
Die Kommission hat ihren fünften jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Darin analysiert sie die wichtigsten Entwicklungen und nimmt eine Bestandsaufnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Ländern vor. Der Bericht veranschaulicht, dass die EU mittlerweile viel besser darauf vorbereitet ist, neue Herausforderungen zu erkennen und zu bewältigen sowie Problemen vorzubeugen, als noch vor fünf Jahren. Ermöglicht wird dies durch widerstandsfähigere europäische Demokratien, gegenseitiges Vertrauen innerhalb der EU, einen gut funktionierenden Binnenmarkt und Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum begünstigen.
Der Bericht enthält jedes Jahr neue an die EU-Länder gerichtete Empfehlungen. 68 % der Empfehlungen aus dem Jahr 2023 wurden vollständig oder teilweise umgesetzt, was verdeutlicht, dass sich der Bericht zu einer echten Triebfeder für positive Reformen entwickelt hat. In Bezug auf einige EU-Länder bestehen jedoch nach wie vor systemische Bedenken, und die Lage hat sich weiter verschlechtert.
Der diesjährige Bericht enthält erstmals Kapitel zu Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, um die Reformbemühungen dieser Länder zu unterstützen, eine kontinuierliche Arbeit im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen und so Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Wichtigste Ergebnisse und Empfehlungen des Berichts 2024:
- Justizreformen: Es wurden wichtige Reformen eingeleitet, um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Allerdings bestehen nach wie vor systemische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, und in spezifischen Fällen wurden Verschlechterungen festgestellt. Es ist wichtig, die Ernennungsverfahren an Gerichten abzusichern, die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten und angemessene Ressourcen bereitzustellen.
- Rahmen für die Korruptionsbekämpfung: Die Korruption gibt nach wie vor erheblichen Anlass zur Sorge; bei ihrer Bekämpfung machen die EU-Länder jedoch Fortschritte – unter anderem dank der Bereitstellung von mehr Ressourcen für die Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften und die Justiz. Gleichzeitig sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Präventionsrahmen zu stärken und Korruptionsfälle wirksam zu untersuchen und zu verfolgen.
- Medienfreiheit und -pluralismus: Es wurden konkrete Schritte unternommen, um die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, und die Aufgaben und Zuständigkeiten mehrerer nationaler Medienregulierungsbehörden wurden ausgeweitet. Allerdings gibt es nach wie vor Bedenken, was die unabhängige Governance und Finanzstabilität öffentlich-rechtlicher Medienanstalten, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und die transparente und gerechte Auftragsvergabe für staatliche Werbung angeht. Ziel der Empfehlungen zu diesen Bereichen ist es, eine freie, pluralistische Medienlandschaft zu gewährleisten.
- Institutionelle Gewaltenteilung: Die Kommission hat festgestellt, dass Anstrengungen zur Verbesserung der Gesetzgebungsverfahren unternommen wurden. Zugleich bestehen jedoch noch Herausforderungen, unter anderem die übermäßige Nutzung beschleunigter Verfahren, die allgemeine Qualität der Rechtsetzung sowie Einschränkungen für Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger betreffen. Die Empfehlungen sind darauf ausgerichtet, die Gesetzgebungsverfahren zu stärken und die Arbeit unabhängiger Behörden zu unterstützen.
Die Rechtsstaatlichkeit ist Teil der Identität der EU und eine Voraussetzung für die Achtung anderer Werte. Der neuesten Eurobarometer-Sonderumfrage zufolge sind 70 % der Bürgerinnen und Bürger der EU der Meinung, dass die EU eine bedeutende Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in ihrem Land spielt. Fast 90 % halten es für wichtig, dass alle EU-Länder die Grundwerte der EU achten.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 24. Juli 2024
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation