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Umsetzung des europäischen Grünen Deals

Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Europa bis 2050

Umgestaltung unserer Wirtschaft und Gesellschaft

Der europäische Grüne Deal ist die Grundlage für diesen Wandel. Ein Wandel mit vielen Vorteilen im Gepäck: von neuen Möglichkeiten für Innovation, Investition und grüne Arbeitsplätze bis hin zur Verbesserung unserer Gesundheit und unseres Wohlergehens.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Hierzu vereinbarten sie, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Die EU hat jetzt rechtsverbindliche Klimaziele, die alle zentralen Wirtschaftszweige abdecken. Das Paket umfasst:

  • Emissionsreduktionsziele für ein breites Spektrum von Sektoren
  • ein Ziel zur Förderung natürlicher CO2-Senken
  • ein aktualisiertes Emissionshandelssystem, damit Emissionen begrenzt, Umweltverschmutzung mit einem Preisschild versehen und Investitionen in den ökologischen Wandel mobilisiert werden
  • soziale Unterstützung für Bürger/innen und kleine Unternehmen

Dank dieser Reform werden die Mitgliedstaaten nun ihre gesamten Einnahmen aus dem Emissionshandel für klima- und energiebezogene Projekte und die soziale Dimension des Übergangs ausgeben.

Im Rahmen des neuen Klima-Sozialfonds werden 65 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und insgesamt mehr als 86 Mrd. EUR für die Unterstützung der finanziell schwächsten Bürger/innen und kleiner Unternehmen beim ökologischen Wandel bereitgestellt. So wird der Wandel durch die Bekämpfung von Ungleichheit und Energiearmut sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen Chancen für alle bieten und dabei niemanden zurücklassen.

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu gewährleisten, wird das neue CO2-Grenzausgleichssystem sicherstellen, dass für eingeführte Produkte in den erfassten Sektoren an der Grenze ebenfalls ein CO2-Preis gezahlt wird. Dies ist ein wirksames Instrument, um globale Emissionsreduktionen zu fördern und den EU-Markt zur Verwirklichung unserer globalen Klimaziele heranzuziehen.

Als weiteren Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität hat die Kommission im Februar 2024 ein neues Klimaziel der EU für 2040 ins Auge gefasst. Sie empfahl eine Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu 1990, was mit den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den EU-Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris im Einklang steht. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden dieses Ziel erörtern, und die nächste Kommission wird auf dieser Grundlage Legislativvorschläge vorlegen.

Nachhaltige Gestaltung des Verkehrs

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Mit den neuen CO2-Normen werden alle in Europa zugelassenen neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge bis 2035 emissionsfrei sein. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Emissionsfreiheit müssen bis 2030 die durchschnittlichen Emissionen von neuen Pkw um 55 % und von neuen leichten Nutzfahrzeugen um 50 % gesenkt werden. Dies bringt den Straßenverkehr auf einen klaren Kurs zu einer emissionsfreien Mobilität im Jahr 2050.

55 %
weniger Emissionen von Pkw bis 2030
50 %
weniger Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen bis 2030
0
Emissionen von Neuwagen bis 2035

Die EU arbeitet zudem an der Verfügbarkeit der nötigen Ladeinfrastruktur für emissionsfreie Fahrzeuge auf Kurz- und Langstrecken. Zielvorgaben für den Aufbau der Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur entlang der Straßen Europas werden verbindlich sein. Es wird eine ausreichende öffentliche Ladekapazität vorhanden sein, um dem Bedarf der steigenden Anzahl emissionsfreier Fahrzeuge gerecht zu werden. Zudem wird die Versorgung mit privaten Ladestationen zu Hause oder am Arbeitsplatz sichergestellt.

Außerdem wird ab 2027 der Straßenverkehr unter das Emissionshandelssystem fallen, wodurch die Kosten der Umweltverschmutzung angelastet werden und Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und für Reinvestitionen in saubere Technologien entstehen.

Die Bepreisung von CO2-Emissionen gilt auch für den Luftverkehr. Bisher gilt sie für Flüge innerhalb des EWR sowie für abgehende Flüge in die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Ab 2024 gilt sie auch für nicht inländische Flüge in die Gebiete bzw. aus den Gebieten in äußerster Randlage.

Zur Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe wurde ihr Mindestanteil als Beimischung in Kerosin, das an EU-Flughäfen geliefert wird, erhöht.

Die Bepreisung von CO2-Emissionen gilt nun auch für den Seeverkehr. Es wurde ein Ziel für die schrittweise Verringerung der jährlichen durchschnittlichen Treibhausgasintensität der an Bord von Schiffen verbrauchten Energie festgelegt, um die Einführung erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe zu fördern.

Vorreiter der grünen industriellen Revolution

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Mit dem im Februar 2023 ins Leben gerufenen Industrieplan zum Grünen Deal soll Europas klimaneutrale Industrie wettbewerbsfähiger gemacht und der Übergang zur Klimaneutralität beschleunigt werden.

