen mit Beteiligung der EU, der Mitgliedstaaten, privater Unternehmen, gleichgesinnter Partner und internationaler Finanzinstitutionen
- Kombination interner Investitionen der EU mit Instrumenten der externen Zusammenarbeit
- Investitionen in bessere Konnektivität mit den Partnern der EU, beispielsweise durch einen Fonds für digitale Konnektivität
Nächste Schritte
Nach Inkrafttreten des Politikprogramms wird die Kommission im ersten Schritt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zentrale Leistungsindikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Digitalziele für 2030 entwickeln. Die zentralen Leistungsindikatoren werden in einem Durchführungsrechtsakt verankert, der Anfang 2023 angenommen werden soll.
Der erste Jahresbericht über den Stand der digitalen Dekade ist für Juni 2023 geplant. Er wird die Zielpfade enthalten, auf deren Grundlage Fortschritte verfolgt werden. Innerhalb von neun Monaten legen die Mitgliedstaaten dann ihre ersten strategischen Fahrpläne vor, mit denen der Kooperationszyklus eingeleitet wird.
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