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Europäische Kommission

Solidarität mit der Ukraine – Zeitleiste

2025

  1. 25. August

    Die EU begeht den Unabhängigkeitstag der Ukraine mit weiteren 4 Mrd. EUR an Unterstützung.

  2. 18. Juli

    Die EU verabschiedet das 18. Sanktionspaket gegen Russland.

  3. 10. Juli

    Die EU kündigt im Rahmen der Wiederaufbau-Konferenz 2025 ein neues Investitionspaket über 2,3 Mrd. EUR an.

  4. 30. Juni

    Die EU und die Ukraine einigen sich grundsätzlich auf die Modernisierung ihrer Handelsbeziehungen.

  5. 4. Juni

    Die Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge vor, die letztendlich aus dem vorübergehenden Schutz übergehen.

  6. 20. Mai

    Die EU verabschiedet das 17. Sanktionspaket gegen Russland.

  7. 10. April

    Die EU und die Ukraine verlängern ihr Güterkraftverkehrsabkommen bis zum 31. Dezember 2025.

  8. 1. April

    Die dritte reguläre Zahlung im Rahmen der Ukraine-Fazilität wird ausgezahlt.

  9. 24. Februar

    Die EU verabschiedet das 16. Sanktionspaket gegen Russland.

  10. 4. Februar

    Fundament für Sondergerichtshof für russischen Überfall auf die Ukraine gelegt

  11. 10. Januar

    Die Kommission zahlt die ersten 3 Mrd. EUR ihres Beitrags zum G7-Darlehen an die Ukraine aus, das mit Einnahmen aus dem immobilisierten Vermögenswerten zu tilgen ist.  

2024

  1. 18. Dezember

    Die zweite reguläre Zahlung aus der Ukraine-Fazilität wird ausgezahlt.

  2. 16. Dezember

    Die EU verabschiedet das 15. Sanktionspaket gegen Russland.

  3. 20. September

    Die Kommission schlägt ein Makrofinanzhilfedarlehen von bis zu 35 Mrd. EUR für die Ukraine vor. Der Kredit ist der EU-Beitrag zu einem Finanzhilfepaket der EU und der G7-Staaten über insgesamt 45 Mrd. EUR und wird durch außerordentliche Erträge aus immobilisierten russischen Vermögenswerten finanziert.

  4. 13. August

    Die Kommission zahlt im Rahmen der ersten Säule der Ukraine-Fazilität fast 4,2 Mrd. EUR an die Ukraine aus. Damit belaufen sich die bislang im Rahmen der Fazilität an die ukrainische Regierung ausgezahlten EU-Mittel auf insgesamt 12,2 Mrd. EUR.

  5. 26. Juli

    Die EU stellt die erste Tranche in Höhe von 1,5 Mrd. EUR aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten für die Ukraine bereit.

  6. 17. Juli

    Die Kommission gibt eine positive Bewertung für die erste reguläre Zahlung von nahezu 4,2 Mrd. Euro im Rahmen der EU-Fazilität für die Ukraine ab.

  7. 10. Juli

    Die freiwillige Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern wird verlängert, sodass Flüchtlinge aus der Ukraine weiterhin über Grenzen hinweg verbunden bleiben können.

  8. 25. Juni

    Der Rat stimmt zu, den vorübergehenden Schutz für ukrainische Kriegsflüchtlinge bis März 2026 zu verlängern.

  9. 24. Juni

    Die EU beschließt das 14. Sanktionspaket, das die Wirtschaft und Einzelpersonen in Russland treffen soll.

  10. 11. Juni

    Die Kommission schlägt vor, den vorübergehenden Schutz der vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehenden Menschen bis März 2026 zu verlängern.

  11. 13. Mai

    Die EU verlängert die Handelsunterstützung für die Ukraine um ein weiteres Jahr.

  12. 24. April

    Die Kommission stockt die Unterstützung im Rahmen der Ukraine-Fazilität um zusätzliche 1,5 Mrd. EUR auf.

  13. 20. März

    Die Kommission zahlt die erste Tranche von 4,5 Mrd. EUR im Rahmen der Ukraine-Fazilität aus.

  14. 24. Februar

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen übergibt in Kyjiw Fahrzeuge an die ukrainischen Sicherheitskräfte, um in zurückeroberten Gebieten die Stabilität zu erhöhen und Untersuchungen von Kriegsverbrechen zu unterstützen.

  15. 20. Februar

    Die Kommission kündigt eine erste humanitäre Hilfe in Höhe von 83 Mio. EUR für 2024 an, um die vom Krieg Russlands gegen die Ukraine betroffenen Menschen zu unterstützen.