Über 100 Mrd. EUR
beträgt der Wert klimaneutraler Start-ups in der EU 2021 (Verdoppelung gegenüber 2020)
Mehr als 400 GW
Produktionskapazität bei Wind- und Solarenergie in der EU 2022 (25 % mehr als 2020)
4,5 Millionen
grüne Arbeitsplätze in Europa 2019 (3,2 Millionen im Jahr 2000)

Um federführend bei Cleantech- und industriellen Innovationen zu werden, baut der Industrieplan zum Grünen Deal auf vier Säulen auf:

  • Planungssichere und einfachere Regelungen
  • Schnellerer Zugang zu Finanzmitteln
  • Ausbau der Kompetenzen
  • Offener Handel für reißfeste Lieferketten

Die im März 2023 vorgelegte Netto-Null-Industrie-Verordnung ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal und zielt darauf ab, die Produktion sauberer Technologien in der EU auszubauen, grüne Arbeitsplätze zu schaffen und sicherzustellen, dass die Union für die Energiewende gerüstet ist. Zudem wird sie bessere Bedingungen für die Einrichtung von Netto-Null-Projekten in Europa schaffen und Investitionen anziehen.

Ein sauberes Energiesystem

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Die Aggression Russlands gegen die Ukraine und die anschließenden Auswirkungen auf den Energiemarkt und die Energiepreise bekräftigten die EU darin, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den grünen Wandel zu beschleunigen.

Der im Mai 2022 von der Kommission ins Leben gerufene REPowerEU-Plan hilft der EU,

  • einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien einzusetzen,
  • Energie zu sparen,
  • ihre Energieversorgung breiter aufzustellen.

Im März 2023 einigte sich die EU auf strengere Rechtsvorschriften zur Erhöhung ihrer Kapazitäten für erneuerbare Energien, indem sie ihr verbindliches Ziel für 2030 auf mindestens 42,5 % gegenüber dem derzeitigen Ziel von 32 % anhob. Gleichzeitig nahm sie aber Kurs auf ein ehrgeizigeres Ziel von 45 %. Dies würde bedeuten, dass der derzeitige Anteil erneuerbarer Energien in der EU nahezu verdoppelt werden muss.

Auch die Senkung des Energieverbrauchs ist von entscheidender Bedeutung, um sowohl die Emissionen als auch die Energiekosten für Verbrauchende und Industrie zu verringern.

Die Energieeffizienz bis 2030 um 11,7 % zu verbessern, ist somit ein neues verbindliches Ziel auf EU-Ebene. Die Mitgliedstaaten müssen zwischen 2024 und 2030 jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 % erzielen. Die Mitgliedstaaten müssen nun Energieeffizienzverbesserungen vorrangig auch bei den von Energiearmut betroffenen Menschen umsetzen.

42,5 %
als neues Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 (mit dem künftigen Ziel von 45 %)
11,7 %
Energieeffizienzverbesserung bis 2030

Auch das Besteuerungssystem für Energieerzeugnisse muss den ökologischen Wandel unterstützen, indem die richtigen Anreize gesetzt werden. Nach einem Vorschlag der Kommission, über den noch verhandelt wird, sollen außerdem die Mindeststeuersätze für Heizung und Verkehr mit unseren Klimazielen in Einklang gebracht und zugleich die sozialen Auswirkungen abgefedert und benachteiligte Bürger/innen unterstützt werden.

Sanierung von Gebäuden für einen grüneren Lebensstil

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Die Kommission beabsichtigt, die Sanierungsquote in den nächsten zehn Jahren mindestens zu verdoppeln und durch Sanierungen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz zu sorgen. Ziel ist es, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern, die Treibhausgasemissionen in Europa zu senken und die Digitalisierung sowie Weiterverwendung und Recycling von Baustoffen zu fördern.

Zur Förderung der notwendigen Sanierungen haben wir 2021 eine Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgeschlagen. Dadurch soll die Energieeffizienz von Gebäuden in ganz Europa unter sorgfältiger Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten schrittweise verbessert werden.

Diese notwendigen Verbesserungen können durch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. durch das Anbringen von Isolierungen, den Austausch alter Fenster oder Türen, die Modernisierung von Heizungsanlagen oder die Installation von Solarpaneelen vorgenommen werden.

Mit dem neuen Sozialfonds für Klimaschutz werden EU-Bürger/innen unterstützt, die am stärksten von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen oder bedroht sind. Insgesamt werden über 86 Mrd. EUR bereitgestellt, um die finanziell schwächsten Bürger/innen und kleinen Unternehmen beim ökologischen Wandel zu unterstützen.

Der Fonds wird diese finanziell schwachen Gruppen durch strukturelle Maßnahmen und Investitionen in die Energieeffizienz, die Sanierung von Gebäuden (z. B. Isolierung), saubere Wärme- und Kälteversorgung (z. B. Wärmepumpen) und die Integration erneuerbarer Energien (z. B. Solarpaneele) sowie in emissionsfreie und emissionsarme Mobilität und Verkehrsmittel, einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel, unterstützen.

