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Bessere Rechtsetzung: warum und wie?

Die Agenda für bessere Rechtsetzung gewährleistet eine faktengestützte, transparente europäische Rechtsetzung unter Mitsprache der Betroffenen. Die Kommission bewertet und verbessert die EU-Rechtsvorschriften und konzentriert sich auf konkrete Ergebnisse – dort, wo es zählt.

Ziele der Agenda für bessere Rechtsetzung

  • Gewährleistung einer faktengestützten EU-Politikgestaltung
  • EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu verbessern und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden
  • Bürger*innen, Unternehmen und Interessenträger in den Entscheidungsprozess einzubeziehen

Tätigkeit der Kommission

Zu den wichtigsten Aufgaben der Europäischen Kommission gehören die Planung, Vorbereitung und Vorlage neuer EU-Rechtsvorschriften und ‑Strategien. Die Arbeit der Kommission folgt ihrem Jahresarbeitsprogramm. Wenn die Kommission einen Rechtsakt vorschlägt, schätzt sie die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen ab. Bewertet werden vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, die Auswirkungen auf die Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Strategische Vorausschau ist ein wichtiges Element einer zukunftsfähigen Politikgestaltung in allen Bereichen.

Die Kommission ist auch dafür zuständig, EU-Rechtsvorschriften im Rahmen der Überprüfung politischer Maßnahmen zu bewerten und erforderlichenfalls Verbesserungen vorzuschlagen.

Die Kommission überwacht weiterhin die Umsetzung und Anwendung von angenommenen Initiativen in den Mitgliedstaaten.

Eine bessere Rechtsetzung sorgt für eine transparente und effiziente Entscheidungsfindung. Einige Höhepunkte der überarbeiteten Agenda für eine bessere Rechtsetzung seit 2021:

  • BR-Simplifiying-icon

    Verbesserung öffentlicher Konsultationen durch Einführung einer einzigen, in alle Sprachen übersetzten „Aufforderung zur Stellungnahme“ (Sondierung) auf dem neu gestalteten Portal „Ihre Meinung zählt: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen“. Bei diesem Ansatz werden Rückmeldungen zu Fahrplänen und zu Folgenabschätzungen in der Anfangsphase mit dem Fragebogen für öffentliche Konsultationen zusammengefasst.

  • BR-Introducing-icon

    Stärkung der Bemühungen der Kommission, die EU-Rechtsvorschriften zu vereinfachen und unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen ohne den Nutzen von Rechtsvorschriften zu schmälern (REFIT-Programm), auch durch Einführung des „One-in-one-out-Grundsatzes“. Dieser Grundsatz besagt, dass neu entstehender Verwaltungsaufwand durch Bürokratieabbau in demselben Politikbereich ausgeglichen wird. Im zweiten Halbjahr 2021 führte die Kommission ein One-in-one-out-Pilotprojekt an zehn Legislativvorschlägen durch, die ein breites Spektrum an Politikbereichen abdecken, welche verschiedene Sektoren und Interessenträger beeinflussen. Damit sollten der Ansatz, seine Methodik und die damit zusammenhängenden Berechnungen getestet werden. Auf den daraus gezogenen Lehren aufbauend wendet die Kommission nunmehr den One-in-one-out-Grundsatz an. Den Anfang machte sie mit ihrem Arbeitsprogramm 2022. Die Kommission hat sich außerdem dazu verpflichtet, die Meldepflichten zu rationalisieren, um sie um 25 % zu verringern.

  • BR-Removing-Icon

    Abbau von Hürden und Verwaltungsaufwand, die Investitionen verlangsamen, durch zentrale Interessenträger in der hochrangingen Expertengruppe der „Fit for Future“-Plattform.

  • BR-Mainstreaming-icon

    Durchgängige Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, um sicherzustellen, dass jeder Legislativvorschlag zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beiträgt.

  • Improving

    Verbesserung der Art und Weise, wie eine bessere Rechtsetzung Nachhaltigkeit – insbesondere in Bezug auf die „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ – und digitalen Wandel angeht und fördert.

  • BR-Integrating-icon

    Einbeziehung der strategischen Vorausschau in die Politikgestaltung, um sicherzustellen, dass sie zukunftstauglich ist, etwa indem sich abzeichnenden globalen Trends im ökologischen, digitalen, geopolitischen und sozioökonomischen Kontext Rechnung getragen wird.