  16. 23. Februar

    Die EU beschließt das 13. Sanktionspaket, das die Wirtschaft und Einzelpersonen in Russland treffen soll.

  17. 1. Februar

    Die EU-Spitzen einigen sich auf regelmäßige und verlässliche Unterstützung der Ukraine über ein zu diesem Zweck neu eingerichtetes Instrument. Über die Ukraine-Fazilität werden bis 2027 bis zu 50 Mrd. EUR an Finanzhilfen und Darlehen bereitgestellt.

  18. 31. Januar

    Die Kommission schlägt die Verlängerung der Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr vor.

2023

  1. 20. Dezember

    Die Kommission eröffnet ein neues Horizont-Europa-Büro in Kyjiw.

  2. 18. Dezember

    Die EU beschließt das 12. Sanktionspaket, das die Wirtschaft und Einzelpersonen in Russland treffen soll.

  3. 14. Dezember

    Die EU-Spitzen beschließen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.

  4. 14. Dezember

    Die EU-Spitzen beschließen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.

  5. 24. November

    Die Kommission zahlt der Ukraine weitere 1,5 Mrd. EUR aus. Somit hat die Ukraine bislang 16,5 Mrd. EUR der für 2023 geplanten Makrofinanzhilfe+ in Höhe von 18 Mrd. EUR erhalten.

  6. 8. November

    Im Rahmen ihres Erweiterungspakets 2023 empfiehlt die Kommission dem Rat die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.

  7. 22. September

    Die Kommission zahlt der Ukraine weitere 1,5 Mrd. EUR aus. Somit hat die Ukraine in diesem Jahr bislang 13,5 Mrd. EUR Makrofinanzhilfe+ erhalten.

  8. 19. September

    Die Kommission schlägt vor, den vorübergehenden Schutz der vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehenden Menschen bis März 2025 zu verlängern.

  9. 15. September

    Nach dem Ende der Beschränkungen für ukrainische Getreide- und Lebensmittelausfuhren in die EU erklärt sich die Ukraine bereit, Maßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Anstiegs der Einfuhren in die EU zu ergreifen.

  10. 3. August

    Die EU verhängt weitere gezielte Sanktionen gegen Belarus.

  11. 20. Juni
  12. 23. Juni

    Die EU beschließt das elfte Sanktionspaket, das die Wirtschaft und Einzelpersonen in Russland treffen soll.

  13. 22. Juni

    Die Kommission zahlt 1,5 Mrd. EUR der Makrofinanzhilfe+ (MFA+) für die Ukraine aus. Mit dieser Tranche wurden 9 Mrd. EUR der für 2023 geplanten 18 Mrd. EUR bereits ausgezahlt.

  14. 14. Juni

    Nach der Sprengung des Kachowka-Staudamms stellt die EU Notvorräte und Geld bereit.

  15. 6. Juni

    Über die Fazilität „Connecting Europe“ für Infrastrukturfinanzierung verzahnt die Kommission die Ukraine enger mit dem EU-Binnenmarkt.

  16. 23. Mai

    Die Kommission zahlt der Ukraine weitere 1,5 Mrd. EUR Makrofinanzhilfe aus. Mit dieser Tranche hat die Kommission bislang 7,5 Mrd. EUR aus ihrem 18 Mrd. EUR schweren Unterstützungspaket für 2023 ausgezahlt.

  17. 9. Mai

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigt bei ihrem Besuch in Kyjiw das elfte Sanktionspaket gegen Russland an.

  18. 5. Mai

    Der Rat der EU beschließt eine Finanzhilfe in Höhe von 1 Mrd. EUR aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF).

  19. 25. April

    Die Kommission zahlt weitere 1,5 Mrd. EUR Makrofinanzhilfe an die Ukraine aus.

  20. 20. April

    Die Ukraine tritt dem EU-Katastrophenschutzverfahren, der europäischen Solidaritätsstruktur für Länder in großer Not, bei.

  21. 13. April

    Der Rat beschließt eine Hilfsmaßnahme im Umfang von 1 Mrd. EUR aus der Europäischen Friedensfazilität (EFF) für die ukrainischen Streitkräfte. Hiermit erhöhen sich die EFF-Gesamtaufwendungen der EU für die Ukraine auf 4,6 Mrd. EUR.

  22. 21. März

    Die Kommission zahlt weitere 1,5 Mrd. EUR Makrofinanzhilfe an die Ukraine aus.

  23. 20. März

    Die EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf raschere Lieferung und gemeinsame Beschaffung von Munition für die Ukraine.