Darüber hinaus ergänzt ein neuer indikativer nationaler Richtwert in Form eines Anteils von 49 % erneuerbarer Energie im Gebäudesektor die neuen EU-Vorschriften zu Gebäuden und wird als Richtschnur für die Bemühungen der Mitgliedstaaten dienen.

Für den öffentlichen Sektor gilt zudem ein neues Ziel, den jährlichen Energieverbrauch um 1,9 % zu senken. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche von Gebäuden, die sich im Eigentum der öffentlichen Verwaltung befinden, zu sanieren, wird von den zentralen Regierungsstellen auf alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet.

Außerdem werden ab 2027 Gebäude und Kraftstoffe unter das Emissionshandelssystem fallen, wodurch die Kosten der Umweltverschmutzung angelastet werden und Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Kraftstoffe und für Reinvestitionen in saubere Technologien entstehen.

Schutz unseres Planeten und unserer Gesundheit mithilfe der Natur

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Die Wiederherstellung der Natur und die Belebung der biologischen Vielfalt sind schnelle und kostengünstige Lösungen für die CO2-Abscheidung und -speicherung. Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein umfassender, langfristiger Plan zum Schutz der Natur, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass sich die biologische Vielfalt in Europa zum Wohl der Menschen, des Klimas und des Planeten erholt.

Die Strategie umfasst konkrete Verpflichtungen und Maßnahmen:

  • Ausweitung der bestehenden Natura-2000-Gebiete (EU-weites Netz geschützter Land- und Meeresgebiete in Europa)
  • Einleitung eines EU-Plans zur Wiederherstellung der Natur, einschließlich der ersten Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, über die derzeit verhandelt wird
  • Mobilisierung von Finanzmitteln für die biologische Vielfalt mit Blick auf den nötigen tiefgreifenden Wandel
  • Einleitung von Maßnahmen zur Bewältigung der weltweiten Herausforderungen in Bezug auf die Biodiversität

Die Wiederherstellung der Natur spielt eine wesentliche Rolle zur Begrenzung des Fortschreitens der globalen Erwärmung durch die CO2-Abscheidung und -speicherung, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Minderung der Auswirkungen zunehmend schwerer Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Dürren oder Hitzewellen.

Ferner ist die nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, vor allem die Schädigung und Verschmutzung der Böden, eine zentrale Ursache für die Klima- und die Biodiversitätskrise. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie zur Bodenüberwachung will die Kommission dieses Problem angehen und die Weichen für gesunde Böden in der EU bis 2050 stellen. Konkret sollen Daten zur Bodengesundheit erhoben und Landwirten sowie anderen Bodenbewirtschaftern zur Verfügung gestellt werden.

Den Nettoabbau von CO2 zu fördern sowie CO2-Senken in der EU voranzutreiben, ist von größter Bedeutung. Das EU-Ziel für den Nettoabbau von CO2 durch natürliche Senken wird auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030 angehoben. Die Mitgliedstaaten sind gemeinsam für die Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre verantwortlich und müssen selbst für die Instandhaltung und den Ausbau ihrer CO2-Senken sorgen, um das neue EU-Ziel zu erreichen.

Bioenergie trägt zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zur Dekarbonisierung der EU-Wirtschaft bei. Allerdings muss sie nachhaltig genutzt werden. Im Einklang mit den ehrgeizigeren Klima- und Biodiversitätszielen werden neue strenge Kriterien angewandt, um nicht nachhaltigen Holzeinschlag zu vermeiden und Gebiete mit hohem Biodiversitätswert zu schützen.

Förderung globaler Klimaschutzmaßnahmen

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Der europäische Grüne Deal hat bereits ein positives Beispiel gesetzt und wichtige internationale Partner dazu veranlasst, eigene Zieltermine für die Klimaneutralität festzulegen.

Mit Investitionen in Technologien für erneuerbare Energien entwickeln wir Fachwissen und Produkte, die auch in der übrigen Welt benötigt werden.

Durch die Umstellung auf einen umweltfreundlichen Verkehr entstehen weltweit führende Unternehmen für die Versorgung eines wachsenden Weltmarktes. In Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern werden wir die Emissionen im weltweiten Luft- und Seeverkehr gemeinsam verringern.

Auf der UN-Klimakonferenz 2023 in Dubai drängte die EU auf weltweit deutlich höher gesteckte Klimaziele, um das 1,5 °C-Ziel gemäß dem Pariser Klimaabkommen in Reichweite zu halten. Zudem trug sie dazu bei, dass sich die teilnehmenden Staaten auf eine raschere Abkehr von fossilen Brennstoffen, eine Verdreifachung der erneuerbaren Energien und eine Verdopplung der Energieeffizienz in diesem Jahrzehnt einigten.

Gemeinsam sind die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Europäische Investitionsbank mit einem Beitrag von 28,5 Mrd. EUR im Jahr 2022 der größte öffentliche Geldgeber für die Klimaschutzfinanzierung in Entwicklungsländern.

Wo finanziert die EU Klimaschutzmaßnahmen?

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