Die Praxis der Kommission für eine bessere Rechtsetzung ist international durch die OECD anerkannt und gilt unter deren Mitgliedern als besonders fortschrittlich.

Mehr zu Politikgestaltung und Rechtsetzungsprozess der EU

Have your say process

Ihre Meinung zählt: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen – bringen Sie Ihre Ansichten und Ideen ein

Seit 2015 holt die Kommission in allen Phasen der Rechtsetzung und Politikgestaltung Fakten und Rückmeldungen von Bürger*innen, Unternehmen und Interessenträgern ein. Sie können Ihre Ansichten und Ideen zu den Initiativen der Kommission in sämtlichen Politikbereichen über das Portal „Ihre Meinung zählt: Öffentliche Konsultationen und Rückmeldungen“ einbringen. Sie können Benachrichtigungen über neue Entwicklungen bei der Gestaltung von Initiativen – auch nach der Verabschiedung entsprechender Rechtsvorschriften – abonnieren.

Ihr Beitrag kann etwas bewirken

Beiträge der Bürger*innen, Unternehmen und Interessenträger haben die EU-Politik wirklich vorangebracht. Sie waren wegweisend und wertvoll für die Arbeit der Kommission an mehreren wichtigen Initiativen wie der Europäischen Bürgerinitiative, dem Europäischen Solidaritätskorps, der Gemeinsamen Agrarpolitik und den Leitlinien zur Energieeffizienz von Gebäuden.

Beispiele für den Einfluss der Konsultation auf die Gestaltung von Rechtsvorschriften

Vereinfachung des EU-Rechts

Die Kommission bewertet die Ergebnisse bestehender EU-Rechtsvorschriften und nimmt gegebenenfalls Änderungen daran vor, damit sie weiter ihren Zweck erfüllen können.

  • Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wurde 2012 ins Leben gerufen, um das EU-Recht zu vereinfachen und unnötige Kosten der Regulierung zu verringern und dabei trotzdem ihre Ziele zu erreichen. Bei der Bewertung und Überarbeitung von Rechtsvorschriften wird das Potenzial für Vereinfachungen und Bürokratieabbau stets mitberücksichtigt. Alle Überarbeitungen von EU-Rechtsvorschriften laufen über REFIT und sollen Bürokratieabbau und Vereinfachungen bringen.
  • 2020 löste die Plattform „Fit for Future“ die REFIT-Plattform ab. Hierbei handelt es sich um eine hochrangige Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und Interessenträgern, die die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen vertreten. Die Plattform arbeitet auch mit dem Netz der KMU-Beauftragten und RegHub zusammen. Sie liefert der Kommission Stellungnahmen mit konkreten Vorschlägen zu Möglichkeiten für die Vereinfachung und Modernisierung bestehender EU-Rechtsvorschriften sowie zur Verringerung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands.
  • Im Portal „Ihre Meinung zählt – Vereinfachen!“ kann jede*r Vorschläge zur Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften einbringen.
  • Durch Bewertungen und Eignungsprüfungen wird ermittelt, ob Rechtsvorschriften, Strategien und Förderprogramme der EU die erwarteten Ergebnisse bei möglichst geringem Kostenaufwand erzielen.

Jedes Jahr gibt die Kommission im Rahmen der jährlichen Aufwandserhebung einen Überblick über ihre Bemühungen um Vereinfachung und Bürokratieabbau. Sie überwacht auch durch den REFIT-Anzeiger, wie Möglichkeiten zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau während des gesamten Politikgestaltungsprozesses berücksichtigt werden.

Qualitätssicherung

Die Leitlinien und das Instrumentarium für bessere Rechtsetzung bieten den Dienststellen der Europäischen Kommission eine konkrete Richtschnur, die bei der Ausarbeitung neuer und bei der Handhabung und Evaluierung bereits bestehender Rechtsvorschriften zum Tragen kommt.

2015 hat die Kommission den Ausschuss für Regulierungskontrolle eingerichtet, eine unabhängige Gruppe von Kommissionsbeamten und externen Sachverständigen.  Der Ausschuss für Regulierungskontrolle überprüft Folgenabschätzungen und ausgewählte Evaluierungen. Er veröffentlicht Jahresberichte, worin er Rechenschaft über die Tätigkeiten im Rahmen seines Mandats ablegt.

