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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 10. Oktober 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Neue EU-Regeln über politische Werbung treten in Kraft 

 

Haben Sie schon einmal eine Werbung in einer Zeitung oder auf einer Website gesehen, ohne zu wissen, dass sie von einer politischen Partei oder einer ausländischen Organisation stammt? Dies ist nur ein Beispiel dafür, womit wir im Informationszeitalter zunehmend konfrontiert sind. Ab dem 10. Oktober gelten neue EU-weite Vorschriften, die diese komplexe politische Landschaft online und offline verständlicher und transparenter machen werden.   

Sie helfen uns, politische Werbung leicht zu erkennen, zu verstehen, wer dafür bezahlt, und zu erfahren, ob und wie wir gezielt mit dieser Werbung angesprochen wurden. So können wir unsere demokratischen Rechte bewusster und besser informiert ausüben. Mit den neuen Regeln wird auch sichergestellt, dass bei politischer Werbung unser Recht auf Privatsphäre uneingeschränkt geachtet und unsere Meinungs- und Redefreiheit geschützt werden.  

Ab jetzt gilt in der EU:  

  • Bezahlte und/oder gezielte politische Werbung muss als solche gekennzeichnet werden und einige grundlegende Informationen enthalten, etwa über ihren Kostenträger, die betreffende Wahl oder Volksabstimmung, die dafür gezahlten Beträge und den eventuellen Einsatz von Targeting-Techniken.
  • Gezielte politische Online-Werbung unterliegt strengeren Auflagen. Personenbezogene Daten dürfen nur für politische Werbung verwendet werden, wenn eine ausdrückliche und gesonderte Zustimmung erteilt wurde. Bestimmte Datenkategorien – wie jene, aus denen politische Meinungen oder die ethnische Zugehörigkeit hervorgehen – dürfen nicht für die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden.
  • Einflussnahme aus dem Ausland wird verhindert, indem von Sponsoren aus Drittländern bezahlte Werbeanzeigen in den drei Monaten vor einer Wahl oder einem Referendum in einem EU-Land unterbunden werden.  

Die neuen Vorschriften gelten nicht für persönliche Meinungen und redaktionelle Inhalte.  Die Verordnung regelt nicht den Inhalt politischer Werbung.

Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu deren wirksamer Umsetzung für Betroffene (u. a. Sponsoren, Anbieter politischer Werbedienstleistungen und Herausgeber politischer Werbung) veröffentlicht.  

Diese Vorschriften für politische Werbung ergänzen andere EU-Initiativen zum Schutz unserer Demokratie und zur Förderung freier und fairer Wahlen. 2020 legte die Kommission einen Aktionsplan für Demokratie in Europa vor, um die Handlungskompetenzen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Medienfreiheit zu stärken und EU-weit krisenfestere Demokratien aufzubauen.  

Mit Blick auf die Zukunft wird die Kommission bis Ende 2025 den Europäischen Schutzschild für die Demokratie annehmen – einen strategischen Rahmen, mit dem die Demokratie in der EU geschützt, gestärkt und gefördert werden soll. 

Weitere Informationen  

Demokratie und Wahlrecht  

Pressemitteilung – Verordnung zur Transparenz politischer Werbung: Kommission veröffentlicht unterstützende Leitlinien 

Unsere Demokratie schützen und unsere Werte wahren  

Portal für politische Werbung 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
10. Oktober 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation