Die Eigenmittel auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens („nationale Beiträge“) wurden als abschließender Baustein des Eigenmittelsystems der Union zur „Restfinanzierung“ eingeführt, um die vollständige Finanzierung aller vereinbarten Ausgaben eines Haushaltsjahres sicherzustellen. Damit ist der EU-Haushalt zum Zeitpunkt seiner Annahme immer ausgeglichen.
Sie gelten als Ausgleichsquelle des EU-Haushalts. Grund dafür ist, dass ihre Höhe je nach den zur Deckung der Ausgaben benötigten Gesamteinnahmen von Jahr zu Jahr schwankt, nachdem die Einnahmen aus Zöllen, Mehrwertsteuer-Eigenmitteln und anderen Quellen (Strafzahlungen für Verstöße von Unternehmen gegen EU-Vorschriften, Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten, Bankzinsen und Beiträge von Drittländern) berücksichtigt wurden.
Im Lauf der Jahre wurden die BNE-Eigenmittel zur wichtigsten Komponente im Eigenmittelsystem, sie machen nun mehr als 70 % der Einnahmen der EU aus.
Wie funktioniert das im Einzelnen?
Der Prozentsatz, der auf das BNE jedes Mitgliedstaats angewandt wird (Abrufsatz), schwankt von Jahr zu Jahr und wird abhängig von der Gesamtsumme aller anderen EU-Haushaltseinnahmen festgelegt. Das BNE jedes Mitgliedstaats zu Marktpreisen wird gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), einem international kompatiblen Rechnungssystem zur Beschreibung einer „Gesamtwirtschaft“ (d. h. einer Region, eines Landes oder einer Gruppe von Ländern) definiert. Die Kommission prüft die von den Mitgliedstaaten zur Berechnung ihres BNE verwendeten Quellen und Methoden.
Je nach dem, welche jährlichen Gesamteinnahmen für die Finanzierung der Ausgaben erforderlich sind, wird dann ein einheitlicher Abrufsatz auf das BNE jedes Mitgliedstaats angewandt. Die Gesamtobergrenze der Eigenmittel, die von den Mitgliedstaaten erhoben werden können, ist im Verhältnis zum BNE der EU, also der Summe der BNE aller Mitgliedstaaten, begrenzt. Für den Zeitraum 2021-2027 darf die Gesamtobergrenze der Eigenmittel, die der EU zur Deckung der jährlichen Mittel für Zahlungen zugewiesen werden, 1,40 % des BNE der EU nicht überschreiten. Weitere Informationen finden Sie unter Einnahmenobergrenzen.
Ergänzung der BNE-Eigenmittel
Die BNE-Eigenmittel verschaffen dem EU-Haushalt zwar Stabilität und Hinlänglichkeit, aber das Überwiegen dieser Eigenmittel begünstigt die Wahrnehmung der nationalen Beiträge als reine Kostenfaktoren. Dennoch zahlen Mitgliedstaaten, die mehr zum EU-Haushalt beitragen als sie daraus erhalten, tatsächlich durchschnittlich in Prozent ihres Wohlstandes (BNE) weniger als andere Mitgliedstaaten, während sie mit am stärksten vom Binnenmarkt und der EU-Integration profitieren.
Alle Mitgliedstaaten profitieren davon, Teil des Binnenmarkts zu sein und Herausforderungen wie Migration und Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel gemeinsam anzugehen. Mit der Schlagkraft des EU-Haushalts schafft die EU für alle einen Mehrwert, der über mathematische Berechnungen hinausgeht.
Außerdem stellen neuere wirtschaftliche Entwicklungen für nationale Steuer- und Statistikbehörden eine Herausforderung dar, wenn es darum geht, das BNE als Hauptgrundlage für die Bewertung des Wohlstands präzise zu messen. Insbesondere die Dematerialisierung vieler Dienste, die rasche Verbreitung von e-Commerce, das wachsende Gewicht immaterieller Vermögenswerte und die umfangreichen und schnellen Schwankungen ausländischer Investitionen stellen für diese Aufgabe bedeutende Herausforderungen dar.
Um eine faire Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen und zur Ausgleichsfunktion der BNE-Eigenmittel zurückzukehren und gleichzeitig die Belastung der Mitgliedstaaten zu verringern, wird die Kommission daher auf die Einführung neuer Eigenmittel für den EU-Haushalt hinarbeiten. Mit diesen Eigenmitteln sollen die BNE-Beiträge ergänzt und gleichzeitig die oben genannten Probleme in Angriff genommen werden.