Maßnahmen der Kommission
Die EU stützt sich auf die Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Wahrung der Menschenrechte. Dies schließt auch die Rechte von Menschen ein, die Minderheiten angehören.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind alle persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Bürger*innen in der EU zusammengefasst.
Ziele
- Wahrung der Grundrechte der Menschen durch die EU und ihre Mitgliedsländer
- Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
- Schutz personenbezogener Daten überall in der EU
- Zugang zum Recht im Falle rechtlicher Schwierigkeiten überall in der EU
- Schutz und Stärkung der Verbraucher*innen
Maßnahmen anderer EU-Institutionen im Bereich Justiz und Grundrechte
Zentrale Initiativen
Die Strategie gibt die Richtung für die Umsetzung der Charta bis 2030 vor.
Das europäische e-Justizportal ist die zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich.
Ihr Recht auf konsularischen Schutz.
Informationen über die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.