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Der Fonds für einen gerechten Übergang

Der Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) ist die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang (JTM).

Er wird maßgeblich dafür sein, jenen Gebieten, die vom Übergang zur Klimaneutralität am stärksten betroffen sind, individuelle Hilfe zu bieten. Seine praktische Durchführung erfolgt über eine geteilte Mittelverwaltung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, die in erster Linie regionale Unterschiede verringern und strukturelle Veränderungen in der EU bewältigen soll.

Der Fonds wird mit 17,5 Mrd. EUR ausgestattet (zu Preisen von 2018; 19,2 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen). Das ist frisches Geld zur Unterstützung der EU-Staaten beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft. 7,5 Mrd. EUR stammen dabei aus dem EU-Haushalt für 2021-2027, während es sich bei den verbleibenden Mitteln in Höhe von 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2023 um externe zweckgebundene Einnahmen aus dem Europäischen Aufbauinstrument handelt.

Die Mitgliedstaaten können auf freiwilliger Basis zusätzliche Mittel aus ihren nationalen Anteilen am Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ERDF) und am Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) auf den JTF übertragen – vorausgesetzt, der übertragene Gesamtbetrag übersteigt nicht das Dreifache ihres JTF-Anteils. Ausgaben aus dem EU-Haushalt werden durch eine nationale Kofinanzierung entsprechend den kohäsionspolitischen Vorschriften ergänzt.

Der Fonds wird die sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abfedern und die wirtschaftliche Diversifizierung und Umstellung der betreffenden Gebiete unterstützen. Das beinhaltet die Förderung produktiver Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen, die Gründung neuer Unternehmen, Forschung und Innovation, Umweltsanierung, saubere Energie, Weiter- und Umschulung von Arbeitnehmern, Unterstützung bei der Arbeitssuche und aktive Eingliederung von Arbeitssuchenden sowie den Umbau bestehender CO2-intensiver Anlagen, wenn diese Investitionen zu erheblichen Emissionssenkungen und Arbeitsplatzschutz führen. Damit dürften fast 30 Milliarden Euro an Investitionen mobilisiert werden.

Ein spezielle Regelung im Rahmen von InvestEU

Die spezielle Regelung im Rahmen von InvestEU bildet die zweite Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang.

Sie wird im Zuge des InvestEU-Programms in den vier Politikbereichen umgesetzt. Das bedeutet, dass InvestEU im Rahmen des gebietsspezifischen Plans für einen gerechten Übergang (TJTP) Investitionen in ein breiteres Spektrum von Projekten unterstützen kann. Hierzu gehören Energie- und Verkehrsinfrastrukturprojekte, einschließlich Gasinfrastruktur und Fernwärme, aber auch Investitionen zur Verringerung der CO2-Emissionen, in die wirtschaftliche Diversifizierung und in die soziale Infrastruktur.

Die Kommission gewährt den Durchführungspartnern eine Haushaltsgarantie, um Projektträgern in Übergangsgebieten mit einem genehmigten TJTP direkt oder indirekt Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Projekte außerhalb dieser Gebiete können ebenfalls von der Regelung profitieren, vorausgesetzt, sie tragen zur Deckung des Entwicklungsbedarfs bei, der sich aus dem Übergang dieser Gebiete gemäß der einschlägigen TJTP ergibt.

Die InvestEU-Beratungsplattform wird als zentrale Anlaufstelle für Unterstützungsanträge fungieren – und zwar bei allen Projekten im Rahmen der zweiten und dritten Säule des JTM sowie bei einigen, über den JTF zu finanzierenden Projekten. Sie stellt je nach Bedarf des Projektträgers maßgeschneiderte technische Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau zur Verfügung. Geboten werden Beratungsleistungen für die Festlegung, Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung, Ausschreibung und Umsetzung von Projekten sowie zur Stärkung der Fähigkeit von Projektträgern, eine solide Projektpipeline in diesen Gebieten aufzubauen.

 

Neue Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank (EIB) für den öffentlichen Sektor

Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist die dritte Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Sie wird 1,5 Mrd. EUR für Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt und Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 10 Mrd. EUR umfassen. Dadurch sollen öffentliche Investitionen zwischen 25 und 30 Mrd. EUR mobilisiert werden, die dem Entwicklungsbedarf der Übergangsgebiete entsprechen. Die Fazilität könnte künftig neben der EIB auch auf andere Partner ausgeweitet werden.

Dieses Instrument richtet sich ausschließlich an öffentliche Einrichtungen und unterstützt Projekte, die für eine kommerzielle Finanzierung nicht genügend Eigenmittel generieren. Die Projekte dürften Investitionen in öffentliche Infrastrukturen aller Arten umfassen, von der Energie- und Verkehrsinfrastruktur über Fernwärmenetze, Energieeffizienzmaßnahmen einschließlich der Renovierung von Gebäuden bis hin zur sozialen Infrastruktur. Ausgenommen ist die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen.

Förderungswürdigkeit

In den gebietsspezifischen Plänen für den gerechten Übergang müssen die EU-Länder die Gebiete und Sektoren benennen, die für eine Finanzierung im Rahmen des Fonds für einen gerechten Wandel in Frage kommen. Welche Gebiete für eine Förderung in Frage kommen, wird im Dialog mit der Kommission ermittelt. Hierbei zugrundegelegt wird die im Rahmen des Europäischen Semesters vorgelegte Analyse und insbesondere der Vorschlag der Kommission für prioritäre Regionen und Sektoren hinsichtlich der Förderfähigkeit gemäß Anhang D der Länderberichte zum Europäischen Semester 2020. Die Genehmigung der Pläne durch die Kommission ist Voraussetzung für eine zweckgebundene Finanzierung nicht nur aus dem Fonds für einen gerechten Übergang, sondern auch aus der speziellen Regelung für einen gerechten Übergang im Rahmen von InvestEU und der EIB-Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor. Die Pläne werden den kohäsionspolitischen Programmen zwecks Unterstützung durch den Fonds für einen gerechten Übergang beigefügt und von der Kommission zusammen mit diesen Programmen angenommen.

Technische Hilfe

Der Plattform für einen gerechten Übergang kommt eine Schlüsselrolle zu. Sie stellt den Behörden, die den gebietsspezifischen Plan für einen gerechten Übergang ausarbeiten, während des gesamten Prozesses maßgeschneiderte technische Hilfe bereit, damit den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Regionen Rechnung getragen wird.

Die Kommission hat im März 2020 im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen einen Aufruf zur Interessenbekundung veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer gebietsspezifischen Pläne für einen gerechten Übergang zu unterstützen, damit Mittel aus dem Mechanismus für einen gerechten Übergang bereitgestellt werden können. Derzeit erhalten 18 Mitgliedstaaten technische Unterstützung.

Im Rahmen ihres Programms zur Unterstützung von Strukturreformen hat die Kommission in den letzten beiden Jahren verschiedenen Regionen praktische Unterstützung gewährt, um bei der Ausarbeitung langfristiger Wirtschaftsstrategien für den Ausstieg aus der Kohle zu helfen, so der slowakischen Region Horná Nitra‚ der griechischen Region Westmakedonien oder der rumänischen Region Valea Jiului (Schiltal).

Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, im Rahmen des künftigen Instruments für technische Unterstützung für den Zeitraum 2021-2027 zusätzliche technische Unterstützung zu beantragen, auch bei Regulierungs- und Verwaltungsreformen im Zusammenhang mit der Agenda für einen gerechten Übergang.

Auch eine Reihe von Gebieten in der EU erhält technische Hilfe im Rahmen der Initiative für Kohleregionen im Wandel.

Sonstige relevante mögliche Finanzierungsströme

Es stehen eine Reihe weiterer EU-Finanzierungsinstrumente zur Verfügung, um möglicherweise Programme und Projekte zu unterstützen, die auf einen gerechten Übergang ausgerichtet sind:

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