  24. 16. März

    Das Programm zum Kapazitätsausbau für den Beginn des Wiederaufbaus der Ukraine im Rahmen der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ wird auf den Weg gebracht.

  25. 8. März

    Die Kommission gewährt den vor der russischen Aggression gegen die Ukraine fliehenden Menschen seit einem Jahr vorübergehenden Schutz.

  26. 4. März

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßt die Einrichtung des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine.

  27. 3. März

    Im Rahmen eines mit der EU-Kommission durchgeführten Projekts spendet das Energieunternehmen Enel der Ukraine 5 700 Solarpaneele. Diese Initiative ist Teil der EU-Maßnahmen zur netzunabhängigen Stromversorgung zentraler öffentlicher Gebäude in der Ukraine.

  28. 25. Februar

    Die EU beschließt das zehnte Sanktionspaket gegen Russland.

  29. 24. Februar

    Ein Jahr Krieg: Die Ukraine hält stand: Präsidentin von der Leyen unterstreicht das ungebrochene Engagement und die Solidarität der EU mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung

  30. 23. Februar

    Die Kommission schlägt vor, die Aussetzung von Einfuhrzöllen, Kontingenten und Handelsschutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern.

  31. 3. Februar

    In Kyjiw wird der EU-Ukraine-Gipfel abgehalten.

  32. 2. Februar

    Das Kommissionskollegium reist zu Gesprächen über weitere EU-Hilfe und sektorale Zusammenarbeit mit der Ukraine nach Kyjiw.

  33. 26. Januar

    Die EU ruft die Geberplattform zur Unterstützung einer raschen Erholung der Ukraine ins Leben.

  34. 17. Januar

    Die Kommission zahlt die erste Tranche von 3 Mrd. EUR aus dem rund 18 Mrd. EUR schweren Makrofinanzhilfepaket+ an die Ukraine aus.

2022

  1. 13. Dezember

    Auf der Konferenz „Standing with the Ukraine people“ in Paris kündigt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen weitere Stromaggregate, die Einrichtung eines rescEU-Zentrums für medizinische Hilfe und Energie in Polen sowie Millionen von Energiesparlampen an.

  2. 7. Dezember

    Die Kommission kündigt ihr neuntes Sanktionspaket gegen Russland an.

  3. 30. November

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schlägt die Einrichtung eines Sondergerichts zur Untersuchung und strafrechtlichen Verfolgung des von Russland verübten Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine vor. Außerdem soll ein internationales Abkommen dafür sorgen, dass Russland für die in der Ukraine angerichteten Schäden in vollem Umfang aufkommt.

  4. 26. November

    Beim „Getreide aus der Ukraine“-Gipfel kündigt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Übernahme der Frachtkosten für 40 000 Tonnen Getreide in besonders bedürftige Länder an.

  5. 22. November

    Die Kommission zahlt weitere 2,5 Mrd. EUR an außerordentlicher Makrofinanzhilfe an die Ukraine.

  6. 20. November

    Die Kommission startet die EU-Solidaritätskampagne „Schulbusse für die Ukraine“.

  7. 11. November

    Die EU-Kommission und Partner mobilisieren 1 Mrd. EUR für Solidaritätskorridore zur Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit und als Lebensader der ukrainischen Wirtschaft.

  8. 9. November

    Die Kommission schlägt ein fest einplanbares Hilfspaket für die Ukraine in Höhe von 18 Mrd. EUR für 2023 vor.

  9. 25. Oktober

    Die EU-Kommission und der deutsche G7-Vorsitz richten in Berlin gemeinsam die Internationale Fachkonferenz zur wirtschaftlichen Erholung, zum Wiederaufbau und zur Modernisierung der Ukraine aus.

  10. 18. Oktober

    Die Kommission zahlt eine weitere außerordentliche Makrofinanzhilfe über 2 Mrd. EUR an die Ukraine.

  11. 17. Oktober

    Der Rat beschließt im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Schlag- und Widerstandskraft der ukrainischen Truppen. Damit stockt die EU ihren EFF-Beitrag für die Ukraine auf insgesamt 3,1 Mrd. EUR auf.

  12. 17. Oktober

    Der Rat beschließt die Einrichtung einer militärischen Unterstützungsmission für die Ukraine (EUMAM Ukraine). So sollen die ukrainischen Streitkräfte militärische Operationen wirksamer durchführen können, damit die Ukraine ihre territoriale Unversehrtheit innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verteidigen, ihre Souveränität ausüben und die Zivilbevölkerung schützen kann.

  13. 6. Oktober

    Die EU beschließt das achte Sanktionspaket gegen Russland.

