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Europäische Kommission

Der Europäische Fiskalausschuss: Fragen und Antworten

Worum handelt es sich bei diesem Ausschuss und was sind seine Aufgaben?

Im Anschluss an den Bericht der fünf Präsidenten über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas beschloss die Kommission im Oktober 2015, einen unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschuss (EFA) für haushaltspolitische Fragen einzurichten. Zentrale Aufgaben des EFA:

Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1263

  1.  Bereitstellung einer zeitnahen Ex-post-Bewertung der Umsetzung des haushaltspolitischen Steuerungsrahmens der Union
  2. Beratung im Hinblick auf den künftigen haushaltspolitischen Kurs, der für das Euro-Währungsgebiet als Ganzes angemessen ist, sowie zu den nationalen haushaltspolitischen Kursen, die ihn im Rahmen der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts auf angemessene Weise stützen würden
  3. Abgabe von Stellungnahmen – auf Ersuchen der Kommission oder des Rates – zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie zur Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1263
  4. enge Zusammenarbeit mit unabhängigen finanzpolitischen Institutionen gemäß Artikel 8a der Richtlinie 2011/85/EU
  5. Abgabe von Vorschlägen für die künftige Entwicklung der finanzpolitischen Rahmenvorschriften

Der Europäische Fiskalausschuss setzt sich aus dem Vorsitz und vier Mitgliedern zusammen und wird von einem Sekretariat unterstützt. Beim Vorsitz und bei den Mitgliedern des Ausschusses handelt es sich um anerkannte internationale Sachverständige für Finanzpolitik, öffentliche Finanzen und Makroökonomie mit Erfahrungen in den Bereichen wirtschaftspolitische Steuerung in Europa und den Haushaltsregeln der EU.

Warum wurde er eingerichtet?

Die Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2007 hat deutlich gemacht, wie wichtig es für die Mitgliedstaaten ist, eine verantwortungsvolle Finanzpolitik zu betreiben, die das Ziel nachhaltiger öffentlicher Finanzen mit der Notwendigkeit der wirtschaftlichen Stabilität vereinbart. Dies ist für das Euro-Währungsgebiet besonders wichtig. Der Ausschuss legt der Kommission und dem Rat eine Evaluierung der Umsetzung der EU-Haushaltsregeln vor, einschließlich der Angemessenheit des auf Ebene des Euro-Währungsgebiets und auf nationaler Ebene verfolgten haushaltspolitischen Kurses.

Wann wurde der Ausschuss eingerichtet?

Der Ausschuss wurde am 21. Oktober 2015 mit dem Beschluss (EU) 2015/1937 der Kommission vom 21. Oktober 2015 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses eingerichtet. 

Am 29. Juli 2024 wurde ein neuer Beschluss (EU) 2024/2115 der Kommission vom 29. Juli 2024 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/1937 angenommen. Im Allgemeinen tritt er einmal monatlich oder bei Bedarf häufiger zusammen.

Wie werden die Mitglieder ausgewählt?

Das strukturierte und transparente Auswahlverfahren für die fünf Ausschussmitglieder beginnt mit einem offenen Aufruf zur Interessenbekundung. Ein Auswahlausschuss aus hochrangigen Beamten der Kommission führt Auswahlgespräche und stellt eine Vorauswahl für den Vorsitz und die Mitglieder auf. Anschließend konsultiert die Kommission das Europäische Parlament und den Ministerrat zu den in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen.

Nach welchen Kriterien werden die Mitglieder des Ausschusses ausgewählt?

Zu den Kriterien gehören:

  • einschlägige und nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/der Bewerberin, die belegen, dass er/sie ein*e international anerkannte*r Sachverständige*r in den Bereichen Makroökonomie, öffentliche Finanzen, Fiskalpolitik und Haushaltsführung ist
  • gründliches Verständnis der EU-Haushaltsregeln und ihrer Bedeutung für das Funktionieren der EU und der WWU
  • nachgewiesene einschlägige Kompetenz und Erfahrung in Bezug auf wirtschaftspolitische Entscheidungen, vorzugsweise erworben im Rahmen von Tätigkeiten für politische Organe, Politikberatungseinrichtungen oder Hochschulen
  • Kenntnis der EU-Organe, der EU-Entscheidungsprozesse und der Rolle der Europäischen Kommission
  • Erfahrung in der Durchführung von wirtschaftlichen Analysen auf übergeordneter, länderübergreifender Ebene wäre von Vorteil

Im Rahmen des Möglichen soll bei der Auswahl ein ausgewogenes Verhältnis der Bewerberinnen und Bewerber in Bezug auf Geschlecht und geografische Herkunft erzielt werden, wobei das Hauptaugenmerk den besonderen Aufgaben des Europäischen Fiskalausschusses und dem erforderlichen Sachverstand gilt. 

