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Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben

Themenbereich 1 der EU-Kinderrechtsstrategie EU-Maßnahmen, die Kinder befähigen, aktive Bürgerinnen und Bürger demokratischer Gesellschaften zu sein

EU strategy on the rights of the child - pillar 1

Das Recht, gehört zu werden

Artikel 24 der Charta der EU-Grundrechte bestimmt: „Kinder ... können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt.“

Das Recht aller Kinder, gehört zu werden, und darauf, dass ihre Ansichten entsprechend ihres Alters und ihres Reifegrades ernst genommen werden, ist auch in Artikel 12 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC) verankert.

Die Europäische Kommission fördert und schützt in ihren Rechtsvorschriften und Maßnahmen das Recht des Kindes, gehört zu werden. Kinder sind Akteure des Wandels, deren Beitrag zur Veränderung die Kommission unterstützen möchte. Kinder wurden mithilfe der führenden Kinderrechtsorganisationen zur Strategie konsultiert und werden auch in die Umsetzung und Überwachung der Strategie miteinbezogen werden.

EU-Maßnahmen, die Kinder befähigen, aktive Bürgerinnen und Bürger demokratischer Gesellschaften zu sein

Die Kommission verpflichtet sich im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie dazu,

  • gemeinsam mit dem Europäischen Parlament und Kinderrechtsorganisationen eine EU-Plattform für die Teilhabe von Kindern einzurichten, um bestehende Mechanismen zur Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene zu vernetzen und Kinder in die Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene einzubinden;
  • Möglichkeiten für Kinder zu schaffen – mittels Zusagen oder als Botschafter des Klimapakts –, aktiv am Klimapakt mitzuwirken; durch die Einbeziehung von Schulen in eine nachhaltige Klima-, Energie- und Umwelterziehung wird die Koalition „Bildung für Klima“ Kindern dabei helfen, bei der Umsetzung des Klimapakts und des europäischen Grünen Deals als Akteure des Wandels aufzutreten;
  • barrierefreie, digital inklusive und kindgerechte Versionen und Formate der Charta der Grundrechte und anderer wichtiger EU-Instrumente zu entwickeln und zu fördern;
  • die Leitlinien für die Verwendung kindgerechter Sprache in Dokumenten, bei Veranstaltungen und Treffen mit Kindern auszuarbeiten und zu fördern;
  • Kinder in das Grundrechteforum der Grundrechteagentur der EU und in die Konferenz zur Zukunft Europas einzubeziehen;
  • kindspezifische Konsultationen für einschlägige künftige Initiativen durchzuführen;
  • sicherzustellen, dass Kommissionsbedienstete und Bedienstete der EU-Agenturen die Teilhabe von Kindern – auch in den Bereichen Kinderschutz und Schutzmaßnahmen – in fachlicher Hinsicht und in ihrer Arbeitspraxis stärker berücksichtigen.