  14. 7. September

    Die Kommission schlägt weitere Darlehen in Höhe von 5 Mrd. EUR für die Ukraine vor. Diese wären der zweite Teil des im Mai 2022 angekündigten außerordentlichen Makrofinanzhilfepakets von bis zu 9 Mrd. EUR.

  15. 6. September

    Die Kommission schlägt die vollständige Aussetzung des Visaerleichterungsabkommens mit Russland vor. Die Aussetzung erfolgt als Reaktion auf erhöhte Risiken und Bedrohungen für die Sicherheitsinteressen der EU und die nationale Sicherheit der Mitgliedstaaten infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine.

  16. 1. September

    Die EU eröffnet ein Zentrum für medizinische Evakuierungen in Polen zur Erleichterung der Transporte ukrainischer Patienten. Das Zentrum bietet Patienten aus der Ukraine einen sicheren Ort, bevor sie zur stationären Behandlung in ein anderes europäisches Land geflogen werden.

  17. 22. Juli

    Der Rat beschließt zwei Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF), damit die EU die ukrainischen Streitkräfte bei der Verteidigung der territorialen Unversehrtheit und Souveränität des Landes und beim Schutz der Zivilbevölkerung vor den anhaltenden russischen Angriffen tatkräftiger unterstützen kann. Damit beläuft sich der EFF-Beitrag der EU für die Ukraine auf 2,5 Mrd. EUR.

    Angesichts der anhaltenden ungerechtfertigten und grundlosen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beschließt der Rat Sanktionen gegen weitere 54 Personen und 10 Organisationen.

  18. 15. Juli

    Die Kommission und die ukrainische Regierung unterzeichnen ein Abkommen über die Assoziierung der Ukraine mit dem Programm EU4Health. Die Ukraine kann somit auf EU-Mittel im Gesundheitsbereich zurückgreifen, wodurch das ukrainische Gesundheitssystem dem unmittelbaren Bedarf entsprechen und zur langfristigen Erholung beitragen kann.

    Die Kommission nimmt einen Vorschlag für ein neues Maßnahmenpaket an, um die Wirksamkeit der sechs umfassenden und beispiellosen EU-Sanktionspakete gegen Russland aufrechtzuerhalten und zu stärken. Hiermit wird ein neues Einfuhrverbot für russisches Gold eingeführt. Gleichzeitig werden die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Spitzentechnologie verschärft. Der Rat billigt diese Maßnahmen am 21. Juli.

  19. 1. Juli

    Die Kommission schlägt eine neue Ukraine-Makrofinanzhilfe über 1 Mrd. EUR als ersten Teil des von der Kommission am 18. Mai 2022 angekündigten und vom Europäischen Rat am 23./24. Juni 2022 gebilligten außerordentlichen Makrofinanzhilfepakets über bis zu 9 Mrd. EUR vor. Die Mittel werden Anfang August an die Ukraine ausgezahlt.

    Ferner fasst sie einen Beschluss, wonach die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Lebensmitteln, Decken, Zelten, Stromaggregaten und alltäglichen Bedarfsartikeln aus Drittländern für vom Krieg heimgesuchte Ukrainer und Ukrainerinnen vorübergehend von Zöllen und Mehrwertsteuer befreien können. Diese von den Mitgliedstaaten geforderte Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 24. Februar 2022 und bis zum 31. Dezember 2022.

  20. 28. Juni

    Der Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) kündigt die Aufnahme des Stromhandels zwischen der Ukraine und der EU zum 30. Juni an. Vorausgegangen war eine erfolgreiche Notsynchronisierung des ukrainischen und des moldauischen Netzes mit dem kontinentaleuropäischen Netz im März. Damit ist ein weiterer Schritt zur Verflechtung der Energiesysteme dieser beiden Länder mit Europa getan.

  21. 27. Juni

    Auf Bitte der Ukraine um Bereitstellung medizinischer Ausrüstung, Schutzausrüstung und Spezialausrüstung für Krisenfälle wie chemische, biologische, radiologische und nukleare Bedrohungen mobilisiert die Kommission ihre neuen rescEU-Notvorräte.

  22. 23. Juni

    Der Ukraine und Moldau wird der Kandidatenstatus zuerkannt.

  23. 17. Juni

    Die Kommission legt dem Rat ihre Stellungnahme zum EU-Beitrittsantrag der Ukraine vor und spricht sich für einen Kandidatenstatus der Ukraine aus, sofern in einer Reihe von Bereichen Maßnahmen ergriffen werden.

