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Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020

Mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 werden maßgebliche Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten beobachtet.

Mitteilung und Länderkapitel

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 bietet eine Übersicht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. In den 27 Länderkapiteln werden die wichtigsten Entwicklungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten beleuchtet. Er umfasst vier Pfeiler: das Justizsystem, den Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Die Länderkapitel stützen sich auf eine von der Kommission durchgeführte qualitative Bewertung. Ihr Schwerpunkt liegt auf einer Synthese der wesentlichen Entwicklungen seit Januar 2019, wobei jeweils eine kurze Beschreibung des für die einzelnen Pfeiler relevanten rechtlichen und institutionellen Rahmens vorangestellt ist. In der Bewertung werden Herausforderungen und positive Aspekte, einschließlich bewährter Verfahren, dargestellt. Die Kommission hat durch die Anwendung derselben Methodik und die Überprüfung der gleichen Themen in allen Mitgliedstaaten für einen kohärenten und gleichwertigen Ansatz Sorge getragen und gleichzeitig einen verhältnismäßigen Blick auf die Lage und Entwicklungen gewahrt.

2020 Rule of Law Report: Communication and country chapters

Methodik

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und stützt sich auf eine Vielzahl an Quellen. Die in den 27 Länderkapiteln enthaltene Bewertung wurde in Übereinstimmung mit der mit den Mitgliedstaaten erörterten Methodik durchgeführt. Diese Methodik wird weiterhin Richtschnur zur Vorbereitung der nächsten Jahresberichte über die Rechtsstaatlichkeit sein. Für jeden Pfeiler werden bei der Methodik die Bestimmungen des EU-Rechts berücksichtigt, die für die Bewertung maßgeblich sind. Des Weiteren wird auf Stellungnahmen und Empfehlungen des Europarats Bezug genommen, die nützliche Orientierungshilfen bieten.

Ein eigens eingerichtetes Netzwerk nationaler Kontaktstellen, über das die Mitgliedstaaten kommunizieren, soll helfen, den Mechanismus einzuführen und seine Methodik zu erörtern. Die Kommission erhielt schriftliche Beiträge von allen Mitgliedstaaten und von über 200 Interessenträgern. Es fanden mehr als 300 virtuelle Zusammenkünfte statt, u. a. mit den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und der Zivilgesellschaft.

2020 Rule of Law Report: methodology

Beiträge der Mitgliedstaaten

Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, nach einem vereinbarten Muster Informationen über den allgemeinen rechtlichen und institutionellen Rahmen in ihren Ländern und über wichtige Entwicklungen seit 2019 vorzulegen. Die Informationen waren nach den vier Säulen des Berichts gegliedert: Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus sowie sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung.

2020 Rule of Law Report - input from Member States

Gezielte Konsultation der Interessenträger

Im Rahmen der Arbeiten am Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 ersuchte die Europäische Kommission die Interessenträger, während der gezielten Konsultation vom 24. März bis 4. Mai 2020 schriftliche Beiträge zu übermitteln. Durch die Konsultation hat die Kommission über 200 horizontale und länderspezifische Beiträge von verschiedenen EU-Agenturen, europäischen Netzwerken, nationalen und europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Berufsverbänden sowie internationalen und europäischen Akteuren erhalten. Die im Rahmen dieser Konsultation gewonnenen Informationen zu den Entwicklungen in den Mitgliedstaaten fließen in die Bewertung der Kommission ein.

2020 Rule of Law Report: targeted stakeholder consultation

Documents

30. SEPTEMBER 2020
2020 Rule of law report - methodology

30. SEPTEMBER 2020
Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit - Factsheet

30. SEPTEMBER 2020
Der europäische mechanismus zur wahrung der rechtsstaatlichkeit – factsheet