Page contents Page contents KonsultationIm Einklang mit den in den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung festgelegten Mindeststandards der Europäischen Kommission in Bezug auf Beteiligung und Offenheit gegenüber den Ansichten von Interessenträgern wurde eine umfassende Konsultationsstrategie entwickelt, die eine breite Beteiligung während des gesamten Politikzyklus dieser Initiative gewährleisten soll.Grundlage dieser Strategie war eine Kombination öffentlicher und gezielter Konsultationen. Die Europäische Kommission war um ein breites, ausgewogenes Meinungsspektrum bemüht und gab allen Beteiligten (Unternehmen, Verbrauchern, nationalen Behörden, Juristen und Wissenschaftlern) Gelegenheit zur Stellungnahme.Im Zuge des umfassenden Konsultationsprozesses erfolgten eine öffentliche Konsultation, spezifische Konsultationen der wichtigsten Interessenträger und der EU-Länder sowie Umfragen bei Verbrauchern und Unternehmen.1. Öffentliche Konsultation 2. Spezifische Konsultationen der wichtigsten Interessenträger:a. Anfang 2015 wurde die Gruppe für die Konsultation der Interessenträger zum Verbraucherrecht bei Online-Einkäufen und Einkäufen von digitalen Gütern („Stakeholder-Konsultationsgruppe“) eingerichtet. Diese umfasst 22 Organisationen, die Verbraucher, KMU, Einzelhändler, Online-Händler, Online-Plattformen, Hersteller, Rechtsberufe, Marketingfachleute sowie Entwickler und Anbieter von Inhalten vertreten und damit ein breites Interessenspektrum repräsentieren. Die Stakeholder-Konsultationsgruppe wurde beauftragt, die Kommission bei der Ermittlung problematischer Bereiche, bei der Beseitigung vertragsrechtlicher Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Erwerb digitaler Inhalte und materieller Güter zu unterstützen und mögliche Lösungen zu erörtern. Die Gruppe trat im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015 sieben Mal zusammen.b. Workshops mit EU-Ländern: Es wurden drei Workshops mit den EU-Ländern veranstaltet. Beim ersten Workshop (5. Juni 2015) konzentrierte sich die Diskussion auf das von der Kommission für diese neue Initiative anzunehmende allgemeine Konzept sowie zentrale vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit digitalen Inhalten.Der zweite Workshop (6. Juli 2015) diente der Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von materiellen Gütern. Beim dritten Workshop (6. Oktober 2015) wurden die von den Kommissionsdienststellen geprüften Entwürfe für Vorschriften ausführlicher erörtert. Die einschlägigen Fragen wurden auch mit den nationalen Durchsetzungsbehörden auf der Sitzung des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (28. April 2015) und mit den für die Verbraucherpolitik zuständigen nationalen Behörden auf der Tagung des Netzes für Verbraucherpolitik (5./6. Mai 2015) erörtert.c. Es fanden mehrere bilaterale Treffen mit den EU-Ländern statt, die mit der Vorbereitung von Rechtsvorschriften über digitale Inhalte begonnen haben. Ferner fanden bilaterale Fachsitzungen mit anderen EU-Ländern statt.d. Der Unterausschuss für den digitalen Binnenmarkt der Europäischen Beratenden Verbrauchergruppe aus 12 Vertretern nationaler Verbraucherorganisationen hat Empfehlungen zur Überwindung vertragsrechtlicher Hindernisse beim Online-Kauf von digitalen Inhalten und materiellen Gütern erarbeitet. Die Gruppe empfahl insbesondere eine Überarbeitung der Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter sowie der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsbedingungen, forderte eine bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften und sprach sich gegen unterschiedliche Regelungen für Online- und Offline-Handel aus.e. Von Juni bis August 2015 wurden ausführliche Gespräche mit Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern geführt, die im grenzüberschreitenden elektronischen Handel tätig oder hieran interessiert sind.3. Umfragen bei Verbrauchern und UnternehmenDie Verbraucher wurden durch Umfragen der Kommission direkt konsultiert. Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt wurden 2015 zwei Erhebungen zur Ermittlung der wichtigsten grenzüberschreitenden Hindernisse für den digitalen Binnenmarkt durchgeführt:Eine Verbraucherumfrage in allen 28 EU-Ländern. Mehr als 23 000 Teilnehmer/-innen wurden zu ihren Online-Einkäufen sowohl materieller Güter als auch digitaler Inhalte in jedem EU-Land, grenzüberschreitend sowie in Norwegen und Island befragt. Die Verbraucherbefragung erstreckte sich auch auf Empfindungen und Beweggründe, die grenzüberschreitende und inländische Einkäufe im Internet fördern oder behindern.Eine Unternehmensumfrage in 26 EU-Ländern. 8 705 Teilnehmer/-innen wurden zu ihrer Online-Ein- und Verkaufstätigkeit sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend, zu ihren Erfahrungen mit dem grenzüberschreitenden Ein- und Verkauf, zu aufgetretenen Problemen und den wesentlichen Gründen für die Ablehnung des grenzübergreifenden Online-Verkaufs befragt.Im Rahmen einer wirtschaftlichen Studie zu Konsumgütern mit digitalem Inhalt wurden 1 000 Verbraucher/-innen in 15 EU-Ländern dazu befragt, mit welcher Art von Problemen sie beim Kauf digitaler Inhalte konfrontiert waren. Auch Unternehmen wurden in einer Reihe von 20-30 Befragungen in jedem der 15 ausgewählten EU-Länder direkt konsultiert. Einzelne Unternehmen, darunter KMU, wurden gebeten, die wichtigsten Probleme anzugeben, mit denen sie beim Verkauf bzw. der Bereitstellung digitaler Inhalte für Verbraucher im Inland und grenzüberschreitend konfrontiert sind.Studien 25. OKTOBER 2017Economic study on consumer digital content products 25. OKTOBER 2017Report - The macro-economic impact of e-commerce in the EU Digital Single Market 25. OKTOBER 2017Study on mandatory rules applicable to contractual obligations in contract for sales of goods sold at a distance and in particular on line