  24. 14. Juni

    Die Kommission gibt den EU-Ländern Leitlinien an die Hand, wie Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt integriert werden können und ihr Zugang zur Berufs- und Erwachsenenbildung erleichtert werden kann. Die Leitlinien enthalten auch konkrete Beispiele für EU-finanzierte Projekte zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt.

  25. 11. Juni

    Präsidentin von der Leyen trifft Präsident Selenskyj in Kyjiw und führt Gespräche zur Vorbereitung der Stellungnahme der Kommission zum EU-Beitrittsantrag der Ukraine. 

  26. 9. Juni

    Die EU kündigt weitere humanitäre Hilfe in Höhe von 205 Mio. EUR für die Ukraine an. Damit belaufen sich die finanzielle humanitäre Hilfe der EU und der Gegenwert der Sachhilfe in Reaktion auf die rechtswidrige russische Invasion der Ukraine auf über 700 Mio. EUR, wovon 13 Mio. EUR für Projekte in der benachbarten Republik Moldau bestimmt sind.

  27. 9. Juni

    Die EU unterstützt durch den Europäischen Innovationsrat ukrainische Start-ups mit 20 Mio. EUR.

  28. 31. Mai

    Die Kommission richtet eine EU-Plattform für den Austausch von Informationen über Personen ein, die vorübergehenden Schutz oder angemessenen Schutz genießen. Auf der Plattform können die EU-Länder Informationen über registrierte Personen in Echtzeit austauschen, damit Flüchtende ihre Rechte effektiv in allen Mitgliedstaaten wahrnehmen können. Auf diese Weise werden auch doppelte oder mehrfache Registrierungen vermieden und potenzieller Missbrauch begrenzt.  

  29. 30. Mai

    Auf der Sondertagung des Europäischen Rates einigen sich die Staats- und Regierungschefs auf das sechste Sanktionspaket gegen Russland. 

  30. 25. Mai

    Im Sinne einer konsequenten Umsetzung der EU-Sanktionen schlägt die Kommission vor, das Unterlaufen der Sanktionen unter Strafe zu stellen und die Vorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten zu verschärfen. Die EU-Sanktionen müssen in vollem Umfang umgesetzt werden. Ein Verstoß hiergegen darf sich nicht auszahlen. So soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die gegen die Sanktionen verstoßen, in Zukunft beschlagnahmt werden können.

  31. 20. Mai

    Die Kommission zahlt 600 Mio. EUR an makrofinanzieller Soforthilfe aus, um den akuten Finanzbedarf der Ukraine zu decken und die grundlegende Versorgung innerhalb des Landes sicherzustellen. Diese Auszahlung ist die letzte Tranche des 1,2 Mrd. EUR umfassenden Finanzhilfepakets, das Ende Januar 2022 angekündigt wurde. 

  32. 18. Mai

    Die Kommission fordert sofortiges EU-Handeln zur Schließung der Finanzierungslücke in der Ukraine und kündigt eine neue Makrofinanzhilfe über 9 Mrd. EUR für 2022 sowie ein längerfristiges Wiederaufbauprogramm an. 

  33. 16. Mai

    Die Kommission richtet eine spezielle Telefon-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache für Menschen ein, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen.

  34. 12. Mai

    Die Kommission legt einen Aktionsplan zur Einrichtung von Solidaritätskorridoren vor, damit die Ukraine ihr Getreide ausführen, aber auch benötigte Güter – von humanitärer Hilfe bis hin zu Futter- und Düngemitteln – einführen kann.

  35. 5. Mai

    Bei der von Polen und Schweden ausgerichteten internationalen Geberkonferenz kündigt die Kommission ein neues 200 Mio. EUR schweres Hilfspaket für Binnenvertriebene in der Ukraine an.

  36. 29. April

    Die Kommission schießt den Mitgliedstaaten über 3,5 Mrd. EUR vor, um ihnen bei der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, zu helfen. Das Geld für REACT-EU stammt aus den EU-Kohäsionsmitteln für Flüchtlinge in Europa.

  37. 27. April

    Die Kommission schlägt vor, die Einfuhrzölle auf alle ukrainischen Ausfuhren in die EU für ein Jahr auszusetzen. Vorgeschlagen wird auch, dass alle Antidumping- und Schutzmaßnahmen der EU gegenüber ukrainischen Stahlausfuhren für ein Jahr ausgesetzt werden. Mit diesem weitreichenden Schritt sollen die Ausfuhren der Ukraine in die EU gesteigert und die schwierige Lage für ukrainische Hersteller und Ausführer gelindert werden.

