Neue Vorschriften tragen dringendem Bedarf Rechnung
Die nicht nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, vor allem die Schädigung und Verschmutzung der Böden, ist eine zentrale Ursache für die Klima- und die Biodiversitätskrise in der EU. Sie hat bereits Tausende von Menschenleben und Milliarden Euro gekostet.
Dürren, Waldbrände, Wasserknappheit und Überschwemmungen nehmen rasch zu und betreffen bereits drei Viertel der europäischen Länder.

Ertragsverluste aufgrund geschädigter Umwelt, Umweltverschmutzung, Dürren, Hitzewellen, Überschwemmungen und neuen Schädlingen gehen zulasten von Landwirten und Fischern. Sie treffen aber auch unsere Geldbörse, da die Lebensmittelpreise steigen.
Die EU-Kommission hat daher Maßnahmen eingeführt, deren langfristige wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und ökologische Vorteile die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen gewährleisten.
Böden sind eine wichtige, lebendige natürliche Ressource, die für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft von größter Bedeutung ist. Sie sind vor allem eine nicht erneuerbare Ressource, in der Hunderttausende von Arten zusammenleben und zusammenarbeiten. Böden erbringen eine Fülle von Ökosystemleistungen, auf die wir angewiesen sind, um Katastrophen vorzubeugen, den Klimawandel einzudämmen und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten.
Die neue Richtlinie zur Bodenüberwachung hat die EU auf den Weg zu gesunden Böden bis 2050 gebracht, indem sie
- die EU-Länder zur Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit verpflichtet
- Landwirte und Bodenbewirtschafter bei der Verbesserung der Bodengesundheit und -resilienz unterstützt
- eine Lösung für langfristige kontaminierte Standorte einführt
- die Kenntnisse über die Bodengesundheit verbessert
Dank neuer Technologien werden Landwirtschafts- und Forstflächen krisenbeständiger. Ernten werden vor den Auswirkungen des Klimawandels, der schwindenden Artenvielfalt und der Umweltzerstörung geschützt. Neue genomische Verfahren (NGT) sind innovative Instrumente, die unser Lebensmittelsystem nachhaltiger und krisentauglicher machen können.
Sie ermöglichen es uns, verbesserte Pflanzensorten zu entwickeln, die klima- und schädlingsresistent sind, weniger Düngemittel und Pestizide brauchen und womöglich ertragreicher sind. Das hilft, den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide um die Hälfte zu verringern und die EU unabhängiger von Agrareinfuhren zu machen.
Was sind neue genomische Verfahren?
NGTs sind Verfahren, mit denen sich neue Pflanzensorten schneller und präziser züchten lassen als mit klassischen Züchtungsverfahren wie der Saatgutauswahl oder der Kreuzungszucht. NGTs können eine große Vielfalt an pflanzlichen Erzeugnissen hervorbringen. Diese Pflanzen können entweder nur geringfügige Veränderungen, die womöglich auch in der Natur oder bei der klassischen Züchtung auftreten, oder aber komplexere Veränderungen aufweisen.
Mit den neuen Vorschriften aus dem Juni 2026 wird ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet, und dabei zur Nachhaltigkeit bei einer Vielzahl von Pflanzenarten sowie zur Schaffung von Möglichkeiten für Forschung und Innovation beigetragen.
Die Vorschriften:
- führen zwei Kategorien von Pflanzen ein, die per NGT gewonnen werden – Pflanzen, die mit natürlich vorkommenden Variationen vergleichbar sind, und Pflanzen mit komplexeren Veränderungen
- verringern den Verwaltungsaufwands für Züchter und Landwirtschaftsbetriebe
- stellen ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz sicher
- stellen eine konsequente Überwachung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von NGT-Produkten sicher
Verbesserung von Pflanzen- und forstlichem Vermehrungsgut
Der europäische Saatgutsektor ist der weltweit größte Exporteur.
Pflanzenvermehrungsgut wird zur Vermehrung anderer Pflanzen (Saatgut, Stecklinge, Wurzeln, Knollen usw.) verwendet. Mit forstlichem Vermehrungsgut (FVG) hingegen sind Samen, Pflanzen und Teile von Baumarten gemeint, die für Wälder und Baumpflanzungen verwendet werden. Das Recht muss mit den Entwicklungen in der Wissenschaft Schritt halten.

Durch die im Juni 2026 angenommenen neuen Vorschriften:
- werden Qualität und Verfügbarkeit von FVG sichergestellt
- werden Wälder in ganz Europa gesund gehalten, und dafür gesorgt, dass der richtige Baum am richtigen Ort gepflanzt wird
- wird ein nachhaltiger und innovativer FVG-Sektor aufgebaut, der die biologische Vielfalt fördert und zur Bewältigung künftiger Herausforderungen beiträgt
- werden Qualität und Gesundheit von FVG sichergestellt
Weniger Lebensmittel- und Textilabfälle
Die Verringerung der Lebensmittel- und Textilabfälle kann zu einer effizienteren Nutzung der natürlichen Ressourcen und zu einer weiteren Senkung der Treibhausgasemissionen aus diesen Sektoren beitragen.
Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben sich zur Umsetzung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verpflichtet, wonach die Pro-Kopf-Lebensmittelverschwendung auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 weltweit halbiert werden soll. Damit die EU schneller voranschreiten kann, müssen die EU-Länder nach den im September 2025 eingeführten neuen EU-Vorschriften die Lebensmittelverschwendung verringern:
- um 10 % in Verarbeitung und Herstellung
- um 30 % (pro Kopf) in Einzelhandel, Gastronomie und Haushalten
Wenn weniger Lebensmittel weggeworfen werden, trägt das zur Ernährungssicherheit bei. Unternehmen und Verbraucher sparen Geld, und die Umwelt wird geschont.
Nachhaltige und kreislauffähige Textilien
Der Verbrauch von Textilien ist nach der Lebensmittelherstellung, dem Wohnbau und der Mobilität der viertstärkste Faktor, was die Auswirkungen auf Umwelt und Klimawandel angeht. Er zählt auch zu den drei größten Belastungen für Wasser- und Landressourcen und zu den fünf größten Belastungen in Bezug auf die Rohstoffnutzung und Treibhausgasemissionen in der EU.

Die neuen Vorschriften, die seit September 2025 gelten, sehen vor, dass die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen in die Pflicht genommen werden und EU-weit zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Textilabfällen führen sollen:
- Einführung verbindlicher und harmonisierter Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in allen EU-Ländern, wobei die Hersteller die Kosten für die Bewirtschaftung von Textilabfällen tragen
- Einführung einer einheitlichen Unterscheidung zwischen Textilabfällen und gebrauchten Textilien – Die Länder müssen sicherstellen, dass getrennt gesammelte Textilien sortiert werden, um zu verhindern, dass Textilabfälle fälschlicherweise als wiederverwendbar gekennzeichnet werden.
Durch eine größere Verfügbarkeit gebrauchter Textilien werden lokal Arbeitsplätze geschaffen und Verbraucher*innen in der EU und darüber hinaus können Geld sparen; gleichzeitig werden die Auswirkungen der Textilproduktion auf die natürlichen Ressourcen abgemildert.
Die Seite wurde zuletzt am 8 Juli 2026 aktualisiert.