Digitale Verträge für Europa
Der Einkauf im Internet kann für die Verbraucher schnell und kostengünstig sein. Bei Problemen wissen die Verbraucher jedoch häufig nicht über ihre Rechte Bescheid.
Zur Lösung dieser Probleme hat die Europäische Kommission zwei wichtige Vorschläge angenommen. Dabei geht es einerseits um Vorschriften für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Musikstreaming) und andererseits um Vorschriften für Verträge über den Online-Warenhandel (z. B. Kauf einer Kamera im Internet).
Den Vorschlägen liegt die Zielvorstellung zugrunde, dass in allen 28 EU-Ländern dieselben Vorschriften gelten sollen.
Aktueller Stand
Die Vorschläge zu digitalen Verträgen wurden im Dezember 2015 von der Kommission angenommen und werden derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen verhandelt.
Am 8. Juni 2017 legte der Rat seinen Standpunkt zum Vorschlag für eine Richtlinie über Vorschriften für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte fest.
Das Europäische Parlament setzt seine Arbeiten sowohl zum Vorschlag für eine Richtlinie über Vorschriften für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte (weitere Informationen zum laufenden Verfahren) als auch zum Vorschlag für eine Richtlinie über Vorschriften für Verträge über den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren (weitere Informationen zum laufenden Verfahren ) fort.
Die Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament werden beginnen, sobald beide Organe ihre Standpunkte festgelegt haben.
Kauf digitaler Inhalte
Bei digitalen Inhalten handelt es sich um Produkte wie Videos, Musik, Software oder Live-Übertragungen von Sportereignissen. Beim Online-Kauf solcher Produkte kann es zu Problemen wie den folgenden kommen:
- Heruntergeladene Musik lässt sich auf Ihrem Gerät nicht abspielen.
- Gekaufte Software läuft unversehens nicht mehr.
Kauf und Verkauf von Waren im Internet
Auch beim Online-Warenhandel gibt es rechtliche Unterschiede zwischen den EU-Ländern, die Unternehmen und Verbraucher davon abhalten, grenzüberschreitend zu verkaufen und zu kaufen. Unterschiede gibt es unter anderem hinsichtlich der Verbraucherrechte im Fall schadhafter Ware.
Als Folge davon müssen Unternehmen Zeit und Geld aufwenden, wenn sie grenzüberschreitend verkaufen, um sich über das ausländische Verbrauchervertragsrecht zu informieren und ihre Verträge entsprechend anzupassen.
Viele der von Verbrauchern gegenüber Online-Einkäufen gehegten Vorbehalte betreffen vertragsrechtliche Aspekte: Rechte bei Nichtlieferung oder bei Lieferung eines falschen oder mangelhaften Produkts oder Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei einem fehlerhaften Produkt.
Harmonisierung der Vorschriften für den Kauf digitaler Inhalte
Es gibt keine EU-weiten Regelungen für fehlerhafte digitale Inhalte. Einige EU-Länder haben bereits mit der Ausarbeitung ihrer eigenen Rechtsvorschriften begonnen. Das Nebeneinanderbestehen von 28 unterschiedlichen Regelwerken für den Online-Verkauf digitaler Inhalte ist zu vermeiden.
Damit sich ein echter digitaler Binnenmarkt entwickeln und festigen kann, bedarf es eines einheitlichen Regelwerks, das die nötige Rechtssicherheit schafft, die es den Unternehmen erleichtert, ihre Tätigkeit auf Auslandsmärkte auszuweiten, und gleichzeitig den Verbrauchern das nötige Vertrauen gibt, die Vorteile des digitalen Binnenmarkts auszuschöpfen.
Harmonisierte Vorschriften für Produkte mit digitalen Inhalten werden die Kosten für die Unternehmer senken und sie zur grenzüberschreitenden Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit ermutigen. Die Unternehmer werden nicht mehr auf vertragsrechtliche Unterschiede in den einzelnen EU-Ländern achten müssen, in die sie verkaufen wollen. Die Verbraucher werden wissen, was sie erwarten können, wenn sie digitale Inhalte online kaufen, und dass sie Rechte haben, wenn ein Produkt fehlerhaft ist.
Fakten und Zahlen
- Die Menschen kaufen nicht auf ausländischen Internetseiten, weil sie Bedenken haben, dass es nicht funktionieren könnte.
- Mindestens 70 Millionen Verbraucher haben in den letzten zwölf Monaten ein oder mehrere Probleme mit allein vier beliebten digitalen Inhalten gehabt (Musik, Anti-Viren-Programme, Spiele und Cloud-Speicherung).
- Bei nur 10 % der Verbraucher mit Problemen wurde Abhilfe geschaffen. Infolge dieser ungelösten Probleme sind den Verbrauchern in der EU finanzielle und sonstige Nachteile in Höhe von schätzungsweise 9-11 Milliarden Euro entstanden.
- Die Komplexität der Rechtsvorschriften hält Händler vom Verkauf ab. Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte werden von Land zu Land unterschiedlich, nämlich entweder als Kaufvertrag, als Dienstleistungsvertrag oder als Mietvertrag, eingestuft. Infolgedessen unterscheiden sich auch die Gewährleistungsansprüche der Verbraucher von Land zu Land.
- Während lediglich 15 % der Verbraucher in der EU online Waren aus anderen EU-Ländern erwerben, kaufen 44 %, also fast dreimal so viele, im eigenen Land per Internet ein.
- Nur 12 % der Händler in der EU verkaufen online an Kunden in anderen EU-Ländern, während 37 %, also mehr als dreimal so viele, das Internet im eigenen Land als Absatzkanal nutzen.
Erwartete Auswirkungen der harmonisierten Vorschriften
Bei Beseitigung der vertragsrechtlichen Hindernisse wird davon ausgegangen, dass
- die Zahl der Unternehmen, die online in andere EU-Länder verkaufen, um mindestens 122 000 zunehmen wird,
- die Zahl der Verbraucher, die in anderen EU-Ländern online einkaufen, um 8 bis 13 Millionen zunehmen wird,
- das BIP der EU gegenüber seinem derzeitigen Stand um vier Milliarden Euro steigen wird,
- der verstärkte Wettbewerb die Verbraucherpreise in der gesamten EU senken wird. Dies führt zu zusätzlichem Verbraucherwohl und die Verbrauchsausgaben der Privathaushalte werden Schätzungen zufolge um 18 Milliarden Euro gegenüber dem derzeitigen Stand steigen.
Unterlagen
Informationsblätter
- 25. OKTOBER 2017
Länderspezifische Informationsblätter
- 8. FEBRUAR 2018
- English(1.01 MB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- English(978.16 KB - PDF)
- français(987.47 KB - PDF)
- Nederlands(988.98 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- български(855.02 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- ελληνικά(1.1 MB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- čeština(845.8 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- English(983.4 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- eesti(854.8 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- dansk(847.6 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- ελληνικά(1.1 MB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- español(848.94 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- suomi(1009.5 KB - PDF)
- svenska(385.7 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- français(992.58 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- français(859.76 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- magyar(878.57 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- 25. OKTOBER 2017
- italiano(852.95 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- lietuvių(983.28 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- latviešu(852.31 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- English(983.64 KB - PDF)
- français(991.4 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- Malti(985.92 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- Nederlands(988.59 KB - PDF)
- 25. OKTOBER 2017
- 25. OKTOBER 2017
- 25. OKTOBER 2017
- 25. OKTOBER 2017
- 25. OKTOBER 2017