  38. 17. April

    Die EU stockt ihre humanitäre Hilfe für die unter Russlands Krieg gegen die Ukraine leidende Bevölkerung um 50 Mio. EUR auf. 45 Mio. EUR fließen in humanitäre Projekte in der Ukraine — und 5 Mio. EUR in die Republik Moldau. Damit beläuft sich die von der EU im Zuge des Krieges bereitgestellte humanitäre Hilfe auf insgesamt 143 Mio. EUR. Diese Mittel sind Teil des 1 Mrd. EUR schweren Hilfspakets, das die EU-Kommission bei der Spendenaktion „Stand Up for Ukraine“ zugesagt hat.

  39. 9. April

    Die weltweite Spendenaktion Stand Up for Ukraine erzielt 9,1 Mrd. EUR für Menschen aus der Ukraine, die vor der russischen Invasion daheim oder im Ausland auf der Flucht sind; 1 Mrd. EUR steuert die EU-Kommission bei. Zusätzlich kündigt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ein Darlehen über 1 Mrd. EUR an, um die im Zuge der Invasion vertriebenen Menschen zu versorgen.

  40. 8. April

    Die EU beschließt wegen des brutalen Angriffskriegs gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung ein fünftes Sanktionspaket gegen Russland. Zusammen mit den vier vorangegangenen Paketen wird der Kreml durch diese Sanktionen wirtschaftlich noch stärker unter Druck gesetzt und von Finanzierungsquellen für seine Invasion der Ukraine abgeschnitten. Diese Maßnahmen sind umfassender und härter, sodass sie die russische Wirtschaft noch empfindlicher treffen. Die Schritte wurden mit den internationalen Partnern abgestimmt.

  41. 8. April

    Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und in der Ukraine unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung zu ihren Plänen, kostengünstige oder kostenlose Roaming- und Auslandsgespräche zwischen der EU und der Ukraine auf einer stabilen Basis zu ermöglichen. Europaweit vertriebene Menschen aus der Ukraine sollen so leichter mit Familienangehörigen und Freunden daheim in Kontakt bleiben können.

  42. 6. April

    Die Kommission veröffentlicht eine Empfehlung zur Anerkennung der Hochschul- und Berufsabschlüsse von Menschen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen. Sie gibt den Mitgliedstaaten Leitlinien und praktische Ratschläge für ein rasches, faires und flexibles Anerkennungsverfahren an die Hand.

  43. 5. April

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigt das fünfte EU-Sanktionspaket gegen Russland an. Noch breiter gefächerte Maßnahmen sollen sechs Bereiche der russischen Wirtschaft hart treffen und den Druck auf die Regierung aufrechterhalten.

  44. 4. April

    Die EU richtet mit der Ukraine eine gemeinsame Ermittlungsgruppe ein, die Beweise für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sammelt. Sie ist ferner bereit, die ukrainische Staatsanwaltschaft durch die Entsendung von Ermittlungsteams vor Ort zu unterstützen. 

  45. 1. April

    Die Kommission nimmt einen Vorschlag für den Umtausch ukrainischer Griwna-Banknoten in EU-Währungen durch Vertriebene aus der Ukraine an. So sollen einheitlich für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, beim Umtausch ihrer Griwna-Banknoten in Landeswährung, unabhängig vom jeweiligen Aufnahmemitgliedstaat, gleiche Bedingungen gelten.

  46. 28. März

    Auf der außerordentlichen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ präsentieren der für die Förderung unserer europäischen Lebensweise zuständige Vizepräsident Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson in Abstimmung mit dem französischen Ratsvorsitz, vertreten durch Minister Gérald Darmanin, einen Zehn-Punkte-Plan zur engeren Koordinierung der Aufnahme von Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen.

  47. 25. März

    Die EU-Kommission und die Regierung Kanadas geben den Startschuss zu einer weltweiten Kampagne, die in Partnerschaft mit der Bürgerbewegung Global Citizen Geld für die Menschen aufbringen will, die wegen der Invasion aus der Ukraine fliehen.

  48. 23. März

    Die Kommission präsentiert die Hilfsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Neben der unmittelbaren Unterstützung an der Grenze, bei der Aufnahme und beim Zivilschutz hilft die EU den Mitgliedstaaten auch dabei, dass die Flüchtlinge ihr Anrecht auf Bildung, Gesundheitsversorgung, Unterkunft und Beschäftigung wahrnehmen können.  

  49. 22. März

    Die Kommission startet das Portal Europäischer Forschungsraum für die Ukraine, eine zentrale Informations- und Unterstützungsstelle für in der Ukraine ansässige und aus der Ukraine geflohene Forschende.

