Auf dem Weg zur Klimaneutralität
Der europäische Grüne Deal soll Europa bis 2050 klimaneutral machen. Damit dieses Ziel rechtsverbindlich wird, hat die Kommission das Europäische Klimagesetz vorgelegt, das auch ein neues, ehrgeizigeres Ziel zur Verringerung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 festlegt.
Um dieses Ziel zu erreichen, muss der CO2-Ausstoß in allen Sektoren – von Industrie und Energie über Verkehr und Landwirtschaft – gesenkt werden. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung und kann nur global bewältigt werden. Deshalb engagiert sich die EU aktiv und unterstützt ihre internationalen Partner beim Klimaschutz, insbesondere im Zuge des UNO-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Pariser Klimaschutzabkommens. Parallel zu ihren Klimaschutzmaßnahmen ergreift die EU Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Hierbei geht es darum, den bereits unumkehrbaren Folgen des Klimawandels zu begegnen.
Weitere Informationen zu EU-Klimaschutzmaßnahmen
Im Sinne einer Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 hat die EU-Kommission konkrete Vorschläge für eine neue Klima-, Energie-, Verkehrs- und Steuerpolitik vorgelegt. Mehr zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals
Die Europäische Kommission trat dem Europäischen Klimapakt bei und verpflichtete sich, ihre Tätigkeiten bis 2030 klimaneutral zu machen. In ihrer Mitteilung und ihrem Aktionsplan für eine umweltfreundlichere Kommission vom April 2022 verpflichtete sich die Kommission, ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2005 schrittweise um mindestens 60 % zu senken und alle verbleibenden Emissionen im Jahr 2030 in Form hochwertiger, zertifizierter Maßnahmen zum CO2-Abbau zu kompensieren.
Im Blickpunkt

Die Kommission plant, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Dieses ehrgeizige Ziel für das nächste Jahrzehnt wird auf dem Weg der EU zur Klimaneutralität bis 2050 zu stetigen Fortschritten beitragen. Die neue Zielvorgabe beruht auf einer umfassenden Folgenabschätzung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen.
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