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Europäische Kommission
  • Presseartikel
  • 11. März 2025
  • Generaldirektion Kommunikation
  • Lesedauer: 2 Min

Migration: Kommission schlägt neues europäisches Rückkehrkonzept vor

 

Die Rückkehrquoten liegen EU-weit gegenwärtig bei 20 Prozent. Personen, die zum Verlassen eines EU-Landes aufgefordert wurden, entziehen sich oft den Behörden. Die Europäische Kommission hat jetzt die Einrichtung eines gemeinsamen EU-Rückkehrsystems vorgeschlagen, um EU-Ländern bei voller Achtung der Grundrechte dabei zu helfen, diese Quoten zu steigern. Es ist als Ergänzung zum EU-Migrations- und Asylpaket gedacht, das Mitte 2026 in Kraft tritt und eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Asylanträgen ermöglichen wird. 

Die neuen gemeinsamen Vorschriften umfassen 

  • gemeinsame Verfahren für den Erlass von Rückkehrentscheidungen und eine Europäische Rückkehranordnung, die neben der nationalen Rückkehrentscheidung erlassen wird 
  • die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen, damit EU-Länder die Rückkehrentscheidungen anderer EU-Länder ohne neues Verfahren vollstrecken können  
  • klare Regeln für die Rückführung und Ermutigung zu freiwilliger Rückkehr
  • strengere Regeln für Rückkehrer bei der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden während des gesamten Rückkehrverfahrens, etwa bei der Identitätsfeststellung und der Verpflichtung, im Land zu bleiben  
  • strenge Schutzvorkehrungen während des gesamten Rückkehrprozesses, um zu garantieren, dass das Rückkehrverfahren unter uneingeschränkter Achtung der grundlegenden und internationalen Menschenrechtsnormen durchgeführt wird  
  • strengere Vorschriften, um unerlaubte Ortswechsel zu verhindern und es den EU-Ländern zu ermöglichen, den Aufenthaltsort Rückkehrpflichtiger leichter festzustellen, wobei diese auch verpflichtet werden können, sich regelmäßig zu melden oder an einem von den nationalen Behörden benannten Ort aufzuhalten  
  • besondere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, indem die EU-Länder frühzeitig überprüfen, ob von einer Person eine Gefahr für die Sicherheit ausgeht, wobei dann strenge Vorschriften einschließlich obligatorischer Rückführung gelten 
  • die Sicherstellung systematischer Rückübernahmeersuchen an das Herkunftsland nach Rückkehrentscheidungen  
  • Rückkehrzentren, indem EU-Ländern durch die neuen Vorschriften die rechtliche Möglichkeit zu einem Abkommen oder einer Vereinbarung über die Rückführung in einen Drittstaat geboten wird, der die internationalen Menschenrechtsnormen und ‑grundsätze gemäß dem Völkerrecht achtet 

Der Vorschlag für neue Verfahren zum Umgang mit Rückkehrern wurde von Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien angekündigt und vom Europäischen Rat im Oktober 2024 gefordert. 

Weitere Informationen 

Priorität 2024–2029: Sicherheit und Verteidigung 

Factsheet – Ein umfassendes Migrationskonzept 

Factsheet – Ein neues Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem

Fragen und Antworten zum Vorschlag der Kommission für ein neues gemeinsames europäisches Rückkehrsystem 

Pressemitteilung: Kommission schlägt Gemeinsames Europäisches Rückkehrsystem vor 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. März 2025
Autor
Generaldirektion Kommunikation