  50. 17. März

    Die Taskforce „Freeze and Seize“ (Einfrieren und Beschlagnahmen) der Kommission zur EU-weiten Umsetzung der Sanktionen gegen gelistete russische und belarussische Oligarchen operiert nun auch international.  Sie arbeitet mit der neu eingerichteten Task-Force „Russian Elites, Proxies, and Oligarchs (REPO)“ zusammen, der die EU, die G7-Länder und Australien angehören.

  51. 15. März

    Im Anschluss an den informellen EU-Gipfel vom 10./11. März beschließt der Rat angesichts der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ein viertes Paket wirtschaftlicher und individueller Sanktionen. Durch diese Sanktionen wird der Kreml wirtschaftlich noch stärker unter Druck gesetzt und von Finanzierungsquellen für seine Invasion der Ukraine abgeschnitten.

  52. 11. März

    Die Kommission zahlt der Ukraine eine Soforthilfe in Höhe von 300 Mio. EUR aus. Das ist die Hälfte der ersten Tranche im Rahmen des 1,2 Mrd. EUR schweren Hilfsprogramms für die Ukraine. Das Programm ist konkreter Ausdruck der unermüdlichen Unterstützung der EU für die Ukraine.

  53. 9. März

    Angesichts der Lage in der Ukraine und der Beteiligung von Belarus an der Aggression beschließt der Rat weitere gezielte Sanktionen. 160 weitere Personen werden in die Sanktionslisten aufgenommen. Diese neuen Listen sollen Schlupflöcher schließen und die bereits von der EU gegen Belarus und Russland verhängten sektorspezifischen Sanktionen aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine besiegeln.

  54. 8. März

    Die Kommission erläutert die umfangreiche EU-Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge und für die EU-Länder, die sie aufnehmen. Gelebte EU-Solidarität zeigt sich in direkter humanitärer Hilfe, Zivilschutzhilfe, Unterstützung an der Grenze sowie in Form eines eindeutigen Rechtsstatus, der den Kriegsflüchtlingen in der EU unmittelbaren Schutz gewährt.

  55. 8. März

    Die Kommission schlägt den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa vor, damit die Mitgliedstaaten und Regionen ukrainischen Kriegsflüchtlingen Nothilfe leisten können.

  56. 4. März

    Die Kommission setzt die Zusammenarbeit mit russischen Einrichtungen in den Bereichen Forschung, Wissenschaft und Innovation aus. Im Rahmen von „Horizont Europa“ werden mit russischen Organisationen keine neuen Verträge oder Vereinbarungen mehr abgeschlossen. Ebenso wird die Zusammenarbeit mit Russland und seinem Verbündeten Belarus bei länderübergreifenden Kooperationsprogrammen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments sowie beim Interreg-Ostseeprogramm ausgesetzt.

  57. 2. März

    Nach einer entsprechenden Ankündigung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beschließt der Rat der EU, den kremlfreundlichen Propagandasendern Russia Today und Sputnik die EU-Lizenz zu entziehen. Die Sanktionen betreffen alle Formen der Übertragung und Verbreitung wie Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps. Alle einschlägigen Lizenzen, Genehmigungen und Vertriebsvereinbarungen werden aufgehoben. Diese Maßnahmen gelten für alle EU-Mitgliedstaaten und sind unmittelbar anwendbar.

  58. 2. März

    Im Sinne einer raschen und wirksamen Hilfe für die vor dem Krieg in der Ukraine fliehenden Menschen schlägt die Kommission die Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz vor. So kann Kriegsflüchtlingen vorübergehender Schutz in der EU gewährt werden. Hiermit verbunden sind eine Aufenthaltserlaubnis sowie der Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt.

  59. 2. März

    Die EU einigt sich darauf, wichtige russische Banken vom weltweit wichtigsten Zahlungssystem SWIFT abzukoppeln. So werden diese daran gehindert, ihre Finanzgeschäfte weltweit rasch und effizient auszuführen. Diese Entscheidung erfolgt in enger Abstimmung mit den internationalen Partnern der EU wie den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich.

  60. 28. Februar

    Nach einem entsprechenden Aufruf der Vereinten Nationen kündigt die Kommission weitere 90 Mio. EUR Soforthilfe für die unter dem Krieg in der Ukraine leidende Zivilbevölkerung an. Die Mittel kommen den Menschen in der Ukraine und in Moldau zugute.

    Darüber hinaus koordiniert die Kommission die Sachspenden für die Ukraine im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens. Bislang haben 20 Mitgliedstaaten 8 Millionen medizinische Versorgungsgüter sowie Zivilschutzhilfe zugesagt.

