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Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 zeigt wichtige Entwicklungen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten auf.

Mitteilung und Länderkapitel

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 mit seinen 27 Länderkapiteln zeigt positive und negative Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in vier für die Rechtsstaatlichkeit zentralen Bereichen auf: Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und weitere institutionelle Fragen der Gewaltenteilung. Im Bericht 2021 führt die Kommission die mit dem Bericht 2020 begonnene Überprüfung fort, indem sie ihre Analyse vertieft und die mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Auswirkungen und Herausforderungen weiter ausführt. In den Länderkapiteln, die sich auf eine qualitative Bewertung der Kommission stützen, werden die Entwicklungen seit dem ersten Bericht und die Folgemaßnahmen zu den im Bericht 2020 ermittelten Herausforderungen und Entwicklungen analysiert.

Der Bericht ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Förderung und Verteidigung ihrer Grundwerte. Dazu zählen der Europäische Aktionsplan für Demokratie und die erneuerte Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte sowie gezielte Strategien zum Erreichen der „Union der Gleichheit“. Ein weiterer Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Überwachung der Anwendung des Unionsrechts und der Schutz der Grundrechte gemäß der Charta, auch im Zuge von Vertragsverletzungsverfahren.

2021 Rule of law report - Communication and country chapters

Methodik

Die in den 27 Länderkapiteln enthaltene Bewertung wurde gemäß der mit den Mitgliedstaaten erörterten Methodik durchgeführt. Bei den Länderkapiteln geht es nicht um eine umfassende Beschreibung aller Rechtsstaatlichkeitsprobleme in den einzelnen Mitgliedstaaten; vielmehr sollen wichtige Entwicklungen in dem Bereich vorgestellt werden. Die Bewertung bezieht sich auf die Anforderungen des Unionsrechts unter Einbeziehung der auf die Rechtsprechung des EuGH zurückgehenden Erfordernisse. Darüber hinaus bieten Empfehlungen und Stellungnahmen des Europarats einen wertvollen Referenzrahmen für maßgebliche Standards und bewährte Verfahren.

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und stützt sich auf eine Vielzahl an Quellen. Alle Mitgliedstaaten beteiligten sich an dem Prozess, indem sie schriftliche Beiträge bereitstellten und sich an zu diesem Zweck zwischen März und Mai durchgeführten Besuchen in den Ländern beteiligten. Für diese Länderbesuche organisierte die Kommission mehr als 400 virtuelle Treffen mit nationalen Behörden, unabhängigen Stellen und Interessenträgern sowie Akteuren der Zivilgesellschaft. Eine gezielte Konsultation der Interessenträger lieferte zudem wertvolle horizontale und länderspezifische Beiträge. Darüber hinaus stellte der Europarat eine Übersicht über seine jüngsten Stellungnahmen und Berichte bezüglich EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung. Vor der Annahme dieses Berichts erhielten die Mitgliedstaaten Gelegenheit, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen.

Das im Jahr 2020 eigens zur Einführung des Mechanismus eingerichtete Netzwerk nationaler Kontaktstellen ist nach wie vor der Kanal für die Kommunikation mit den Mitgliedstaaten, wenn es um die Ausarbeitung des Berichts und den Austausch bewährter Verfahren geht.

2021 Rule of law report - methodology

Beiträge der Mitgliedstaaten

Alle Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, Informationen über wichtige Entwicklungen vorzulegen, die sich insbesondere seit der Annahme des ersten jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit ergeben haben. Die Informationen gliederten sich entsprechend den vier Pfeilern des Berichts – Justizsystem, Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und weitere institutionelle Fragen der Gewaltenteilung – und wurden nach einem vereinbarten Muster bereitgestellt. Ergänzt wurden die schriftlichen Beiträge der Mitgliedstaaten durch einen Austausch während der Länderbesuche und durch Informationen von Interessenträgern.

2021 Rule of law report - input from member states

Gezielte Konsultationen von Interessenträgern

Im Rahmen der Vorbereitungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2021 ersuchte die Europäische Kommission die Interessenträger, im Zuge einer gezielten Konsultation vom 1. Februar bis 8. März 2021 schriftliche Beiträge zu übermitteln. Im Rahmen dieser Konsultation wurden über 200 horizontale und länderspezifische Beiträge von verschiedenen EU-Agenturen, europäischen Netzwerken, nationalen und europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Berufsverbänden sowie internationalen und europäischen Akteuren eingereicht. Die im Rahmen dieser Konsultation gewonnenen Informationen zu den Entwicklungen in den Mitgliedstaaten sind in die Bewertung der Kommission eingeflossen.

2021 Rule of law report - targeted stakeholder consultation

Documents

20. JULI 2021
2021 Rule of law report - methodology

20. JULI 2021
Das Instrumentarium der EU zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit - Factsheet

20. JULI 2021
Der europäische mechanismus zur wahrung der rechtsstaatlichkeit - factsheet