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Europäische Kommission

Beziehungen zur Europäischen Bürgerbeauftragten

Die Europäische Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden über mutmaßliche Missstände in den Organen und Einrichtungen der EU entgegen und prüft diese.

Die Europäische Bürgerbeauftragte und die Kommission

2022 leitete die Bürgerbeauftragte 348 Untersuchungen ein (2021: 338), davon 197 in Bezug auf die Kommission (2021: 210).

Der Großteil der Untersuchungen der Bürgerbeauftragten betrifft nach wie vor die Kommission (57,1 % im Vergleich zu 56,8 % im Jahr 2021), da diese das EU-Organ mit den meisten direkten Kontakten zu den Bürgerinnen und Bürgern ist.

Jedes Jahr stimmt die Kommission ungefähr drei Vierteln der Vorschläge (Lösungsvorschläge, Anregungen für Verbesserungen und Empfehlungen) der Europäischen Bürgerbeauftragten zu.

Von den 330 abgeschlossenen Untersuchungen im Jahr 2022 endeten 152 Fälle damit, dass es zu einer Beilegung durch die Organe kam, Lösungen erzielt oder teilweise erzielt wurden oder die Organe Anregungen für Verbesserungen annahmen. In 122 Fällen lagen keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit vor, in 42 Fällen waren keine weiteren Untersuchungen erforderlich und in lediglich 15 Fällen konnten Missstände festgestellt werden (4,5 %).

2022 kam es in 152 Fällen (46,1 %) zu einer Beilegung durch die Organe bzw. zu einer Lösungsfindung. 122 Fälle (37 %) endeten ohne Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit. In 42 Fällen (12,7 %) waren keine weiteren Untersuchungen erforderlich. Bei 15 Untersuchungen wurden Missstände festgestellt. Vier Fälle (1,2 %) landeten vor Gericht. In einem Fall (0,3 %) wurde die Lösung abgelehnt.

2022 endeten 95,5 % der Fälle ohne Feststellung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit, weil entweder objektiv kein Missstand vorlag oder weil ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wurde.

Streben nach guter Verwaltungspraxis

Die Kommission ist bestrebt, eine gute Verwaltungspraxis sicherzustellen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle schließt die Bürgerbeauftragte Untersuchungen nach sorgfältiger Prüfung ohne Feststellung von Missständen.

Empfehlungen, Lösungsvorschlägen oder Anregungen für Verbesserungen der Bürgerbeauftragten kommt die Kommission zumeist nach.

Manchmal kann die Kommission den Vorschlägen jedoch aus Gründen des öffentlichen Interesses oder aufgrund von Uneinigkeit nicht folgen. In diesen Fällen begründet die Kommission ihre Entscheidung.

Aktuelles:

In ihrem letzten Jahresbericht, der im Mai 2023 veröffentlicht wurde, weist die Bürgerbeauftragte auf einige Vorzeige-Fälle im Zusammenhang mit der Kommission hin.