Stärkung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind Eckpfeiler der EU-Verträge, und sie werden systematisch auf die Legislativvorschläge der Kommission angewandt.

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip ist die Kommission bestrebt, nur dann tätig zu werden, wenn dies notwendig ist und eindeutige Vorteile gegenüber Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene bietet. Abgesehen von den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, sollten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene nur dann getroffen werden, wenn sie wirksamer als Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind. Allen politisch heiklen und wichtigen Initiativen, die eine Folgenabschätzung begleiten, ist ein Subsidiaritätsraster beigefügt.

Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit wird vor allem auf die finanziellen und administrativen Auswirkungen vorgeschlagener Rechtsvorschriften geachtet, um sicherzustellen, dass Regulierungsmaßnahmen nicht über das hinausgehen, was zum Erreichen der legislativen und politischen Ziele erforderlich ist. Diese Auswirkungen müssen sich auf ein Mindestmaß beschränken und in einem angemessenen Verhältnis zu den angestrebten Ergebnissen stehen. Die Kommission muss also ihre ehrgeizigen Ziele auf dem einfachsten und kostengünstigsten Weg erreichen und unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden.

Zusammenarbeit zwischen den EU-Institutionen

Die Verbesserung der Rechtsetzung der EU ist ein gemeinsames, in der Verantwortung aller EU-Organe und Mitgliedstaaten liegendes Ziel. Der beste Ansatz für eine Verbesserung der EU-Gesetzgebung und damit die Erzielung besserer Ergebnisse ist eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission in den kommenden Jahren.

Angesichts der Chancen und Herausforderungen, die sich auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Krisenerholung ergeben, ist es von zentraler Bedeutung, die Gesetzgebung mit Blick auf unsere Zukunft so effizient wie möglich zu gestalten. Die wirksame Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts ist eine Priorität der Kommission von der Leyen. Die Kommission kann nur die mit ihren eigenen Legislativvorschlägen verbundenen Kosten und Einsparungen bestimmen. Im Zuge der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgenommene Änderungen können große Unterschiede für die Bürger/innen und die Wirtschaft bewirken. Die Kommission würde daher die Wiederaufnahme des politischen Dialogs zur Erörterung von Ideen begrüßen, damit alle Beteiligten ihren Verpflichtungen aus der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung nachkommen können.

Die Kommission wird entsprechend ihrer Datentransparenzpolitik schrittweise interne Datenbanken und Archive öffentlich zugänglich machen. Wir werden mit dem Europäischen Parlament und dem Rat in Kontakt treten, um ein gemeinsames Erkenntnisregister – das gemeinsame Legislativportal – einzurichten, das es allen an der Politikgestaltung der EU Interessierten ermöglicht, sämtliche Erkenntnisse zu finden, die einer bestimmten Initiative zugrunde liegen.

Internationale Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

Die EU beruht auf gemeinsam vereinbarten Regeln. Damit diese Regeln funktionieren, müssen sie von den Mitgliedstaaten zügig und vollständig umgesetzt und durchgesetzt werden. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Regeln korrekt angewandt und durchgesetzt werden, da die Nichtdurchsetzung der Bevölkerung und den Unternehmen Kosten aufbürdet.

Die wirksame Anwendung, Umsetzung und Durchsetzung des EU-Rechts ist eine Priorität der Kommission von der Leyen. Wie in den politischen Leitlinien der Präsidentin von der Leyen angekündigt, wird die Kommission die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen um die Umsetzung von Richtlinien, die Durchführung von Verordnungen und die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Vorschriften weiterhin anleiten und unterstützen. Mit Prüfungen auf Übereinstimmung wird untersucht, wie die Mitgliedstaaten EU-Gesetze in nationales Recht umsetzen. Für die Gewährleistung eines wirksamen Dialogs in der Umsetzungsphase sind wir darauf angewiesen, von den Mitgliedstaaten klare und präzise Informationen über ihr nationales Recht zu erhalten.

Für die Zukunft beabsichtigt die Kommission, eine Bestandsaufnahme ihrer Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin dazu geeignet sind, für das Funktionieren des EU-Rechts in der Praxis zu sorgen.

Dokumente

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