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Europäische Kommission

Jährlicher Bericht 2021 über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts

Die Europäische Kommission erstellt alljährlich einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts im Vorjahr. In dem Bericht werden die wichtigsten Aspekte der Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten und die Durchsetzungsmaßnahmen der Europäischen Kommission im Jahr 2021 untersucht. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Vertragsverletzungsverfahren nach Politikbereichen und Mitgliedstaaten der letzten fünf Jahre.

Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungsverfahren 2017–2021

Im Jahr 2021 hat die Kommission 847 neue Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies ist ein Rückgang gegenüber 2020, als es 903 neue Verfahren gab.

Über dieses interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Verteilung der neuen Vertragsverletzungsverfahren 2021 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.

Zum Jahresende anhängige Vertragsverletzungsverfahren 2017–2021

Zum Jahresende 2021 waren 1930 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2020, als es 1786 neue Verfahren gab.

Über das obenstehende interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Zahl anhängiger Vertragsverletzungsverfahren 2021 nach Politikbereich und nach Art des Verstoßes einsehen.

Vertragsverletzungsverfahren 2017–2021

Das obige Diagramm zeigt die Zahl der neuen, abgeschlossenen oder zum Jahresende noch anhängigen Verfahren für 2017–2021.

Neue Verfahren wegen verspäteter Umsetzung 2017–2021

2021 leitete die Kommission 571 neue Verfahren wegen verspäteter Umsetzung von Richtlinien ein. Dies ist ein Rückgang gegenüber 2020, als es 599 neue Verfahren wegen verspäteter Umsetzung gab.

Über dieses interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Verteilung der neuen Verfahren wegen verspäteter Umsetzung 2021 nach Politikbereich und -sektor einsehen.

Art der Vertragsverletzungsverfahren nach Mitgliedstaaten zum Jahresende

Die obige Grafik zeigt die Verteilung der zum Jahresende anhängigen Vertragsverletzungsverfahren auf einzelne Mitgliedstaaten nach der Art des Verstoßes (einschließlich Vereinigtes Königreich).

EU-Pilotverfahren

Neue EU-Pilotverfahren 2017–2021

2021 leitete die Kommission 246 neue EU-Pilotverfahren ein. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2020, als es 212 neue EU-Pilotverfahren gab.

Über dieses interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Verteilung der neuen EU-Pilotverfahren 2021 nach Politikbereich und -sektor einsehen.

EU-Pilotverfahren 2017–2021

Das obige Diagramm zeigt die Zahl der neuen, abgeschlossenen oder zum Jahresende noch anhängigen EU-Pilotverfahren für 2017–2021.

Beschwerden

Neue Beschwerden

2021 registrierte die Kommission 4276 neue Beschwerden über mutmaßliche oder potenzielle Verstöße gegen das EU-Recht. Dies ist ein Anstieg gegenüber 2020, als es 3727 neue Beschwerden gab.

Über dieses interaktive mehrdimensionale Diagramm können Sie die Verteilung der neuen Beschwerden 2021 nach Politikbereich und -sektor einsehen.

Beschwerden 2017–2021

Das obige Diagramm zeigt die Zahl der registrierten, geschlossenen oder zum Jahresende noch anhängigen Beschwerden für 2017–2021.

Durchsetzungsmaßnahmen im Überblick

Das obige Diagramm zeigt, nach wie vielen Wochen Beschwerden, EU-Pilot- und Vertragsverletzungsverfahren im Durchschnitt abgeschlossen werden. Bestimmte EU-Pilotverfahren oder Beschwerden werden möglicherweise öfters gezählt (z. B. wenn eine Erstbeschwerde auf ein EU-Pilot- oder Vertragsverletzungsverfahren übertragen wird).

Weitere Informationen zu den statistischen Daten und der Methodik finden Sie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Allgemeine statistische Übersicht 2021 (Abschnitt IV. Methodik und Erläuterungen).

Weitere Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren nach Politikbereich

Mitgliedstaaten

Am 1. Februar 2020 trat das Austrittsabkommen in Kraft, mit dem die Regelungen für den geordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union getroffen wurden, und das Vereinigte Königreich wurde offiziell ein Drittland. Der im Austrittsabkommen festgelegte Übergangszeitraum endete am 31. Dezember 2020. Im Einklang mit dem Austrittsabkommen kann die Kommission bestehende Vertragsverletzungsverfahren weiterverfolgen und neue Verfahren gegen das Vereinigte Königreich wegen Verstößen gegen das EU-Recht, die vor Ablauf des Übergangszeitraums begangen wurden, oder wegen Verstößen gegen bestimmte Bestimmungen des Austrittsabkommens oder des Protokolls zu Irland und Nordirland und zu den Hoheitszonen in Zypern einleiten. Daher werden Verfahren, die das Vereinigte Königreich betreffen, in die Gesamtstatistik dieses Berichts aufgenommen.

Documents

  • 7. JUNI 2022
2021 Annual Report on monitoring the application of EU law