  • Die Bürgerbeauftragte prüfte im Rahmen einer Untersuchung, inwiefern die Kommission eine ausgewogene Vertretung der Interessen in Bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) gewährleistet. Sie sprach sich dafür aus, dass die Kommission proaktiv mehr Material über die Pläne der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der neuen GAP veröffentlicht und dass die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Generaldirektion der Kommission sich häufiger mit Vertreterinnen und Vertretern aus Sektoren ohne Bezug zur Landwirtschaft trifft.
  • Sie leitete eine Untersuchung dazu ein, wie die Kommission im Hinblick auf das WHO-Übereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums sicherstellt, dass ihre Interaktionen mit der Tabakindustrie transparent sind (schriftliche Aufzeichnungen über Treffen, Anträge auf Zugang zu Dokumenten).
  • Sie begrüßte den auf ihre BlackRock-Untersuchung folgenden Vorschlag der Kommission, Bieter mit kollidierendem beruflichem Interesse abzulehnen.
  • Im Anschluss an eine Untersuchung zum Umgang der Kommission mit dem „Drehtüreffekt“ forderte sie die Kommission auf, Stellen vorübergehend zu verbieten, wenn Risiken nicht ausgeglichen oder Beschränkungen nicht durchgesetzt werden können, und Entscheidungen über neue Stellen von Personal schneller zu veröffentlichen.
  • Sie leitete eine öffentliche Konsultation zur Transparenz bei EU-Umweltentscheidungen ein (weitere Schritte folgten 2023).
  • In Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) fragte sie die Kommission, wie sie die Rechenschaftspflicht für die aus der Fazilität stammenden Ausgaben sicherzustellen gedenke, sodass die Öffentlichkeit leicht erkennen könne, welche Projekte finanziert werden und ob die versprochenen Etappenziele erreicht wurden. Die Bürgerbeauftragte erhielt auch Beschwerden über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Wiederaufbauplänen von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Dänemark. In ihren Analysen betonte sie, dass der Bedeutung der ARF entsprechend hohe Transparenzstandards gegenüberstehen müssen.
  • Sie veröffentlichte eine Reihe praktischer Empfehlungen für die EU-Verwaltung zur Aufzeichnung von arbeitsbezogenen Textnachrichten. Den Empfehlungen zufolge sollten arbeitsbezogene Textnachrichten als EU-Dokumente anerkannt und neben technischen Lösungen zur einfachen Aufzeichnung solcher Nachrichten ebenfalls klare Leitlinien für das Personal dazu eingeführt werden, wie solche Textnachrichten aufzuzeichnen sind. Die Kommission erklärte der Bürgerbeauftragten daraufhin, dass sie weitere Leitlinien zu modernen Kommunikationsmitteln wie Textnachrichten herausgeben werde.
  • Angesichts der zunehmenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten leitete sie Untersuchungen zu diesem Thema ein. Dabei wurde der Zeitraum untersucht, den die Kommission für die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit benötigt.
  • Die Bürgerbeauftragte kritisierte die Kommission für die verzögerte Einrichtung eines Überwachungsmechanismus für den Grenzschutz durch die kroatischen Behörden. Sie forderte die Kommission auf, aktuelle Informationen darüber vorzulegen, wie der Überwachungsmechanismus funktioniert und ob er unabhängig und wirksam ist. Zudem forderte sie die Kommission auf, sie bis Anfang 2023 über die Maßnahmen zu informieren, die sie ergriffen hat, um die Wahrung der Grundrechte im Rahmen von mit EU-Mitteln unterstützten Grenzschutzeinsätzen zu stärken.
  • Sie stellte fest, dass die Kommission nicht hinreichend geprüft hat, wie sich Projekte mit potenziellen Überwachungskapazitäten, die vom Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika finanziert werden, auf die Menschenrechte auswirken. Sie forderte, dass die Bewertung eines jeden Projekts in Zukunft auf Grundlage der Menschenrechte erfolgt.
  • Auskunftsersuchen wurden zu folgenden Themen gestellt: Welche Auswirkungen hat künstliche Intelligenz auf die EU-Verwaltung und die öffentlichen Verwaltungen in der EU? Wie werden Informationen über Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Organisationen oder Selbstständigen von der Kommission bereitgestellt? Wie stellt die Kommission die Achtung der Menschenrechte bei internationalen Handelsabkommen sicher? Wie informiert die Kommission über abgelehnte Angebote im Rahmen von Ausschreibungen und Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen?

Auszeichnung für gute Verwaltungspraxis

Mit der Auszeichnung würdigt die Europäische Bürgerbeauftragte Initiativen, Projekte und andere Arbeiten von Dienststellen der Organe, Agenturen und anderen Einrichtungen der Europäischen Union, die einen sichtbaren und direkten positiven Einfluss auf das Leben der Menschen in Europa und darüber hinaus haben. Die Europäische Kommission erhielt bereits mehrere Auszeichnungen.

Mehr dazu:

Rechtsgrundlage

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

  • In Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird das „Recht auf eine gute Verwaltung“ definiert: „Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.“
  • In Artikel 43 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Folgendes festgelegt: „Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat haben das Recht, den Europäischen Bürgerbeauftragten im Falle von Missständen bei der Tätigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, mit Ausnahme des Gerichtshofs der Europäischen Union in Ausübung seiner Rechtsprechungsbefugnisse, zu befassen.“

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

Berichte der Europäischen Bürgerbeauftragten:

Umgang mit personenbezogenen Daten

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