Ist der Ausschuss unabhängig oder Teil der Kommission?

Die Mitglieder des Ausschusses sind verpflichtet, unabhängig zu handeln und dürfen von den Organen, Einrichtungen oder Regierungen der EU oder der Mitgliedstaaten, einschließlich der Europäischen Kommission weder Weisungen anfordern noch entgegennehmen. Sie sind verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Durch die ausgewogene Zusammensetzung des Ausschusses, der verschiedene Erfahrungen, Hintergründe und Ansichten vereint, ist die Unparteilichkeit seiner Beratung gewährleistet.

Die Mitglieder des Ausschusses sind keine Mitarbeiter der Kommission und sind verpflichtet, unabhängiges Fachwissen bereitzustellen. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist es notwendig, das Sekretariat des Ausschusses der Kommission anzugliedern, um beispielsweise auf entsprechende Daten zugreifen zu können – der Ausschuss selbst wurde jedoch bewusst als vollständig unabhängiges Gremium konzipiert.

Das Mandat und der Aufbau des Ausschusses sind in dem Beschluss (EU) 2024/2115 der Kommission vom 29. Juli 2024 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/1937 transparent dargelegt. Sein Mandat und seine Unabhängigkeit verfügen daher über eine klare Rechtsgrundlage im Einklang mit bewährten Verfahren für unabhängige Stellen.

Warum trifft der Ausschuss keine haushaltspolitischen Entscheidungen?

Aus dem Bericht der fünf Präsidenten geht eindeutig hervor, dass der Ausschuss „beraten, nicht politische Maßnahmen umsetzen [sollte]. Die Bestimmungen durchzusetzen, sollte Aufgabe der Europäischen Kommission bleiben.“

Das Mandat der Kommission ist in dem EU-Vertrag verankert, in dem die Rolle der einzelnen Organe bei der Gestaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik klar festgelegt ist. Ein „vollständig unabhängiges Sachverständigengremium“ kann keine Haushaltsentscheidungen treffen, da dies gegen die Vorrechte der verschiedenen EU-Organe, einschließlich der im Vertrag festgelegten Rechenschaftspflicht und Beschlussfassungsverfahren, verstoßen würde.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Rolle des auf EU-Ebene eingerichteten Ausschusses, der die Kommission und den Rat berät, nicht mit der Rolle der Fiskalräte auf nationaler Ebene zu verwechseln.

Sind die Stellungnahmen des Ausschusses öffentlich?

Im Einklang mit dem Beschluss der Kommission zur Einrichtung des Ausschusses (Artikel 7) werden alle Berichte und Stellungnahmen des EFA veröffentlicht.

Verfügt der Ausschuss über angemessene Ressourcen?

Zwischen dem Ausschuss und den zuständigen Kommissionsdienststellen wurde eine Vereinbarung unterzeichnet. Ein Sekretariat leistet dem Ausschuss technische und praktische Unterstützung.

Welche Verbindung besteht zwischen dem Ausschuss und den nationalen Fiskalräten?

Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im Rahmen der Verordnungen des „Zweierpakets“ nationale Fiskalräte einzurichten. Diese sind unabhängige Gremien, die die Einhaltung der nationalen Haushaltsregeln in den Mitgliedstaaten überwachen.

Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, im Rahmen der Richtlinie 2011/85 des Rates nationale Fiskalräte zu haben. Diese sind unabhängige Gremien, die die Einhaltung der nationalen Haushaltsregeln in den Mitgliedstaaten überwachen und makroökonomische Prognosen zur Untermauerung der nationalen Haushalte bewerten/erstellen.

Der Ausschuss greift nicht in die Arbeit der nationalen Fiskalräte ein, sondern arbeitet mit ihnen zusammen, insbesondere beim Austausch bewährter Verfahren und bei der Förderung eines gemeinsamen Verständnisses im Zusammenhang mit den Haushaltsregeln der EU. Eine solche Zusammenarbeit kommt sowohl dem Ausschuss als auch den nationalen Fiskalräten zugute und stärkt sie.