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Annahme von EU-Rechtsvorschriften

Die EU verwendet verschiedene Legislativverfahren, um Gesetze zu erlassen. Das Verfahren für einen Legislativvorschlag ist abhängig von dessen Art und Gegenstand. Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden gemeinsam vom EU-Parlament und vom Rat der EU verabschiedet.

Ordentliches Gesetzgebungsverfahren durch Parlament und Rat

Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet, bei dem das Europäische Parlament (direkt gewählt) und der Rat der EU (Vertreter/innen der 27 EU-Länder) dasselbe Mitspracherecht haben. Die Kommission legt dem Parlament und dem Rat einen Legislativvorschlag vor. Beide Institutionen müssen sich auf dessen Wortlaut einigen, damit dieser Vorschlag EU-Recht wird. 

Verfahrensschritte

In mehreren Lesungen wird ein Legislativvorschlag von Parlament und Rat überarbeitet und abgeändert. Sobald sich die beiden Institutionen auf die vorzunehmenden Änderungen geeinigt haben, wird der Vorschlag angenommen. Sollten sich Parlament und Rat nicht einigen, findet eine zweite Lesung statt. Kommt auch in der zweiten Lesung keine Einigung zustande, so wird der Vorschlag an einen Vermittlungsausschuss weitergeleitet, in dem ebenso viele Vertreter des Rates wie Vertreter des Parlaments sitzen. Auch die Kommission ist bei diesen Sitzungen vertreten und kann dazu beitragen. Hat der Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt, wird der Text zu einer dritten Lesung an Parlament und Rat gesandt, damit er schließlich als Gesetz verabschiedet werden kann. In den seltenen Fällen, in denen es zu keiner Einigung kommt, entsteht auch kein Gesetz.

Hier finden Sie genauere Informationen zur Rolle des Parlaments und zur Rolle des Rates im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU.

Besondere Gesetzgebungsverfahren

Diese Verfahren kommen nur in bestimmten Fällen zur Anwendung. Im Prinzip ist der Rat der EU die einzige Rechtsetzungsinstanz; das Europaparlament muss lediglich seine Zustimmung zu einem Legislativvorschlag erteilen oder dazu konsultiert werden. In selteneren Fällen kann das Parlament alleine Rechtsvorschriften erlassen, nachdem es den Rat konsultiert hat.

Erlass durch die Kommission

Der Rat oder das Parlament können der Kommission die Befugnis übertragen, zwei Arten von nicht legislativen Rechtsakten zu erlassen:

  • Durchführungsrechtsakte zur Einführung von Maßnahmen, die gewährleisten, dass Rechtsvorschriften in allen EU-Ländern einheitlich umgesetzt werden
  • delegierte Rechtsakte zur Änderung oder Ergänzung bestehender Gesetze, insbesondere durch Hinzufügung neuer, nicht wesentlicher Regeln 

Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Überarbeitung der Verträge

Die EU-Verträge, die Grundlage allen EU-Rechts sind, können überarbeitet werden, um die EU-Rechtsvorschriften und -Strategien an neue Herausforderungen anzupassen. Jede Änderung der Verträge erfordert einen einstimmigen Beschluss aller 27 EU-Länder.

Es gibt zwei Verfahren zur Überarbeitung der Verträge: 

  • das ordentliche Änderungsverfahren kommt zur Anwendung, wenn wichtige Änderungen an den Verträgen vorgenommen werden, zum Beispiel eine Erweiterung oder Beschneidung der Zuständigkeiten der EU,
  • das vereinfachte Änderungsverfahren kann angewandt werden, wenn die Änderungen EU-interne Strategien und Maßnahmen betreffen, zum Beispiel Landwirtschaft und Fischerei, Binnenmarkt, Grenzkontrollen oder Wirtschafts- und Währungspolitik – vorausgesetzt, sie führen nicht zu einer Ausweitung der EU-Befugnisse.

Rolle der nationalen Parlamente

Die Parlamente der EU-Mitgliedsländer erhalten alle Legislativvorschläge der Kommission zur selben Zeit wie das Europäische Parlament und der Rat, sodass sie mit einer Stellungnahme darauf reagieren können.

In Bereichen, in denen die EU die Handlungsbefugnisse mit anderen EU-Ländern teilt, überprüfen die nationalen Parlamente, ob Maßnahmen auf nationaler oder regionaler Ebene wirkungsvoller wären (Subsidiaritätsprinzip). Dies wird „Mechanismus der Subsidiaritätskontrolle“ genannt.

Beziehungen zu den nationalen Parlamenten