    Moldau aktiviert das Katastrophenschutzverfahren, damit dorthin geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern geholfen wird. Österreich, Frankreich und die Niederlande haben Moldau bereits Soforthilfe in Form von Ausrüstung für Unterkünfte und medizinischer Hilfe angeboten.

  61. 27. Februar

    Die Kommission schlägt zusätzliche Hilfsmaßnahmen für die Ukraine und Sanktionen gegen Russland vor, darunter:

    • die Finanzierung des Ankaufs und der Lieferung von Waffen und sonstiger Ausrüstung an die Ukraine;
    • die Sperrung des EU-Luftraums für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Luftfahrzeuge [seit dem 28. Februar in Kraft];
    • der EU-weite Lizenzentzug für die Staatssender Russia Today und Sputnik sowie für ihre Tochtergesellschaften [seit dem 2. März in Kraft].

    Die Kommission schlägt ferner ein neues Maßnahmenpaket gegen das Lukaschenko-Regime in Belarus vor, das zentrale Sektoren des Landes treffen soll, die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck beschränkt und jene Weißrussen sanktioniert, die die russische Kriegsführung unterstützen.

  62. 26. Februar

    In Abstimmung mit Frankreich, Deutschland, Italien, Kanada, dem Vereinigten Königreich und den USA schlägt die Kommission angesichts der Aggression Russlands gegen die Ukraine ein neues Maßnahmenpaket vor. Die Maßnahmen dienen folgenden Zielen:

    • der Abkopplung wichtiger russischer Banken vom SWIFT-System;
    • der Unterbindung von Transaktionen der russischen Zentralbank und dem Einfrieren all ihrer Vermögenswerte [seit dem 28. Februar in Kraft];
    • dem Zugriff auf die Vermögenswerte russischer Oligarchen [seit dem 28. Februar in Kraft].
  63. 25. Februar

    Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. Februar beschließt der Rat ein Paket individueller und wirtschaftlicher Maßnahmen, das auf fünf Säulen beruht:

    • Finanzielle Sanktionen, die den Zugang Russlands zu den wichtigsten Kapitalmärkten einschränken und gegen 70 % des russischen Bankenmarktes und wichtige staatseigene Unternehmen, auch im Verteidigungsbereich, gerichtet sind;
    • Sanktionen im Energiesektor, die den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien für die Erdölraffination nach Russland untersagen und Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen einführen;
    • Sanktionen im Verkehrssektor, die den Verkauf sämtlicher Flugzeuge, Ersatzteile und jeglicher Ausrüstung an russische Fluggesellschaften verbieten, was den Schlüsselsektor der russischen Wirtschaft und die Anbindung des Landes treffen wird;
    • Sanktionen im Technologiesektor zur Verhängung weiterer Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für bestimmte Güter und Technologien, die zur technologischen Aufrüstung Russlands in seinem Verteidigungs- und Sicherheitssektor beitragen könnten;
    • Visa-Sanktionen, d. h. Diplomaten, Amtsträger und Geschäftsleute verlieren ihren privilegierten Zugang zur EU.
  64. 24. Februar

    Auf der Sondertagung des Europäischen Rates verurteilen die Staats- und Regierungsspitzen der EU die grundlose und ungerechtfertigte militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs Schärfste. In enger Abstimmung mit den Partnern und Verbündeten der EU einigen sie sich auf weitere restriktive Maßnahmen, die Russland für sein Vorgehen mit massiven und schwerwiegenden Konsequenzen belegen.

  65. 24. Februar

    Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verurteilt die Aggression Russlands gegen die Ukraine aufs Schärfste. Sie fordert Russland auf, die Gewalt unverzüglich einzustellen und die Truppen aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen. Gleichzeitig bekräftigt sie die uneingeschränkte Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Bevölkerung. Sie stellt den europäischen Staats- und Regierungsspitzen ein Paket massiver Sanktionen gegen strategische Sektoren der russischen Wirtschaft vor, denen so der Zugang zu Technologien und Märkten abgeschnitten werden soll.

  66. 23. Februar

    Als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Truppen in die Region verabschiedet die EU ein Paket von Sanktionen. Sie betreffen:

    • Personen und Einrichtungen, die bei der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Ukraine eine Rolle gespielt haben;
    • Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden nicht von der Regierung kontrollierten Regionen und der EU, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen die wirtschaftlichen Folgen ihrer rechtswidrigen und aggressiven Handlungen deutlich zu spüren bekommen;
    • die Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung, Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten der EU und den entsprechenden Dienstleistungen zu erhalten, um die Finanzierung von auf Eskalation abzielenden und aggressiven Politikmaßnahmen zu begrenzen.